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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0869-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen des sog. Bildungsgipfels am 11.02.2009 hat der Freistaat Bayern eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen, wonach die jeweiligen Sachaufwandsträger mit Wirkung ab dem Schuljahr 2009/2010 nicht nur den zusätzlichen Sachaufwand für die Ganztagsschule zu übernehmen haben, sondern darüber hinaus auch einen pauschalen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 5.000 € für jede Klasse in der gebundenen Ganztagsschule bzw. für jede Gruppe in der offenen Ganztagsschule leisten müssen.

Die Einzelheiten sind dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.10.2009 zu entnehmen (Anlage 1).

Für die fünf bestehenden Ganztagsgruppen an der Heidelsteigschule gilt Ziffer 3 (1. Absatz) des vorgenannten Schreibens. Die entsprechende Zahlungsaufforderung des Freistaates Bayern über insgesamt 25.000 € liegt seit längerem vor (Anlage 2).

Die Kostenrechnung konnte bislang nicht zur Auszahlung angewiesen werden, weil innerhalb des UA 21506 der Heidelsteigschule kein Planansatz für derartige Personalkostenzuschüsse vorgesehen ist. Das in der Sache zuständige Schulverwaltungs- und Sportamt ging – wie das Gros der übrigen betroffenen Städte und Gemeinden in Bayern auch – bei den Haushaltsberatungen 2010 davon aus, dass für die im Schuljahr 2008/2009 vorhandenen Ganztagsklassen Ausnahmeregelungen gälten und daher keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Ausweislich Ziffer 3 (2. Absatz) des als Anlage 1 beigefügten Schreibens trifft diese Annahme allerdings nur auf gebundene Ganztagsgrundschulen zu, die im Rahmen eines Modellversuches eingerichtet wurden. Aus diesem Grunde sind – nebenbei bemerkt – für die Gangolfschule keine Personalkostenzuschüsse zu leisten. Hauptschulen wie die Heidelsteigschule können sich hingegen nicht auf diesen Ausnahmetatbestand berufen.

In den bisher geführten Gesprächen hat die Regierung von Oberfranken einem Zahlungsaufschub bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg zugestimmt, so dass der Zuschuss in jedem Fall noch im März 2010 zur Auszahlung angewiesen werden muss.

Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe kann nur zulasten der Deckungsreserve für Sachaufwand erfolgen (HSt. 91800.85000).

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

 

1.       Auf Antrag des Schulverwaltungs- und Sportamtes werden außerplanmäßig bereitgestellt:

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

21506.71100

Zuschuss zu den Personalausgaben

von Ganztagsgruppen

25.000 €

25.000 €

 

          Die Anordnungsbefugnis für die neue Haushaltsstelle wird beim Amt 40 angesiedelt.

 

 

2.       Deckung erfolgt durch Ausgabenkürzung bei

 

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

91800.85000

Deckungsreserve für Sachaufwand

25.000 €

 

 

3.       Mittelfreigabe

 

HSt.

Freibetrag

Anteil

21506.71100

25.000 €

100 %

 

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III.      Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 25.000 € bei HSt. 21506.71100, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, die Deckungsreserve für Sachaufwand (HSt. 91800.85000) entsprechend zu kürzen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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