Beschlussvorlage - VO/2010/0824-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Hartmann-Vincken Dorothee Neubau von 6 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Panzerleite 35
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es ist ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach geplant. Auf Grund der topografischen Lage des Baugrundstückes, erscheint das Wohnhaus zur Panzerleite viergeschossig. Es ist eine Tiefgarage mit 11 Kfz.- Stellplätzen geplant. Im Erdgeschoss sind den geplanten 2 Wohnungen größere Terrassen vorgelagert.
Größe
des Bauvorhabens:
Breite: 11,75m Länge: 21,86m Höhe von der Panzerleite: 11,50m
Antragseingang: 30.11.2009
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 32 B
rechtsverbindlich seit: 26.05.1961
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
Das geplante Wohngebäude liegt insgesamt außerhalb des Baurahmens. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht befürwortet werden.
Begründung:
Der Bebauungsplan sieht auf dem Baugrundstück kein Baurecht vor. Das Vorhaben berührt dadurch im erheblichen Maße die Grundzüge des Bebauungsplanes und somit können die beantragten Abweichungen planungsrechtlich und städtebaulich nicht befürwortet und vertreten werden. Das Baugrundstück ist im wirksamen Bebauungsplan als Grünfläche dargestellt. Stadtplanerisches Ziel in diesem Bereich ist es, an der Unterbrechung des baulichen Zusammenhanges zugunsten der intensiv ausgeprägten Grünstruktur festzuhalten und den vorhandenen Grünzug von der Panzerleite bis zu den Karmelitengärten zu erhalten. Auch eine Bebauungsplanänderung mit einer Wohnbebauung würde diesem Ziel entgegenstehen.
Eine Bauvoranfrage AZ: 596/09 wurde mit Datum 08.06.2009 bereits negativ beantwortet.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung
– BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 6 anrechenbar: / nachzuweisen: 6
Nachweis auf Baugrundstück: 11 Nachbargrundstück: /
Kinderspielplatz: nicht nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja
nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung
– DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: