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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/2081-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag

 

Haushaltsberatungen 2019 des Finanzsenates vom 05.12.2018

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1)Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen u. Ausgaben

Einnahmen u. Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

825.600

 

852.000

 

32

Bürgerspital-Stiftung Bamberg

2.481.900

 

10.908.200

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

332.200

 

1.485.700

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

432.800

 

5.292.000

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

15.600

 

5.600

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.800

 

12.400

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

402.400

 

984.800

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

110.100

 

296.000

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.800

 

12.400

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.800

 

3.000

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

352.300

 

1.221.700

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.600

 

4.300

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.600

 

12.200

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

340.200

 

285.800

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.200

 

8.500

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

5.600

 

4.300

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.800

 

1.800

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im

 

a)                 Erfolgsplan in den Erträgen mit   975.900 €

und in den Aufwendungen mit1.007.800 €

und

b)                 im Vermögensplan

in den Einnahmen

und Ausgaben mit     31.900 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 161.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird auf 2.373.500 € festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 335.750 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg wird auf 4.220.000 € festgesetzt.

(5)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg wird auf 110.000 € festgesetzt.

(6)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird auf 240.000 € festgesetzt.

(7)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird auf 803.250 € festgesetzt.

(8)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(9)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg auf 900.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.100.000 € festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg auf 2.000.000 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg auf 50.000 € festgesetzt.

(5)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg auf 1.950.000 € festgesetzt.

(6)    Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(7)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)   1.000.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b)   5.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung Bamberg,

c)   1.000.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d)   2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,

e)   2.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f)     2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g)   500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h)   18.300 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i)      2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheimsche-Stiftung Bamberg,

j)      600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)   1.000.000 € für die Edgar-Wolf‘sche Stiftung Bamberg,

l)      900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n)   56.700 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o)   1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p)   900 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)   400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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