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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1875-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Als Teil der KiTa-Offensive ist das Projekt der Erweiterung der Kinderkrippe Zwergenträume Philippus durch die Sozialstiftung Bamberg (Bauträger) und das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. (Betriebsträger) nun in den Abstimmungsprozessen entscheidungsreif. Durch den Anbau entsteht eine Kinderkrippe mit 36 Plätzen. Die Planung ist mit allen Fachstellen abgestimmt. Damit der Förderantrag für das neu zu errichtende Kinderhaus bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden kann, sind Beschlüsse zur Trägerschaft und der konkreten Finanzierung der Maßnahme zu fassen.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 


Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sind für die geplante Erweiterung insgesamt 134,5 m² förderfähig, da die bestehenden 2 Krippengruppen bereits mit staatlichen Investitionszuschüssen gefördert wurden. Hierdurch errechnen sich die förderfähigen Kosten mit dem neuen Kostenrichtwert von 4.455,00 € je m² auf die genannte Summe. Die Berechnung der Förderung beinhaltet neben der regulären FAG-Förderung die Erhöhung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm und gestaltet sich folgendermaßen:

 

 

 

 

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 599.198,00  werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 59.920,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.         Der Bedarf von 36 Kinderkrippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kinderkrippe Zwergenträume Philippus, Buger Straße 80, 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.                   Die Betriebsträgerschaft  wird dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V. übertragen

3.         Dem Bauträger der Maßnahme, der Sozialstiftung Bamberg wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v. 90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 %, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal599.198,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

4.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.         Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Errichtung der Kinderkrippe Zwergenträume Philippus, Buger Straße 80, 96049 Bamberg durch die Sozialstiftung Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe vonfür die Deckung inForm einer Verpflichtungs-ermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von  599.198,00 €für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

Bereitstellung der Mittel im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v.

599.198,00 € zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung beim Globalbetrag Kindertagesstätten

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 155.000,00 € je

Abrechnungsjahr, davon neu 51.000,00 €

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

 

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