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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1557-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Am 13.12.2017 hat der Stadtrat mit dem Haushalt 2018 auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 beschlossen. Dabei mussten durch die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Daten zugrunde gelegt werden, die zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt sind.

 

So wurde für die Personalkosten eine Steigerungsrate von 3,0 % prognostiziert und in den Finanzplan eingestellt. Die Gewerkschaften fordern allerdings bei den aktuell laufenden Tarifverhandlungen eine Anhebung der Vergütungen um 6%, mindestens aber 200 €.

 

Bei der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen muss weiterhin beachtet werden, dass für die Jahre 2017 und 2018 Vorauszahlungen in Höhe von rd. 15 Mio. € mit großer Unsicherheit behaftet sind. Hier ist noch nicht absehbar, in welchem Rahmen Minderungen vorgenommen werden müssen. Damit muss die Basis und somit der Ansatz für 2019 korrigiert werden.

 

Bereits im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2017 (siehe VO/2018/1559-20) hat die Verwaltung berichtet, dass aufgrund des Rechnungsergebnisses bei den Steuereinnahmen 2017 im kommenden Haus­haltsjahr 2019 mit einem dramatischen Einbruch bei der Schlüsselzuweisung und gleichzeitig mit deutlich steigenden Ausgaben bei der Bezirks- und Krankenhausumlage zu rechnen ist. Auch im Investitionsbereich sind aufgrund der hohen Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2019 wichtige und kostenintensive Projekte einzuplanen.

 

Den Haushalt 2018 hat die Regierung von Oberfranken erneut nur unter Auflagen genehmigt (siehe dazu VO/2018/1533-20).


Deshalb ist es wichtig, dass bei Aufstellung des städtischen Haushaltes 2019 von Verwaltung und Stadtrat weiterhin strikte Haushaltsdisziplin geübt wird. Aus Sicht der Kämmerei sollten deshalb mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungs­steigerungen,

             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2018,

             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

             Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls erscheint ein Einstieg in eine weitere umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den von der Kämmerei erstellten Zeitplan verwiesen werden, der auf den durch den Sitzungsdienst mitgeteilten Sitzungsterminen beruht. Danach kann die Übergabe des Haushaltsentwurfs am 21.11.2018 erfolgen. Die Haushaltsberatungen können am 05.12.2018 statt­finden und der Haushalt am 12.12.2018 verabschiedet werden.

 

Im Oktober ist auch wieder eine Information der Fraktionen zum Entwicklungsstand des Haushalts vorgesehen. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2019 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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