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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1954-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Beschluss über die planungsrechtliche Grundlage gemäß § 125 Abs. 2 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Die Stadt Bamberg beabsichtigt, die St.-Getreu-Straße im Abschnitt vom Ansatz der Zufahrt zur Villa Remeis bis einschließlich Parkplatz Michelsberger Wald erstmalig endgültig herzustellen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2018 (VO/2018/1586-6A) ist der Auftrag an die Verwaltung ergangen, dieses Projekt bis spätestens Ende 2020 umzusetzen.

Bei der erstmaligen endgültigen Herstellung der St.-Getreu-Straße in diesem Abschnitt handelt es sich um die Errichtung einer Erschließungsanlage im Sinne der §§ 127 ff BauGB.

Die Errichtung von Erschließungsanlagen erfolgt meist auf der Basis eines Bebauungsplanes, kann nach § 125 Abs. 2 BauGB aber auch erfolgen, wenn die Herstellung einer Anlage den Anforderungen nach § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht.

Als Grundlage hierfür wurde durch den Entsorgungs- und Baubetrieb ein Vorentwurf zur erstmaligen endgültigen Herstellung der St.-Getreu-Straße beauftragt und verwaltungsintern abgestimmt.

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfs vom 31.08.2018 (Anlagen 1 und 2) wurde durch die Verwaltung eine Behörden- und Trägerbeteiligung durchgeführt.


  1. Behandlung der Anregungen

Im Zeitraum vom 03.09. bis einschließlich 01.10.2018 führte die Verwaltung eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch. Es sind folgende Schreiben eingegangen:

 

A 1. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

        mit Schreiben vom 04.09.2018

A 2. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 04.09.2018

A 3. Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 10.09.2018

A 4. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 13.09.2018

A 5. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 17.09.2018

A 6. Stadtheimatpfleger Prof. Dr. Dornheim, mit Schreiben vom 22.09.2018

A 7. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 26.09.2018

A 8. Bayerische Staatsforsten, mit Schreiben vom 10.10.2018

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich folgende Anforderungen, welche in die weitere Planung einfließen müssen:

-          Die Großbäume und das Biotop bleiben erhalten. Entsprechende Ergänzungen werden in die Planausführungen übernommen.

-          Eine für den Begegnungsverkehr erforderliche Fahrbahnbreite von 5,90 m wird in geeigneten Teilbereichen des Straßenabschnittes vorgesehen.

-          Der Grunderwerb vom Freistaat Bayern für eine kleine Teilfläche am Michelsberger Wald wird von der Verwaltung eingeleitet.

 

  1. Beteiligung der Anlieger

Nach Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage wird am 15.01.2019 eine Informationsveranstaltung für die Anlieger stattfinden, in der die Planungen ausführlich erläutert werden und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung steht. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Senats mündlich berichtet.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Im Falle einer positiven Beschlussfassung wird die Planung entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2018 (VO/2018/1586-6A) schnellstmöglich umgesetzt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern eingegangenen Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt die Ausbauplanungen der St.-Getreu-Straße nach Plan vom 31.08.2018 gemäß § 125 Abs. 2 BauGB als erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Schritte zur termingerechten Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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