"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1744-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

-  Sachstandsbericht

- Einstellung des Bebauungsplanverfahrens

 

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss vom 08.06.2005 hatte der damalige Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 332 D vom 08.06.2005 zur Kenntnis genommen und dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen. Der Stadtrat hatte in seiner Vollsitzung vom 29.06.2005 die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates am 15.07.2005 im Rathausjournal der Stadt Bamberg wurde in der Zeit von 18.07.2005 bis einschließlich 08.08.2005 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die angestrebten verkehrstechnischen Planungen durch den Bebauungsplan Nr. 332 D sind im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 305 E vom 06.11.2002 zu sehen. Da die Umgestaltung des Knotenpunktes an der Pfisterbrücke nur zusammen mit dem Bahnausbau realisiert werden kann, wurden in der Folge keine weiteren Schritte zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens unternommen.

 

Nach aktuellem Stand wird die Pfisterbrücke im Zuge des Bahnausbaus erneuert werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Verknüpfung Pfisterbrücke/Schwarzenbergstraße neu überplant, da die ursprüngliche Planung auf eine Verbindung der Bahntangente nach Süden abgestimmt war. Diese Planung ist nach aktuellem Spurplan der DB AG von 2017 nicht mehr realisierbar.

 

Aufgrund der aktuellen Planungen der Regnitztal GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit den zuständigen Architekten der eco eco AG wird das Gelände neu betrachtet.

Hierfür wird die Einleitung eines neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 332 F beantragt. Der Antrag soll in der heutigen Sitzung des Bau- und Werksenates am 04.07.2018 ebenfalls behandelt werden.

 

Aufgrund des neuen, grundlegend geänderten Planungsansatzes ist das am 29.06.2005 eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 332 D einzustellen.

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat stellt das Bebauungsplanverfahren Nr. 332 D ein.

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...