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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1572-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die SPD-Fraktion Bamberg (Herr Stadtrat Sebastian Martins Niedermaier) hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2017 den in Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt.

 

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 hat die GAL-Stadtratsfraktion den in Anlage 2 beigefügten Antrag gestellt - bezüglich der Einzelheiten wird auf die beiden Anlagen Bezug genommen.

 

Bekanntermaßen hat die EU Glyphosat für weitere fünf Jahre zur Verwendung zugelassen. Die EU-Länder haben den Vorschlag für weitere fünf Jahre mehrheitlich zugestimmt und die EU-Kommission will dies nun rasch umsetzen.

 

Insofern existiert keine Rechtsgrundlage, Glyphosat zum Beispiel durch die Stadt Bamberg in ihrem Gebiet zu verbieten.

 

Nichtsdestoweniger Trotz ist Glyphosat seit geraumer Zeit in der öffentlichen Diskussion, insbesondere vor dem Hintergrund krebserregend wirken zu können und die Insektenpopulation massiv zu vernichten.

 

Was die Verwendung von Glyphosat durch städtische Dienststellen anbelangt, hat der EBB mitgeteilt, dass bei ihnen Glyphosat nicht zum Einsatz kommt.

 

Das Gartenamt hat folgendes mitgeteilt:

 

"Aufgrund der allgemein bekannten Problematik wurde der in Grünanlagen/Baumscheiben und bei den Friedhofswegen in Ausnahmefällen bis 2016 vorgenommene Einsatz von Glyphosat eingestellt.

 

Ab 2017 wurden die Friedhofswegverunkrautungen abgeflammt bzw. gehackt.

In den Grünanlagen/Baumscheiben wurde ab 2017 kein Glyphosat eingesetzt.

Auch in der Stadtgärtnerei wird in den Gewächshäusern kein Glyphosat verwendet.

Hier wurde vielmehr der früher übliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch den kontinuierlichen Einsatz von Nützlingen massiv zurückgefahren und auf Ausnahmen beschränkt".

 

Eine Verschlechterung bestehender Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen dahingehend, den Vertragspartnern jetzt die Nutzung von Glyphosat zu untersagen erscheint unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht gangbar.

 

Das Amt 23 wird jedoch bei Neuverträgen das Verbot mit aufnehmen, da der betreffende Vertragspartner über diese Einschränkung informiert ist und insofern entscheiden kann, ob er den Vertrag unter diesen Umständen annehmen will oder nicht.

 

Inwieweit entsprechend Ziffer 2 des GAL-Antrags alle Flächen von Tochterunternehmen der Stadt (Stadtbau GmbH, Stadtwerke, Sozialstiftung, etc.) künftig glyphosatfrei gepflegt werden sollen wäre durch die jeweiligen Aufsichtsräte zu entscheiden. Ebenso verhält es sich mit Ziffer 3 des GAL-Antrags. Für die städtische Seite kann bei entsprechenden Vertragsverlängerungen der Vertrag entsprechend mit dem Glyphosatverbot verknüpft werden.

 

Bei Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege wird die Stadt künftig auf die Probleme mit Glyphosat entsprechend aufmerksam machen

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

2.         Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

Ab sofort sind beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und Kleingartenflächen eine Passage bezüglich des vollständigen Verzichts auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen durch das Immobilienmanagement mit vorzusehen. Dies gilt entsprechend auch für Vertragsverlängerungen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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