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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1896-492

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

Im Haushaltsplan 2018 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

236.170,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

Die Struktur des Verwaltungsvorschlages, die Haushaltsmittel zu verteilen, entspricht im Grundsatz derjenigen der Vorjahre.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

 

7.000,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

 

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

(gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a)

sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b) Zuschuss DJK Don Bosco

 

 

 

c)

Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

a)

gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

b)

für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

6.777,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

6.748,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

45.183,- Euro

 

 

 

10.000,- Euro

 

 

 

 

2.220,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

300,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

122.914,-Euro

 

1.082,- Euro

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einmaliger Investitionskostenzuschuss für den Bau des 4. Rasenspielfeldes als Übertrag in den Vermögenshaushalt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen

 

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG- Landesverband.

Entsprechend Ziffer 3 der Sportförderrichtlinien wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine

 

 

 

1.000,- Euro

 

 

 

Zuschuss aufgrund des 25-jährigen       Vereinsjubiläums des ACV e.V.

Der Verein erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft im BLSV. Es wird vorgeschlagen, dem Verein den Zuschuss dennoch außerhalb der Sportförderrichtlinien zu gewähren.

Zuschuss aufgrund des 150-jährigen Vereinsjubiläums des Schachclub Bamberg e.V.

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) – Kreis Bamberg -

 

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im Bambados

 

 

 

 

55100.7063

 

Zuschuss an SKC Viktoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an Sportvereine für Fahrtkosten (gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5510.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

55100.70710

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im Basketball

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70720

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im DFB-Stützpunkt Bamberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

10.000,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

2.500,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.474,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

 

3.700,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

298,- Euro

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV – Kreis Bamberg – seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt.

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 werden deshalb jedes Jahr Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab bereitgestellt. In diesem Jahr wurden zwischenzeitlich Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 16.474 Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 526 Euro werden dem Allg. Zuschuss (55100.70510) zugerechnet.

 

 

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat, dem Verein – außerhalb der Sportförderrichtlinien – diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 gewähren.

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug.

 

 

 

Derzeit finden Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Brose Bamberg e.V. statt, mit dem Ziel, zukünftig dessen zahlreiche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Vereinen, Kindergärten und Schulen in einem zusammengefassten Konzept zu fördern. Im Jahr 2018 beschränkt sich die Förderung auf einen Zuschuss zu den für den Tag des Sports anfallenden Mietkosten für die brose Arena.

Die Verteilung der Stadtvereine zu den Landkreisvereinen beträgt 20:4

 

 

 

 

Die Stadtverwaltung befindet sich mit dem DFB im Austausch mit dem Ziel, zukünftig dessen Stützpunkt in Bamberg für die hervorragende Jugendarbeit ein einem ganzheitlichen Konzept zu fördern. Hiervon profitieren insbesondere alle Bamberger Fußballvereinee, bei denen immer wieder hervorragend ausgebildete Spielerinnen und Spieler nachrücken. Im Jahr 2018 beschränkt sich die Förderung auf einen Zuschuss zu den Stadionkosten für die Durchführung des U13 Funktionsturniers des DFB-Stützpunktes.

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

236.170,-Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kultursenat stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des Globalbetrags zu. In begründeten Einzelfällen wird die Verwaltung ermächtigt, von dieser Verteilung abzuweichen

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 236.170,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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