Berichtsvorlage - VO/2018/1907-SW
Grunddaten
- Betreff:
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5G: Die künftige Mobilfunkgeneration und mögliche Auswirkungen auf Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- STWB Stadtwerke Bamberg GmbH
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 20 Kämmereiamt; 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung
- Referent:in:
- Dr. Fiedeldey Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Kenntnisnahme
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24.10.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Schon Ende 2020, in nur etwas mehr als zwei Jahren, soll in Deutschland mit 5G ein neuer Mobilfunkstandard eingeführt werden.
Im Gegensatz zu den bisher eher evolutionären Entwicklungsstufen im Mobilfunk ist 5G ein Quantensprung, der die vielleicht wichtigste technologische Grundlage bildet und einer umfassenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Möglichkeit der zukünftigen Kommunikation zwischen allen internetfähigen Geräten gibt.
Um den ambitionierten Rollout von 5G in der Fläche rasch und reibungslos erreichen zu können und Deutschland zum Erfolg zu führen, werden staatliche Investitionen in die Zugangsnetze benötigt, sowie weitere Maßnahmen wie National Roaming (Mobilfunkgeräte buchen sich automatisch in das beste verfügbare Netz am jeweiligen Standort ein), zügige Vergabe von Frequenzen, offener Marktzugang, schnelles Testen und ambitionierte Ausbauziele.
Grundvoraussetzung dafür ist jedoch der flächendeckende und engmaschige Glasfaserausbau in jedes Haus, wie die Stadtnetz Bamberg es bereits realisiert, um eine hohe Bit-und Übertragungsgeschwindigkeit zu gewährleisten.
Welche Auswirkungen die neue Technologie auf die bestehende Infrastruktur der Stadt Bamberg und das Geschäftsmodell der Stadtnetz Bamberg GmbH hat, wird in einer Präsentation in der Sitzung dargelegt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: