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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2198-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Um eine Entscheidungsgrundlage für die mögliche Einführung des so genannten „Grünpfeils für Radfahrende“ herbeizuführen, hat die Verwaltung im Juli 2017 ihr Interesse gegenüber der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bekundet, am bundesweiten Modellversuch teilzunehmen.

 

Mit Schreiben vom 17.12.18 (Anlage 1) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion einen Sachstand zum Modellversuch. Hier nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  •                  Ziel des Modellversuchs:

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersucht die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeilregelung (= auch bei Rot an Ampeln nach vorherigem Anhalten rechts abbiegen zu dürfen) in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken.

Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) entsprechend angepasst werden.

 

  •                  Ausgewählte Kreuzungen

 

Nach Vorerhebungen durch Stadtplanungsamt, Polizei, Verkehrsbehörde und BASt, soll der Modellversuch an folgenden Kreuzungen durchgesetzt werden.

 

  1. Vom Am Heidelsteig kommend => nach rechts in die Zollnerstraße stadteinwärts (Richtung Bahnhof),
  2. Vom Am Heidelsteig kommend => nach rechts in die Memmelsdorfer Straße stadtauswärts (Richtung Gartenstadt),
  3. Von der Pödeldorfer Straße stadteinwärts kommend => nach rechts in die Neuerbstraße (Richtung Rupprecht-/Erlöserschule),
  4. Von der Feldkirchenstraße kommend => nach rechts in die Memmelsdorfer Straße stadtauswärts (Richtung Gartenstadt) und
  5. Von der Marienbrücke kommend => nach rechts in den Heinrichsdamm  (Richtung Innenstadt).

 

  •                  Durchführung/Rahmenbedingungen

 

2018 fand die Bestandserhebung an den ausgewählten Stellen statt.

Bis Ende Januar 2019 werden die neuen Verkehrszeichen von der Stadt (EBB) angebracht.

Für die Pilotstudie wird das bisherige Verkehrszeichen Z 720 StVO für die Grünpfeilregelung um den Zusatz „nur Radverkehr“ ergänzt.

 

Der Grünpfeil wird verkleinert dargestellt, um die Verwechslungsgefahr zu reduzieren.

Nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 8 StVO ist das Rechtsabbiegen bei Rot nach dem Anhalten gestattet „…wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist“.

Im Jahr 2019 läuft die Erhebung von Verkehrsdaten im Laufe des Pilotversuchs, der spätestens ein Jahr nach Anbringung der Verkehrszeichen endet (=> Januar 2020).

 

                     Dauer des Versuchs

Die erforderliche Beschilderung erfolgt Ende Januar 2019. Nach einer Eingewöhnungsphase führt die Bundesanstalt im Sommer 2019 Nacherhebungen durch.

Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass dies durch den Zusatz „nur Radverkehr“ ausschließlich Radfahrenden gestattet ist. Grundsätzlich gilt allerdings beim Grünpfeil für den Kfz-Verkehr ebenso wie für den Radverkehr immer: Erst Anhalten, sorgfältig den bevorrechtigten Verkehr beachten und dann weiter Fahren. Nur dadurch lassen sich mögliche Konflikt- und Gefahrensituationen vermeiden. 

 

Das künftig mögliche Rechtsabbiegen bildet an den genannten Kreuzungen unterschiedliche Verkehrssituationen für die Radfahrenden ab und erlaubt im Zuge der Probezeit entsprechende Rückschlüsse. So etwa beim Fahren auf Bordsteinradwegen, beim Wechsel vom Bordsteinradweg auf Mischverkehrsflächen und umgekehrt sowie rein im Mischverkehr, wo Kfz und Rad gemeinsam im Straßenraum unterwegs sind. Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO sowie die Anforderungen in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst werden.

 

                     Kosten für die Stadt

                      

Die ausgewählten Kommunen wurden mit der Beschaffung der VZ beauftragt. Kosten pro Verkehrszeichen 20 € x 5 = 100 € zzgl. Montageaufwand

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
     

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 17.12.2018 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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