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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1818-23

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Bei der geplanten Maßnahme der Innenhoffassaden im Rathaus Maxplatz handelt es sich um eine Fort­setzung zu der bereits im Jahr 2013 durchgeführten Fassadensanierung im Bereich der Fleisch­straße.

Im Rahmen des Antrags der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.07.2016 (Wartung und Erhaltung unserer städtischen Gebäude), wurde im Zuge der Begehungen mit den zuständigen Gremien, die Maßnahme eingehend vorgestellt und die Dringlichkeit allen Teilnehmern deutlich vor Augen geführt.

 

Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen um:

 

-       Schadenskartierung und Untersuchung der Putzflächen. Entfernung von losen und hohlen Putz­flächen. Fachgerechte Erneuerung der freiliegenden Flächen analog des vorhandenen Bestandes.

-       Erneuerung des Fassadenanstrichs, analog des Farbkonzepts „Fleischstraße“.

-       Reinigung, Untersuchung und im Bedarfsfall Restaurierung vorhandener Natursteinelemente.

-       Sanierung der bauzeitlichen Kastenfenster sowie Erneuerung der Fenster mit Einscheiben-Verglasung (nicht-bauzeitlich).

-       Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes gemäß denkmalpflegerischer Vorgaben.

-       Sanierung aller vorhandenen Holzbauteile (Tore, Gauben, Traufgesimse etc.).

-               Überrechnung der Dachflächen im Hinblick auf ein Starkregenereignis.

-       Erneuerung von Schneefang, Dachrinnen, Regenfallrohren, Gaubenverblechungen, Kaminen und Brandschutzanlagen.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation wird in der Sitzung über die Schadenssituation berichtet.

 


Mit der Schadensaufnahme, Planung und Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten wurde das Architekturbüro Geller & Bornschlögel beauftragt. Die Durchführung der Bauarbeiten wird durch das Immobilienmanagement betreut. Für die Sanierung fallen entsprechend der vorliegenden Kosten­berechnung ca. 1,2 Mio. € brutto an.

 

Perspektivisch ist damit die Voraussetzung für eine neue Innenhofgestaltung als attraktiver öffentlicher Raum geschaffen.

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Denkmalrechtliche Erlaubnis zur Durchführung liegt vor.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat stimmt der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der notwendigen Arbeiten.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1,2 Mio. € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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