"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1857-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Ausgangslage

 

In der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes werden die Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen „mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ (vgl. §8 (3) PBefG).

 

Rechtlich zuständig für die bauliche Ausgestaltung der Bushaltestellen ist nicht der Betreiber der öffentlichen Transportdienstleistung, sondern der Straßenbaulastträger. Im Stadtgebiet Bamberg bestehen über 300 öffentliche angefahrene Bushaltestellen. Von diesen sind –Stand 01.01.2018- 22 Stück barrierefrei ausgestaltet.

 

Letztendlich müsste die Stadt Bamberg aus dem städtischen Haushalt bis 2022 den Umbau von noch rund 300 Bushaltestellen finanzieren.

 

Selbst wenn dies finanzierbar wäre, könnte die Bauleistung von rund 100 Haltestellenbauten pro Jahr nicht abgewickelt werden.

 

Zudem stellen sich für viele Bushaltestellen in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragestellungen:

 

  • Bleibt die jeweils betroffene Buslinienführung unverändert?
  • Soll der Standort der Bushaltestelle verändert werden?
  • Soll eine ggf. vorhandene Busbucht rückgebaut werden?
  • Welche anderen beteiligten „Spartenträger“ planen in diesem Zusammenhang Leitungsbauarbeiten?

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 05.07.2017 (Vorlage-Nr.: VO/2017/0703-65) berichtet.


2. Bereits barrierefrei umgebaute Haltestellen

 

In der Vergangenheit wurden bereits einige Haltestellen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen barrierefrei umgebaut. Wenn von einer Barrierefreien Bushaltestelle die Rede ist, ist der Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984 anzuwenden. Dies geschah bislang bereits an folgenden Haltestellen:

 

  • Bahnhof (Brennerstraße) 2 Haltepunkte
  • Bambados
  • Carl-Schmolz-Weg
  • Fabrikbau
  • Heinrich-Semlinger-Straße
  • P+R Kronacher Straße
  • Rathaus Gaustadt 2 Haltepunkte
  • Schönleinsplatz
  • Spinnerei 2 Haltepunkte
  • Stadion
  • Wilhelmsplatz
  • Stadtwerke 2 Haltepunkte
  • Luitpoldstraße 2 Haltepunkte
  • Konzerthalle
  • Siechenstraße stadtauswärts im nordöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Memmelsdorfer Straße in Richtung Gartenstadt im südöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Siechenstraße stadteinwärts vor der Ottokirche

 

 

image001  image002

 

Wesentliche Elemente einer barrierefreien Haltestelle sind:

 

a) der Einbau eines Kassler Sonderbordsteins für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg

b) der Einbau von taktilen Bodenindikatoren zur Verbesserung der Orientierung für sehbeeinträchtigte

    Menschen

 

Siehe hierzu auch unter Anlage 2 einen Auszug aus dem Leitfaden der Stadt Bamberg zur praktischen Anwendung der DIN 32984.

 

3. Förderkulisse

 

Zur finanziellen Unterstützung stellt der Freistaat Bayern Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung.

 

Bis 2017 stellte sich die Förderung folgendermaßen dar:

Bei der Förderung des Personennahverkehrs sind pro Haltepunkt maximal 65.000 € förderfähig. Der Fördersatz beträgt 50 %.

 

Die Förderrichtlinie des Personennahverkehrs wurde zu Beginn des Jahres 2018 fortgeschrieben und sieht nun wie folgt aus:

Die maximalen Zuwendungsfähigen Kosten berechnen sich nun aus der notwendigen Umbaulänge der Bushaltestelle multipliziert mit 2.000 €. Der Fördersatz nach BayGVFG beträgt weiterhin 50 %. Allerdings werden nun auch 5 % nach FAG gefördert.

 

Die Regellänge einer Bushaltestelle für einen Schubgelenkbus beträgt 16 Meter. Die Umbaulänge beträgt – je nach Einzelfall – somit rund 19 Meter. Die maximale Förderung beträgt (bei einem Bushalt) somit aktuell rund 20.900 Euro.

 

Grundsätzlich können keine Umbaumaßnahmen, welche in Eigenregie der Stadt Bamberg, also des EBB ausgeführt werden, gefördert werden. Die Bauleistungen sind auszuschreiben.

 

4. Vorgehen

 

Vor diesem Hintergrund gründete die Stadtverwaltung Bamberg einen Arbeitskreis „Barrierefreie Bushaltestellen“. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrsbetriebe, der Senioren- und Behindertenbeauftragten, dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbaulastträger (EBB) zusammen.

 

Erstes Ziel des Arbeitskreises war bzw. ist es, eine Priorisierung der betroffenen Haltestellen im Stadtgebiet Bamberg zu erarbeiten. Hierzu wurde als Arbeitsgrundlage eine Liste der Haltestellen mit allen für die Priorisierung relevanten Daten zusammengestellt.

 

Folgende Daten finden hier Berücksichtigung:

  • Lage der Haltestelle
  • Angabe der Linien die die Haltestelle bedient
  • Ausbauzustand/ Defizite
  • Einwohner (mit Altersgruppe) im Einzugsgebiet der Haltestelle
  • Einrichtungen im Einzugsgebiet der Haltestelle, die für ältere/ mobilitätseingeschränkte oder sehbehinderte Personen ein notweniges Ziel darstellen
  • Sonstige Einrichtungen bzw. Kriterien, die für die Thematik „Barrierefreiheit“ von Bedeutung sind.

 

Diese Liste wird ständig ergänzt und aktualisiert.

 

Zurzeit befinden sich folgende Bushaltestellen in der Priorität 1:

 

  • Deutsches Haus
  • Seinsheimstraße
  • König-Konrad-Straße
  • Klinikum
  • Gereuthstraße
  • Hezilostraße
  • Wolfgangsplatz
  • Aussegnungshalle 2 Haltepunkte
  • Wilhelm Löhe Heim

 

Anhand der Prioritäten des Gesamtkonzeptes werden tranchenweise und jährlich Zuwendungsanträge bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Die Anzahl der Haltestellen pro Tranche bzw. Antrag ergibt sich aus der Höhe der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel in Abhängigkeit vom jeweils erforderlichen baulichen Umfang.

 

5. Vorgänge 2017 / 2018

Der Umbau der Haltestellen „Seinsheimstraße“ und „Deutsches Haus“ war für 2017 vorgesehen. In der öffentlichen Ausschreibung ist nur ein einziges Angebot eingegangen. Dieses war unakzeptabel hoch. Die Ausschreibung musste daher aufgehoben werden.

 

Unabhängig vom Jahresprogramm Barrierefreie Bushaltestellen wurden im Zuge der Baumaßnahme „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Nordtangente (Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße)“ im Jahr 2017 drei weitere Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden:

 

  • Bushaltestelle in der Siechenstraße stadtauswärts im nordöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Bushaltestelle in der Memmelsdorfer Straße in Richtung Gartenstadt im südöstlichen Bereich der Siechenkreuzung
  • Bushaltestelle in der Siechenstraße stadteinwärts vor der Ottokirche

 

Auch diese Maßnahmen werden von der Regierung von Oberfranken gefördert.

 

Nachdem der Umbau der Haltestellen „Seinsheimstraße“ und „Deutsches Haus“ in 2017 aufgrund des enorm hohen Angebots gescheitert ist, wurde diese Maßnahme Anfang 2018 erneut öffentlich ausgeschrieben. Es wurden dieses Mal gar keine Angebote abgegeben!

 

Da die Konjunktur der Baubranche derzeit sehr gut ist und die Haltestelle „Deutsches Haus“ aufgrund der Innenstadtlage und den schwierigen Randbedingung unattraktiv für Baufirmen ist, wurde für 2019 beschlossen, die Auswahl der umzusetzenden Bushaltestellen in der Priorität 1 zu ändern.

 

6. Einzelmaßnahmen 2019

 

6.1 Haltestelle „Seinsheimstraße

 

Die Bushaltestelle dient zum einen der Erschließung der Wohnbereiche beidseitig der Hauptmoorstraße. Darüber hinaus befindet sich unmittelbarer Nähe ein Seniorenzentrum, welches über die Bushaltestelle an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist. Im Haltestellenumfeld beträgt der Anteil über 65 Jähriger rund 400 Menschen. Die Bedienung der Haltestelle erfolgt in der Hauptverkehrszeit mit der VGN - Buslinie 901 alle 15 Minuten.

Der Linienbus hält derzeit am Fahrbahnrand. Der 3,00 m breite Seitenraum ist an der hier beplanten Bushaltestelle als Gehweg ausgebaut. Der Fahrgastunterstand befindet sich unmittelbar auf dem Gehweg. Zum Überqueren der Hauptsmoorstraße ist unmittelbar vor der Bushaltestelle ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel vorhanden.

 

Der Haltepunkt der Haltestelle „Seinsheimstraße“ erfüllt aktuell nicht die oben genannte Anforderung an einen barrierefreien Personennahverkehr.

 

 

Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestelle in ihrer derzeitigen Lage bestehen bleiben soll. Der Gehweg wird für den Einbau des Sonderbordsteines auf einer Länge von ca. 35 m angehoben. Somit kann ein barrierefreier Ein- und Ausstieg erzielt werden. Um auch eine Barrierefreiheit gegenüber den blinden und sehbehinderten Menschen herzustellen, wird im Gehweg ein Blindenleitsystem verlegt. Damit der Aufenthaltsraum für den wartenden Fahrgast nicht die Durchgängigkeit des Gehweges behindert, soll der Fahrgastunterstand in die angrenzende Grünfläche verschoben werden. (Eigentümer des Fahrgastunterstandes ist nicht die Stadt, sondern die Deutsche Städte Medien im Auftrag der Stadtwerke).

 

Unter besonderer Berücksichtigung des nahegelegenen Seniorenzentrums ist gleichzeitig vorgesehen, den Fußgängerüberweg mit Mittelinsel mit differenzierten Bordsteinhöhen und taktilen Leitelementen barrierefrei auszubauen. Die barrierefreie Zuwegung im Umfeld der Bushaltestelle ist Förderungsvoraussetzung, wobei die Zuwegung selbst nicht förderfähig ist. Der Umgriff der Planung kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

6.2 Haltestelle „Gereuthstraße

 

Die Bushaltestelle dient der Erschließung des Wohngebietes Gereuth. Im Haltestellenumfeld beträgt der Anteil über 65 Jähriger rund 250 Personen. Die Bedienung der               Haltestelle erfolgt in der Hauptverkehrszeit mit der VGN - Buslinie 905 im 15 Min.-Takt. Der Linienbus hält derzeit am Fahrbahnrand. Der 2,50 m breite Seitenraum ist an der hier beplanten Bushaltestelle als Gehweg ausgebaut. Eine Fahrbahnverengung unmittelbar vor dem Bushalt verhindert derzeit gerades und präzises Anfahren an den Bord, dies führt zu Problemen beim Ein- und Aussteigen, besonders für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer/innen.

 

 

Die Haltestelle soll als Buskaphaltestelle umgebaut werden. Die Haltestelle wird hierbei unmittelbar an die Fahrbahneinengung vorgezogen. Der Wartebereich beträgt insgesamt 2,50 m. auf der dahinterliegenden Fläche verbleibt weiterhin der Gehweg. Die Länge des Ausbaues beträgt ca. 38 m. Im Haltestellenbereich sind ein Aufmerksamkeitsfeld und ein Einstiegsfeld im Bereich der ersten Bustür geplant. Der bereits vorhandene Fahrgastunterstand soll an seinem derzeitigen Standort erhalten               werden. Der fließende Verkehr im Haltestellenbereich muss im Falle eines haltenden Linienbusses in dessen Fahrtrichtung hinter dem Bus warten. Der Umgriff der Planung kann der Anlage 4 entnommen werden.

 

 

 

 

 

6.3 Haltestelle „Klinikum

 

Die Bushaltestelle dient außer der Erschließung der angrenzenden Wohnbereiche vor allem Fahrgästen, welche das unmittelbar angrenzende Klinikum Bamberg aufsuchen. Im Haltestellenumfeld beträgt der Anteil über 65 Jähriger rund 297 Personen. Die Bedienung der               Haltestelle erfolgt in der HVZ 7mal pro Stunde mit den genannten VGN-Buslinien. Der Linienbus fährt derzeit die Haltestelle über einen Busfahrstreifen an. Die Breite des Wartebereiches beträgt derzeit ca. 2,00 m, unmittelbar hinter dem Wartebereich verläuft ein Einrichtungsradweg mit 2,50 m Breite.

 

 

Die Haltestelle Klinikum bleibt in ihrer heutigen Lage bestehen. Die Bushaltestelle wird mit Bussonderborden und taktilen Oberflächenelementen zur Unterstützung der Barrierefreiheit ausgestattet. Zur Erhöhung der Sicherheit der wartenden Fahrgäste ist vorgesehen den derzeitigen Wartebereich um 50 cm auf 2,50 m zu verbreitern. Der derzeit gehwegbegleitende 2,50 m breite Einrichtungsradweg wird im Bereich der vorgesehenen Ausbaumaßnahme (ca. 30 Meter) auf die Regelbreite von 2,00 m zurückgebaut. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Stolperkante zwischen Radweg und Klinikumsvorplatz im Bereich des Umbaus barrierefrei umgebaut.

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Haltestelle wird zudem eine Erneuerung des bituminösen Oberbaues der gesamten Busspur durchgeführt. Hier handelt es sich allerdings um eine Unterhaltsmaßnahme, die somit nicht förderfähig ist. Der Umgriff der Planung kann der Anlage 5 entnommen werden.

 

 

7. Kosten und Finanzierung

 

Die Baukosten für die Haltstellten „Seinsheimstraße“, „Gereuthstraße“ und Klinikum wurden in der
Summe auf ca. 257.000  € brutto geschätzt. Hier kommen noch Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von rund 65.000 € brutto hinzu.

 

Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken wurde ein neuer Zuwendungsantrag gemäß Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) für die erste Tranche der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen mit der Priorität 1 in Bamberg eingereicht (siehe Übersichtslageplan Anlage 1).

 

Im ÖPNV-Förderprogramm nach BayGVFG werden 50% und nach FAG 5 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

 

 

 

Haltestelle

Kosten

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendung

Eigenanteil

Seinsheimstraße

ca. 102.000 €

ca. 42.000 €

ca. 23.100 €

ca. 78.900 €

Gereuthstraße

ca. 70.000 €

ca. 38.000 €

ca. 20.900 €

ca. 49.100 €

Klinikum

ca. 57.000 €

ca. 38.000 €

ca. 20.900 €

ca. 64.100 €

Klinikum (Unterhalt)

ca. 28.000 €

Summe Baukosten

ca. 257.000 €

ca. 118.000 €

ca. 64.900 €

ca. 192.100 €

Nebenkosten

ca. 65.000 €

 

 

 

Projektkosten

ca. 322.000 €

 

 

 

Alle Angaben sind brutto.

 

 

8. Ausführungszeiträume

 

Nach Bewilligung der Zuwendung ist vorgesehen die Maßnahme zum Jahreswechsel 2018/2019 auszuschreiben, so dass im Frühjahr 2019 mit der Umsetzung begonnen werden kann, wenn dieses Mal ein annehmbares Angebot eingeht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebs zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 322.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...