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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2213-5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit 2009 ist im Freistaat Bayern bestimmt, dass die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten nach Maßgabe der Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch einzurichten haben und diese zunächst dort eingerichtet werden sollen, wo sich auch der Landkreis oder die kreisfreie Stadt an ihn beteiligt. Zwischen 2010 und 2014 wurden neun Pflegestützpunkte in Bayern geschaffen. Die Angebotsstrukturen sowie die Bedarfe sind sehr unterschiedlich und heterogen. Die Aufgaben der Pflegestützpunkte einschließlich Vernetzung sind vom Bundesgesetzgeber in § 7c Abs. 2 SGB XI festgeschrieben:

 

-          Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien nach § 17 Abs. 1a SGB XI,

-          Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,

-          Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote. Auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen ist zurückzugreifen.

 

Laut Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 06.09.2018 gibt es bezüglich der Finanzierung keine klaren Vorgaben. Jedoch wird erwartet, dass sich die Kommune in finanzieller Hinsicht beteiligt. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium sollen möglichst neue Pflegestützpunkte flächendeckend geschaffen werden und das Gesundheitsministerium setzt sich für ein flankierendes Förderprogramm ein. Die Umsetzungsarbeiten laufen derzeit, so dass keine abschließenden Aussagen zur Förderkulisse gemacht werden kann.

 

In Bamberg gibt es derzeit gemeinsam mit dem Landkreis die Fachstelle pflegende Angehörige, die diese beratende Funktion übernimmt. Eine Evaluation der Fachstelle pflegende Angehörige ist für November diesen Jahres angedacht, da die gemeinsame Fachstelle mit dem Landkreis Bamberg erst seit 01.10.2018 in Betrieb ist. Mit Schreiben vom 12.07.2018 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Fachstelle für pflegende Angehörige in einen Pflegestützpunkt umzuwandeln. Um den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion abschließend behandeln zu können, müssen aus Sicht der Verwaltung drei Fragen voran gestellt werden:

 

-Wie sieht das endgültige Förderprogramm zur Errichtung von Pflegestützpunkten aus?

-Sind die Wohlfahrtsverbände an einer Ausweitung der Fachstelle um einen Pflegestützpunkt interessiert?

-Sind die Pflegekassen in Bamberg an einer Beteiligung an den Pflegestützpunkten interessiert?

 

Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die Modalitäten des Förderprogramms abzuwarten und noch offene Fragen zu klären. Danach wird die Verwaltung erneut berichten.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 12.07.2018 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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