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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1836-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1.Beschlusslage:

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 27.02.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, die Struktur des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz zu überprüfen und einen Anpassungsvorschlag zu erarbeiten. Außerdem sind die Umsetzungsmaßnahmen bei den aktualisierten Zielen vorzustellen und dem Umweltsenat zeitnah wieder zu berichten.

 

 

2.Historie:

 

Die Abteilung "Umwelt" des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz (kurz: Umweltamt) erlebte in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehrere Umstrukturierungen. Bis 1996 gab es insgesamt sechs Sachgebiete (SG):

 

  • SG Rechts- und Vollzugsangelegenheiten
  • SG Technischer Umweltschutz
  • SG Umweltanalytik mit Labor
  • SG Umweltinformationen
  • SG Abfallwirtschaft
  • SG Biologie

 

Im Zuge einer Neuorganisation wurden diese dann auf drei Sachgebiete reduziert:

 

  • SG Umweltschutz
  • SG Agenda 2030-Büro
  • SG Umwelttechnik

 


Das SG Umwelttechnik umfasst dabei die nachfolgenden Aufgabenbereiche:

 

  • Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung,- verwertung; Containermanagement, Umweltpädagogik und Mobilfunk)
  • Boden- und Gewässerschutz (Regenwasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abwasser und Altlasten)
  • Naturschutz und Landschaftspflege (Biotope, Natur- und Artenschutz, Baumschutz, Stadtbegrünung)
  • Immissions- und Lärmschutz sowie Luftreinhaltung (Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Luftreinhaltung, Lärmschutz)
  • Klimaschutz

 

Das aktuelle Organigramm des Umweltamtes liegt diesem Sitzungsvortrag als Anlage 1 bei.

 

 

3.Aktuelle Herausforderungen für das Umweltamt:

 

Standen bisher der Klimaschutz und die Minderung der Treibhausgase im Fokus, rücken zunehmend die Anpassung an die Folgen des beginnenden Klimawandels und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen in den Mittelpunkt der Klimapolitik. Ziel ist es, uns so gut wie möglich auf den Klimawandel vorzubereiten, indem wir unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungen über regionale Einflüsse Anpassungen an das Klima in Vorsorgemaßnahmen umsetzen und öffentliche Gebäude, Anlagen und sämtliche Infrastruktur vor negativen Umwelteinflüssen schützen.

 

In der Region Bamberg ereigneten sich allein im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche Extremwetterereignisse. Besonders auffällig ist das wiederholte Auftreten längerer Trockenperioden, wie in den Frühjahren 2007, 2009, 2010, 2011 und 2015 sowie im Sommer 2015 und 2018. Im Juni 2014 gab es im Landkreis eine Hitzewelle mit Temperaturen von örtlich deutlich mehr als 30 ° C. Zu Überschwemmungen mit vollgelaufenen Kellern kam es im August 2014, Juli 2015, Juni 2016 und Mai 2018. Während der Unwetter im September 2011 und Juli 2015 wurden Dächer abgedeckt und Bäume entwurzelt. Im Juni 2011, August 2014 und Juni 2018 trat kräftiger Hagel auf. Mit einer Risikoanalyse und einem darauf aufbauenden Klimaanpassungskonzept könnten sich die Stadt Bamberg und der Landkreis in Zukunft gezielt auf solche Ereignisse vorbereiten und die damit verbundenen Risiken effektiv mindern. Ziel wäre es, gezielt Maßnahmen zu erarbeiten, welche die Behörde(n) zum Umgang mit dem Klimawandel befähigten.

 

Herr Prof.Dr.-Ing. Brautsch vom Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayer. Technischen Hochschule Amberg Weiden informierte für die Klima- und Energieagentur Bamberg, wie o.g. Ziel erreicht werden kann:

 

  • Erweiterung des Wissens über Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel,
  • Sicherung von Gebäuden, Straßen und anderen Einrichtungen der Infrastruktur,
  • Unterstützung von Industriezweigen, die mit natürlichen Rohstoffen arbeiten und
  • Schutz der Vielfalt der Arten.

 

Die Anpassung an den Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, wobei Landkreise und Gemeinden eine gewichtige Rolle spielen, weil sie entsprechende Maßnahmen auf der lokalen Ebene umsetzen können. Nur so können nicht vermeidbare negative Auswirkungen des Klimawandels minimiert werden. Durch rechtzeitiges Aktivwerden in diesem Bereich können sicherlich Kosten vermieden und Chancen genutzt werden. Das Thema "Klimaanpassung" muss laut Expertenmeinung (Prof. Dr.-Ing. Brautsch) in die kommunale Verwaltung integriert werden.

 

 

4.Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit:

 

Beabsichtigt ist zudem nach außen noch präsenter zu werden. Wie nachfolgende Abbildung zeigt, die sich aus einer kleinen Umfrage einer Praktikantin (Soziologiestudentin) im Juni 2018 ergibt, ist das Umweltamt im Stadtbild noch nicht präsent genug. Hier besteht definitiv Handlungsbedarf.

 

 

 

 

 

10,7% der Teilnehmer der Umfrage hatten schon einmal Kontakt zum Umweltamt

Diese Teilnehmer waren alle zufrieden (87,5%) oder sehr zufrieden (12,5%) mit dem Kontakt!

 

 

 

 

 

 

Knapp 97% der Befragten hielten nach eigener Angabe Umweltschutz für wichtig oder sehr wichtig. Davon waren 61% nicht im Umweltschutz aktiv, was ein grundlegendes Interesse an Umweltschutz trotz Nicht-Aktivität zeigt.

 

Informationen zur Umfrage:

Die Verteilung erfolgte durch Unimailverteiler, Facebook, die Website der Stadt Bamberg sowie durch Werbung am Nationalparkfest am 9.6.2018 auf dem Maxplatz.

Umfragezeitraum: 5.-18. Juni 2018.

Teilnehmer: über 170 Personen, wovon 158 Teilnehmer den Fragebogen beendeten.

 

Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, kann man doch ableiten, dass für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg der Umweltschutz ein (wichtiges) Thema ist. Dies gilt es durch entsprechende Informationspolitik weiter zu fördern und auch die Arbeit des Umweltamtes präsenter zu machen. Das Umweltamt beabsichtigt daher die Projekte und Aufgaben künftig auch unter Einbeziehung der neuen sozialen Medien noch besser nach außen zu dokumentieren um dadurch die Akzeptanz und das Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken. Ziel ist es das Bewusstsein für die Umwelt zu fördern und so umweltfreundliche Verhaltensweisen ebenso zu forcieren, wie das Verständnis für Maßnahmen des städtischen Umweltamtes.

 

 

5.Erfahrungen anderer Städte:

 

Auch Erfahrungen und Strukturen anderer Städte wurden abgefragt und soweit möglich ausgewertet:

 

Hierfür wurden zahlreiche Kommunen bzgl. Ihrer Organisationsform befragt, wobei 16 Städte in einen weiteren Austausch mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg eintraten. Generell gilt, dass ein echter und direkter interkommunaler Vergleich nicht möglich ist, weil zum einen die Städte bzgl. der Einwohnerzahlen stark variieren und zum anderen die Aufgabenbereiche sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. So gibt es z.B. bei den untersuchten Städten (bis 500.000 Einwohner) kein Amt, welches den Bereich Umwelt und den Bereich Brand- und Katastrophenschutz vereint. Andererseits haben die Umweltämter teilweise Aufgabenbereiche zugeordnet, welche in Bamberg nicht dem Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz zugeordnet sind. Eine eindeutige „Vorbildlösung“ als mögliche Orientierung konnte nicht gefunden werden. Dennoch handelte es sich um einen hilfreichen Informationsaustausch, allein um die kommunale Vielfalt kennenzulernen.

 

6.Strukturvorschlag für die künftige Ausrichtung des Umweltamtes:

 

Als Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und Klimawandel sowie im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit für die Tätigkeit und die Notwendigkeit eines städtischen Umweltamtes soll die bisherige Struktur des Amtes überarbeitet und angepasst werden.

 

Um das Thema "Klimaanpassung" nach der Expertenmeinung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Brautsch (s.o.) in das städtische Umweltamt künftig zu integrieren, wird vorgeschlagen, ein eigenes Sachgebiet "Umweltplanung/-information" zu schaffen. Aufgrund der Notwendigkeit der regen Öffentlichkeitsarbeit gerade in diesem Bereich, sollte das bisherige Sachgebiet "Agenda 2030-Büro", welches bislang neben dem großen Thema "Nachhaltigkeit" auch die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet, in das neue Sachgebiet "Umweltplanung/-information" integriert werden.

 

Ein Organigramm mit der neuen Struktur liegt diesem Sitzungsvortrag als Anlage 2 bei.

 

Das Umweltamt schlägt im Benehmen mit dem Personal- und Organisationsamt vor, künftig insgesamt vier Sachgebiete (anstelle von bisher drei) mit folgenden Aufgabenbereichen auszuweisen:

 

A)    SG "Umweltplanung/-information" – mit folgenden zuzuordnenden Aufgabenbereichen:

 

a)Klimaschutz (incl. der Tätigkeiten für die Klima- und Energieagentur Bamberg)

b)Klimaanpassung

c)Mobilität

d)Umweltpädagogik und das

e)Agenda 2030-Büro incl. Öffentlichkeitsarbeit.

 

B)    SG "Technischer Umweltschutz" - umfasst das bisherige SG "Umwelttechnik" mit folgenden Bereichen:

 

a)Immissionsschutz

b)Abfallwirtschaft inkl. Beratung

c)Mobilfunk

d)Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

e)Bodenschutz- und Altlasten (ab Mitte 2020 nur noch eine halbe Stelle!).

 

C)    SG Recht"  - umfasst das bisherige SG "Umweltschutz" mit folgenden Bereichen:

 

a)Immissionsschutzrecht

b)Abfallrecht

c)Gewässerschutz/Wasserrecht

d)Recht allgemein

e)Zentrale Dienste/Haushalt

 

 

D)    SG "Naturschutz- und Landschaftspflege" – als „neues“ Sachgebiet mit folgenden Bereichen:

 

  1. Aus dem bisherigen SG "Umwelttechnik":

a)Fachlicher Naturschutz

b)Landschaftspflege

  1. Aus dem bisherigen SG Umweltschutz (neu: SG Recht):

a)Naturschutzrecht

b)Artenschutz

 

Inhaltlich ist das neue SG Naturschutz- und Landschaftspflege insbesondere mit der Überprüfung des Handels mit international geschützten Tieren, dem Vertragsnaturschutz mit Landwirten und Schäfern im Auftrag des Freistaates, der ökologischen Begutachtung von eingriffsrelevanten Verfahren aller Art (Bauleitplanung, Planfeststellungen, …), dem Vollzug der Baumschutzverordnung, der Bürgerberatung bei Problemen mit Hautflüglern (z.B. Hornissen) sowie der Zusammenarbeit mit Verbänden und Initiativen wie Bund Naturschutz befasst.

 

Mit der Bildung eines neun SG „Naturschutz- und Landschaftspflege" würde dabei auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bereich "Naturschutz, Landschaftspflege, Naturschutzrecht und Artenschutz" inzwischen so professionell und umfangreich ist, dass diese Aufgaben, welche ein hohes Maß an Expertenwissen voraussetzen, künftig ein eigenes Sachgebiet ausfüllen werden.

 

7.Funktion „Klimamanager/in:

 

Um das Handlungsfeld „Klimaschutz“ künftig auch personell professionell bearbeiten zu können, ist die Einstellung eines/einer Klimamanager/-in mit entsprechender Qualifikation (abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Umwelt, Natur- oder Ingenieurwissenschaften mit dem Schwerpunkt Klimaschutz/Nachhaltigkeit oder einer verwandten Studienrichtung, wie z.B. Geographie) beabsichtigt.

 

Hierbei soll ein Bundesförderprogramm nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden. Die reguläre Förderdauer beträgt zwei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr (Anschlussvorhaben).

Das Förderprogramm soll den Aufbau institutioneller Kapazitäten auf lokaler Ebene unterstützen. Es fördert die Personal- und Sachkosten sowie Weiterbildungsmaßnahmen und Vernetzungsaktivitäten. Hinsichtlich des Klimaschutzmanagements ist konkreter Fördergegenstand die Umsetzung integrierter Klimaschutzkonzepte bzw. Teilkonzepte insbesondere für Anpassungen an den Klimawandel. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Zuschuss bis zu 90 % (sonst 65%). Eine ganzjährige Antragstellung ist möglich, ebenso eine Kombination mit anderen Förderprogrammen.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderprogramms ist die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes. Durch das Umweltreferat wurde ein Klimaschutzkonzept in Gestalt eines Klimaanpassungskonzeptes dem Projektträger Jülich zur entsprechenden Prüfung vorgelegt. Sobald der Verwaltung hier ein positiver Bescheid vorliegt (vermutlich noch bis Ende des Jahres) wird die Verwaltung einen entsprechenden Antrag in den Personalsenat einbringen.

 

Unter der Voraussetzung, dass der/die Klimamanager/-in nach Ablauf der Förderhöchstdauer bei entsprechender Bewährung die Nachfolge des altersbedingt ausscheidenden derzeitigen Klimaschutzbeauftragten (voraussichtlich Ende August 2020) übernimmt, würde auch eine dauerhafte Stellenmehrung vermieden.

 

8.Verbesserte Außenwahrnehmung:

 

Nach außen ist geplant, dass sich das Umweltamt durch eine Vielzahl von Projekten, wie Stadtradeln, Führungen wie 2018 im Rahmen des Tags der Umwelt, dem Europäischen Mobilitätstag u. Ä. präsentiert. Zusätzlich wird das Umweltbewusstsein durch die Bereitstellung zahlreicher Praktikumstellen, die Ausbildung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den Besuch von Delegationen aus den verschiedensten Ländern (derzeit in Planung: Entsendung zweier Mitarbeiter der Stadt Savè in Benin für einwöchige Hospitation beim Umweltamt) und vereinzelt auch der Besuch in solchen Ländern (2018: einwöchige Unterstützung der Gemeinde Shirokivska in der Ukraine im Aufbau der dortigen Abfallwirtschaft) und einer Vielzahl von Schulprojekten gefördert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat begrüßt die vorgesehene Umstrukturierung.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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