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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0827-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Die Salesianer Don Boscos und die angestellten Mitarbeiter betreuen im Don Bosco Jugendwerk Bamberg ca. 350 Kinder und Jugendliche, davon 200 aus der Stadt Bamberg. Das Don Bosco Jugendwerk hat in den letzten Jahren viel investiert um eine angemessene Freizeitpädagogik zu realisieren und auch in der Heilpädagogik bundesweit Maßstäbe zu setzen. Dazu gehören auch die drei neuen Zirkuszelte, die auf Dauer stehen bleiben sollen.

Durch den Sieg in einem Bundeswettbewerb mit der Zielsetzung „innovative Kinder- und Jugendarbeit“ konnte das bisher nur bescheiden ausgebaute Zirkusprojekt wesentlich vergrößert werden und damit allen Kindern und Jugendlichen der Region zu Verfügung gestellt werden. Es wurde ein Viermastzelt und zwei angebaute kleine Zelte auf einem Teil des Sportplatzes errichtet. Das Zirkusprojekt ist inzwischen überregional bekannt. Aufgrund der enormen Nachfrage von Familien mit Kindern, Schulen und Kindertagesstätten, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen wurde das Zelt winterfest gemacht und kann nun ganzjährig genutzt werden.

Jährlich finden ca. 50 Veranstaltungen statt, ca. 30 davon werden von 20 bis 40 Personen besucht. Bei ca. 20 Veranstaltungen wird eine Besucherzahl von 160 erreicht. Bei den jährlich ca. 10 größten Veranstaltungen wird aufgrund der dann im Zirkuszelt eingebauten Sitztribüne eine maximale Besucherzahl von 518 Personen erreicht.

Es sind übergangsweise zwei kleine transportable Ölheizungen vorgesehen. Im Frühjahr 2010 soll eine feste Gasheizung installiert werden.

 

         

          Größe des Bauvorhabens:

          Fläche:   

          Hauptzelt:                                    380,13m² für max.160 Personen

          Vorzelt mit Kasse:                       104,11m²

          Vorbereitungszelt:                          60,00m²

         

         

 

                bereits ausgeführt:    ja     nein

                                                                                                        Antragseingang:          22.10.2008

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                  

         

 

           Außenbereich (§ 35 BauGB) Fläche für Gemeinbedarf - Jugendeinrichtung

Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2. Nachdem die Zeltanlage hauptsächlich für pädagogische Zwecke genutzt wird, kann dem Vorhaben aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

          Nachbarzustimmung:    nein

 

Die Nachbarn die den Bauantrag nicht unterschrieben haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung von der Baugenehmigung unterrichtet.

 

 

          Kfz – Stellplätze:

Es sind 32 Stellplätze auf dem Grundstück des St. Josefsheim vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen wird der Parkplatz des Ordinariats beim Antonianum am Jakobsplatz 9, mit ca. 45 Stellplätzen noch zusätzlich angemietet. In analoger Anwendung der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) und unter Annahme des Mittelwertdivisors 7,5 (Ziff. 4.1.: 5 und Ziff. 4.2.: 10) errechnen sich 22 Stellplätze (160: 7,5) bzw. 69 Stellplätze (518: 7.5) Somit wird ein zusätzlicher Stellplatzbedarf für die Zirkuszeltanlage nicht für erforderlich gehalten, da die Praxis gezeigt hat, dass die Stellplätze für die genannten Veranstaltungen ausreichend sind.

 

 

          Kinderspielplatz:

               nachgewiesen        nicht erforderlich             abzulösen

 

          Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                ja        nein

 

                  

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

          Stadtdenkmal:                                    ja          nein

          Einzeldenkmal:                                    ja          nein

          Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja          nein             nicht erforderlich

          BLfD:                                                 ja           nein             nicht erforderlich

                  

Auf Grund der sozialen Hintergründe und des temporären Charakters, den die Form, das Material und die Zeltarchitektur vermitteln, werden denkmalpflegerische Bedenken gegen die Zirkuszeltanlage zurück gestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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