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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0824-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Es ist ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. Auf Grund der topografischen Lage des Baugrundstückes, erscheint das Wohnhaus zur Panzerleite viergeschossig. Es ist eine Tiefgarage mit 11 Kfz.- Stellplätzen geplant. Im Erdgeschoss sind den geplanten 2 Wohnungen größere Terrassen vorgelagert.

         

          Größe des Bauvorhabens:

          Breite:     11,75m       Länge:    21,86m       Höhe von der Panzerleite: 11,50m

         

                bereits ausgeführt:    ja     nein

                                                                                                        Antragseingang:          30.11.2009

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                  

                    Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 32 B

                   rechtsverbindlich seit: 26.05.1961

                   Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet

 

                   vorgesehene Abweichung:

Das geplante Wohngebäude liegt insgesamt außerhalb des Baurahmens. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht befürwortet werden.

 

                   Begründung:

Der Bebauungsplan sieht auf dem Baugrundstück kein Baurecht vor. Das Vorhaben berührt dadurch im erheblichen Maße die Grundzüge des Bebauungsplanes und somit können die beantragten Abweichungen planungsrechtlich und städtebaulich nicht befürwortet und vertreten werden. Das Baugrundstück ist im wirksamen Bebauungsplan als Grünfläche dargestellt. Stadtplanerisches Ziel in diesem Bereich ist es, an der Unterbrechung des baulichen Zusammenhanges zugunsten der intensiv ausgeprägten Grünstruktur festzuhalten und den vorhandenen Grünzug von der Panzerleite bis zu den Karmelitengärten zu erhalten. Auch eine Bebauungsplanänderung mit einer Wohnbebauung würde diesem Ziel entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage AZ: 596/09 wurde mit Datum 08.06.2009 bereits negativ beantwortet.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

          Nachbarzustimmung:    ja:        nein:          nicht erforderlich

 

 

          Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 6            anrechenbar:     /                  nachzuweisen:   6

              Nachweis auf Baugrundstück:       11          Nachbargrundstück:   /

 

          Kinderspielplatz: nicht nachgewiesen

             

          Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                ja        nein

 

          Besonderheiten:

     

                  

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

          Stadtdenkmal:                                    ja          nein

          Einzeldenkmal:                                    ja          nein

          Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:  ja                nein        nicht erforderlich

          BLfD:                                                 ja                nein        nicht erforderlich

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

 

Der Senat stimmt der Ablehnung der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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