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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2211-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Das Ziel der Flächennutzungsplanänderung war es, die seit Jahrzehnten militärisch genutzten Flächen der ehemaligen MUNA, des Schießplatzes sowie ergänzender Flächenarrondierungen, einer zivilen und gewerblichen Nutzung zuzuführen. Dies vor dem Hintergrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2012, mit dem Ziel, alle freiwerdenden Konversionsliegenschaften von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu erwerben.

 

Der Flächennutzungsplan mit den Teilplänen Art der Nutzung und Landschaftsplan sollte dabei gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 429 im Parallelverfahren geändert werden.

 

Am 18.03.2014 wurde im Konversionssenat der Beschluss über die teilweise Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und der ursprüngliche Geltungsbereich durch einen erneuten Beschluss am 15.12.2015 erweitert. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Auslegung fand vom 18.01. – verlängert - bis zum 19.02.2016 statt. Nach Überarbeitung der Planung und der zugehörigen Gutachten erfolgte im Konversionssenat am 07.02.2018 der Beschluss zur Auslegung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, die vom 09.04 bis einschließlich 18.05.2018 durchgeführt wurde.

 

Am 30.07.2018 übergaben Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete: „Sind Sie dafür, dass sämtliche gemeindliche Planungen (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 429) gestoppt werden, die der Errichtung eines Industrie- oder Gewerbegebiets im Bamberger Teil des Hauptsmoorwaldes inklusive der Flächen von Muna und Schießplatz dienen?“ Der Feriensenat stellte in seiner Sitzung am 23.08.2018 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben, musste daher innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

 

Am 18.11.2018 wurde über das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“ und den vom Stadtrat beschlossenen Ratsentscheid „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und Muna gestalten“ abgestimmt. Das Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“ wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen und das erforderliche Quorum klar erreicht.

 

Aufgrund des klaren Votums für das Bürgerbegehren soll das am 18.03.2014 bzw. am 15.12.2015 für den erweiterten Geltungsbereich parallel eingeleitete Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des „Gewebepark Geisfelder Straße für den Bereich des ehemaligen Schießplatzes östlich der Armeestraße und den Bereich der ehemaligen MUNA östlich der Gutenbergstraße“, durch Beschluss des Stadtrates eingestellt werden. Dem Konversionssenat wird daher in der Sitzung am 13.02.2019 ein entsprechender Empfehlungsbeschluss vorgeschlagen.

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 13.02.2019 soll dabei sowohl über die Einstellung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens, als auch parallel, über die Einstellung des Bebauungsplanverfahren Nr. 429 „Gewebepark Geisfelder Straße für den Bereich des ehemaligen Schießplatzes östlich der Armeestraße und den Bereich der ehemaligen MUNA östlich der Gutenbergstraße“, entschieden werden. Hinsichtlich der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens wird auf die eigenständige Sitzungsvorlage hingewiesen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des „Gewebepark Geisfelder Straße für den Bereich des ehemaligen Schießplatzes östlich der Armeestraße und den Bereich der ehemaligen MUNA östlich der Gutenbergstraße“ einzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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