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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2191-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J für das Gebiet nördlich der Memmelsdorfer Straße zwischen Villachstraße und Kärntenstraße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung einer Gewerbefläche vorsieht, sollen Erweiterungsflächen für den benachbarten Gewerbetreibenden planungsrechtlich gesichert werden.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 307 J wird als Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.

 

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 19.09.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Das Flächennutzungsplanänderungs-Konzept in der Fassung vom 19.09.2018 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 15.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 30.10.2018
  2. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 09.10.2018
  3. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 10.10.2018
  4. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, mit Schreiben vom 10.10.2018
  5. Bauordnungsamt / Denkmalpflege, mit Schreiben vom 15.10.2018
  6. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 16.10.2018
  7. Bauordnungsamt, mit Schreiben vom 17.10.2018
  8. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 04.10.2018
  9. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 26.10.2018
  10. IHK Oberfranken, mit Schreiben vom 26.10.2018
  11. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit Schreiben vom 26.10.2018
  12. Regionaler Planungsverband, mit Schreiben 29.10.2018
  13. Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 29.10.2018
  14. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 30.10.2018
  15. Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 30.10.2018
  16. Telefonica Germany GmbH, mit Schreiben vom 31.10.2018
  17. Bürgerverein Distrikt VI, mit Schreiben vom 05.11.2018
  18. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 07.11.2018
  19. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 08.11.2018
  20. Entsorungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 12.11.2018
  21. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 09.11.2018
  22. Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 06.11.2018

 

  1. Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 19.09.2018

Bedingt durch die Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Flächennutzungsplan-Änderung. Grundsätzlich konnte allerdings an den Grundzügen der Planung festgehalten werden.

 

Begründung

-          Auf Anregung der Telefonica Deutschland GmbH wird in die Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung ein Hinweis zur entsprechenden Beachtung von Konstruktions- oder Kranhöhen aufgenommen. Näheres regelt der Bebauungsplan Nr. 307 J.

 

Umweltbericht

-          Der Umweltbericht wurde dahingehend ergänzt, dass für Versorgungsleitungen innerhalb des Geltungsbereichs eine unterirdische Verlegeweise festgesetzt ist.

-          Zum Schutzgut Boden/Fläche wurde auf Anregung des Amts für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutzes ein Passus eingefügt, welcher das qualitative Ziel zur Erhaltung der natürlichen Bodenfunktion sowie zur Vermeidung von Bodenverdichtungen und mögliche Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele aufzeigt.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen und für den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 06.02.2019 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 06.02.2019 mit dem Entwurf der Begründung vom 06.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung vom 06.02.2019 mit dem Entwurf der Begründung vom 06.02.2019 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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