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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1842-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

a)      Weiterführung der bereits begonnen Vorhaben:

 

Seit dem letzten Sachstandsbericht 2017 (Umweltsenat vom 09.05.2017; VO/2017/0896-A6) wurden die angekündigten Maßnahmen der Steuerungsgruppe Vergaberecht hinsichtlich der Einführung eines elektronischen Einkaufs wie folgt fortgeführt:

 

1)      Bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SWEK) wurde am 19.04.2017 ein Interessenbekundungsantrag an den Fördermaßnahmen für das Jahr 2018 gestellt.

2)      Der Projektantrag wurde fristgerecht am 14.07.2017 gestellt.

3)      Am 19.07.2017 wurde die grundsätzliche Zustimmung über die Restförderung von 10 % durch die Bay. Staatskanzlei erteilt.

4)      Der Förderantrag wurde auf Nachfrage an einigen Stellen ergänzt und fristgerecht bis zum Stichtag 30.04.2018 eingereicht.

5)      Für das Jahr 2018 ist nach der Mitteilung der SWEK vom 02.07.2018 eine Förderung derzeit nicht möglich. Von Seiten der SWEK wurde empfohlen, den Antrag zu ergänzen und für die anstehende Ausschreibung 2019 nochmals einzureichen.

6)      Hierzu sind der Interessensbekundungsantrag bis zum 21.09.2018 und der Projektantrag selbst bis zum 16.11.2018 zu stellen. Dies wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen der SWEK fristgerecht vorgenommen werden.

 

b)      Einleitung neuer Vorhaben:

 

Seit dem 01.01.2018 gilt für die Staatlichen Behörden die Unterschwellenvergabeverordnung (UvGO) für Liefer- und Dienstleistungen. Mit Rundschreiben vom 18.05.2018 hat das Innenministerium die aktuell gültigen Wertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen und die Regelungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen erläutert und den Kommunen deren Anwendung empfohlen. Bei der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe wurden diese Regelungen diskutiert und die Dienststellen werden noch über die Anwendung informiert. Ebenso wird es eine Information über die ab 18.10.2018 zu berücksichtigenden Änderungen bei der Angebotsabgabe geben. Ab dem 18.10.2018 müssen in Unterschwellenverfahren sowohl digitale als auch Papierangebote akzeptiert werden; ab Januar 2019 gibt es keine Papierangebote mehr.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Der Umweltsenat ist mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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