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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1599-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

A) Umsetzung Elektromobilität in der Stadtgesellschaft

 

Elektromobilität ist mehr als nur das Ersetzen eines Verbrennungsmotors durch einen Batterieantrieb. Der Umstieg auf Elektromobilität eröffnet die Chance, nicht nur über neue Fahrzeugkonzepte nachzudenken, sondern auch über neue Mobilitätsformen. Diese Chance müssen wir nutzen. Erfolgreich lässt sich die Verkehrswende und die verbundene Energiewende erfolgreich gestalten, wenn Sie mit einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens einhergeht. Daraus folgt, dass sich in vielen Bereichen die Notwendigkeit ergibt Fragen rund um Mobilität neu zu stellen und zu beantworten. Dazu gehört auch, neben der Schaffung notwendiger Infrastruktur im öffentlichen Raum, an Tankstellen, zu Hause oder am Arbeitsplatz, die Bereitstellung neuer Nutzungskonzepte Mobilität durch multimodale Verkehrskonzepte umzusetzen.

 

 

 

Die flexible Nutzung und intelligente Vernetzung von unterschiedlichen Verkehrsmitteln erlaubt uns bequem sicher und umweltfreundlich unser Ziel in der Stadt zu erreichen.

Das  Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist hier bereits engmaschig ausgelegt, die Entfernungen oft kurz genug, um sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ÖPNV zurücklegen zu können. Die Verkehrsteilnehmer befinden sich also in der komfortablen Position, die vielfältigen Mobilitätsangebote individuell und situationsbezogen kombinieren zu können.

 

Teil dieser „Angebotspalette“ soll künftig auch im zunehmenden Maße die Elektromobilität werden.

 

Die Einführung der E-Mobilität wird dabei von übergeordneten Zielsetzungen zur Umsetzung des Klimaschutzes und der decarbonisierten Verkehrswende in der Bundesrepublik getragen:

 

1. Bis 2020 sollen 1 Million Fahrzeuge mit E-Antrieb auf bundesdeutschen Straßen unterwegs sein.

2. Kommunen und Landkreise sollen Vorreiter zur E-Mobilität sein

3. E-Mobilität hat nur dann einen nachhaltigen Charakter, wenn die Energiequelle regenerativ ist.

 

Die Motivation der Stadt Bamberg:

E-Mobilität ist für eine nachhaltige Stadtentwicklung ein elementarer Bestandteil. Sie bietet Entlastungspotenziale im Bereich der Verkehrs- und Emissionsbelastung durch

  • Reduktion lokaler Emissionen wie z.B. Feinstaub, Lärm, Luftschadstoffe
  • Reduktion der CO2-Emission zur Einhaltung des Pariser Klimazieles und der Ziele aus der Klimaallianz Bamberg sowie dem Klimapakt der MetropolRegion durch Strom aus erneuerbaren Energien (der Verkehrssektor war 2015 für ca. 20% der Treibhausgasemissionen in Deutschland
  • verantwortlich)
  • Verbesserung von Stadtgesundheit, -raum und Lebensqualitäten und der damit verbundenen Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Stadt.

 

Ohne einen rasch steigenden Anteil an E-Mobilität und alternativen Mobilitäten lässt sich die Lösung der vorhandenen Probleme (hohes Verkehrsaufkommen, Stau, fehlende Parkplätze etc.) aber auch die Ziele für den Klimaschutz und der notwendigen Verkehrswende nicht erreichen.

Da zurzeit die Einführung von E-Mobilität nur langsam von statten geht - die Verbrennerabwrackprämie zeitigt erst eine zögerliche nachhaltige Wirkung -, die Diskussion um mögliche Dieselfahrverbote steigert nur den Anteil von Verbrennern mit Ottokraftstoffen, kommt den Kommunen eine besondere Rolle als Vorreiter und Träger der E-Mobilität zu.

 

Untersuchungen der Metropolregion Nürnberg kommen zu dem Ergebnis das die durchschnittliche tägliche Kilometerleistung von kommunalen Fahrzeugen bei ca. 40 -60 km liegt, ein Ergebnis das auch auf unseren städtischen Fuhrpark übertragbar ist.

 

Dieser Entfernungsradius kann auch mit der derzeit ohne weiteres auch mit der derzeit verfügbaren Speichertechnik erschlossen werden. Unter Berücksichtigung, dass die neue Generation an E-Fahrzeugen Reichweiten von 250 - 450 km aufweist, dürften alle Vorbehalte in Bezug auf  mögliche Reichweiten beantwortet sein, so dass die vordergründig vorgetragenen Argumente gegen Elektromobilität nicht stichhaltig sind.

Es erscheint eher, dass das Verlassen von vertrauten Pfaden ein höheres Hindernis darstellt. Auch der Weg von der Pferdekutsche zum Automobil war mit vielen Vorbehalten versehen.

 

Ihre Vorbildfunktion will die Stadt dadurch gerecht werden, dass Ersatz- oder Neuanschaffungen von Fahrzeugen nur noch Elektromobil vorgenommen werden. Ausnahmen sollten zulässig sein, wenn Anforderungen an das Fahrzeug zurzeit noch nicht erfüllt werden können.

 

Allerdings kommt Elektromobilität gegenwärtig weder im ländlichen noch im urbanen Raum flächendeckend zum Einsatz. Deshalb ist es notwendig jetzt die Voraussetzungen für zukünftige Lösungen zu schaffen und verstärkt Vorbildfunktionen wahr zunehmen..

 

Durch Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke wurden deshalb die Stadtwerke Bamberg 2017 mit der Projektleitung in Zusammenarbeit mit den Referaten zur der Erstellung eines E-Mobilitätskonzeptes für die Stadt Bamberg beauftragt.

Die Erarbeitung der Ziele und Handlungsfelder erfolgte in von den Stadtwerken moderierten Workshops.

 

Ziele des Konzeptes:

 

  1. Stadt Bamberg schafft den Rahmen für die Mobilität der Zukunft
  2. Intermodale Verkehre erfordern den Aufbau von E-Mobilität und Infrastruktur
  3. Dieser Ausbau orientiert sich am wirtschaftlichen und technologischen Rahmen
  4. Verkehrswende der Bürger und Bürgerinnen wird durch die Stadt ermöglicht und gefördert.
  5. Mit gutem Beispiel gehen wir deshalb in unserem Handeln voran.
     

Zur Umsetzung der 5 Ziele wurden 7 Handlungsfelder identifiziert um E-Mobilität in Bamberg zu realisieren.

  1. Schaffung von Ladeinfrastruktur
  2. Digitale Vernetzung – Intermodale Mobilität
  3. Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte
  4. Entwicklung von Geschäftsmodellen
  5. Marketing und Koordination
  6. Veränderung Modal Split (Reduzierung motorisierter Individualverkehre)
  7. Ordnungsrechtlicher Rahmen (Satzungen prüfen/anpassen/weiterentwickeln)

 

Jedes dieser Handlungsfelder wurde mit einem verantwortlichen Koordinator besetzt. Aufgabe war die Moderation der Arbeitsgruppensitzungen und die Erstellung der Maßnahmensteckbriefe zu den Handlungsfeldern.

 

Die Besetzung der Arbeitsgruppen richtete sich an der thematischen Betroffenheit der einzelnen Ämter und Referate aus. Die Maßnahmensteckbriefe beinhalten eine Beschreibung der operativen Tätigkeit zur Zielerreichung der Handlungsfelder.

Um die Verstetigung des Prozesses „E-Mobilität“ zu gewährleisten, wird dieser von einer Prozesssteuerung und einem Umsetzungscontrolling begleitet(siehe Anlage 1).

 

Hinsichtlich der Umsetzung der E-Mobilität in der Kernverwaltung sind dabei folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Zur sukzessiven Umstellung des Fuhrparks der Stadt Bamberg auf E-Mobilität erfolgt eine Analyse des Fahrzeugbestandes (Art des Fahrzeugs, Nutzungshäufigkeit, gefahrene Kilometer). Aufgrund dieser Analyse sollen Ersatzbeschaffungen künftig, wo sinnvoll, als E-Fahrzeug bzw. Pedelec erfolgen.

 

Bei der Beschaffung und dem Unterhalt der E-Fahrzeuge und Pedelecs sollen die Stadtwerke Bamberg (STVP) Dienstleister eingeschaltet werden, da dort entsprechend Kompetenzen und Erfahrungen bereits vorliegen.

 

Perspektivisch ist ein gemeinsames Fuhrparkmanagement innerhalb des Konzerns Stadt Bamberg angedacht, um entsprechende Synergiepotentiale bestmöglich heben zu können. Ob und inwieweit dies angesichts der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen möglich und sinnvoll ist, wird aktuell geprüft.

 

Die Details über den bisher erreichen Status zur Umsetzung der Maßnahmen der E-Mobilität wird Herr Dr. Fiedeldey, Geschäftsführer der Stadtwerke Bamberg, im Rahmen einer Power-Point-Präsentation erläutern.

 

Über den weiteren Fortgang des E-Mobilitätskonzeptes wird im 4. Quartal erneut berichtet.

 

B) Anfrage GAL zum Ausbau der Elektromobilität –Mehr Ladestationen (Anlage 2)

 

Das Referat 6/61 nimmt wie folgt Stellung:

Zwischen Referat 6 und Amt 61 wurde abgestimmt, dass von Seiten des Stadtplanungsamtes keine grundsätzlichen Festlegungen im Bauleitverfahren gemacht werden sollen, da die Entwicklungen in diesem Bereich noch nicht absehbar sind. Die mögliche Berücksichtigung wird jedoch bei den vorbereitenden Planungen immer als mögliche Option eine Rolle spielen.

Mittel- und langfristig wird der Ausbau der E-Mobilität im Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) erfolgen.

 

Die Stadtwerke Bamberg haben in der Arbeitsgruppe „Routine Verkehr“ mit A61/Verkehrsplanung und Amt 31 ein Konzept zur Erstellung notwendiger Ladeinfrastruktur erstellt und bereits umgesetzt.

  • Errichtung der Ladeinfrastruktur in den Parkierungsanlagen der STVP
  • Errichtung von 20 Ladesäulenstandorten im Stadtgebiet,
  • Ziel Herbst 2018 29 Ladepunkte im Stadtgebiet

 

Die bereits umgesetzten oder geplanten Ladesäulen werden in der Präsentation der Stadtwerke dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Im 4. Quartal 2018 ist über den Fortgang des E-Mobilitätskonzeptes zu berichten.

3. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.07.2017 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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