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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2018/1932-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 16.07.2018 beantragt die GAL-Stadtratsfraktion, dass dem Stadtrat die in den Sitzungen gezeigten PowerPoint-Präsentationen vorab übermittelt werden sollen (Anlage 1). Herr Oberbürgermeister Starke teilte der Antragstellerin mit Schreiben vom 31.07.2018 mit, dass es der Verwaltung im Zuge der Sitzungsökonomie unbenommen bleiben muss, Präsentationen kurzfristig zu erstellen und in den Gremien einzubringen (Anlage 2). Mit Email vom 16.08.2018 (Anlage 3) bestand die Antragstellerin auf einer förmliche Behandlung des Antrages.

 

Inhaltlich wird auf das Schreiben vom 31.07.2018 (Anlage 2) verwiesen.

 

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass weder die Bayerische Gemeindeordnung noch die Geschäftsordnung für den Bamberger Stadtrat die Bereitstellung umfangreicher Sitzungsvorlagen fordern. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen ist eine ausführlichere Sitzungsinformation im Interesse eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs rechtlich geboten. Die Verwaltung legt dem Stadtrat daher in der Regel Sitzungsunterlagen zusammen mit der Tagesordnung vor.

 

Die im Rahmen der Sitzung gezeigten Präsentationen dienen regelmäßig in erster Linie einer Visualisierung der schriftlichen Unterlagen. Dabei werden das Bildmaterial und auch die textlichen Informationen unmittelbar vor der Sitzung auf den aktuellen Stand gebracht, um gerade auch im Einzelfall die neuesten Entwicklungen und Ereignisse dem Stadtrat präsentieren zu können. Die vorzeitige Bereitstellung der Präsentationen würde diesem Ziel zuwider laufen. Die Verwaltung empfiehlt daher, an dieser Regelung festzuhalten, und Präsentationen, Hand-outs oder dergleichen weiterhin tagesaktuell in der Sitzung an die Stadtratsmitglieder auszugeben.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 16.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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