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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2229-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 12.07.2017 wurde über die Situation der zunehmenden Ferienwohnungen in der Stadt Bamberg berichtet. Diskutiert wurden sowohl der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung als auch die Steuerung über die sanierungsrechtlichen Möglichkeiten innerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete.

 

In der Sitzung am 12.07.2017 beschloss der Konversionssenat die Verwaltung zu beauftragen, die sanierungsrechtlichen Möglichkeiten für eine restriktive Haltung gegenüber Ferienwohnungsanträgen in Sanierungsgebieten zu nutzen. Vom Erlass einer Zweckentfremdungssatzung wurde Abstand genommen.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2017 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion den Erlass einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Bamberg (Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 14.05.2018 (Anlage 2) wurde der Hinweis gegeben, dass es sich bei dem Antrag vom 13.11.2017 um einen wiederholt gestellten Antrag im Sinne des § 30 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bamberg handelt. Daher wäre zunächst eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob eine erneute Behandlung durch die Verwaltung erfolgen soll. Die Geschäftsordnungsregelung sieht vor, dass zunächst nur eine Diskussion darüber zu erfolgen hat, ob die Verwaltung erneut mit der Behandlung des Antrags betraut werden soll. Eine inhaltliche Diskussion findet daher zunächst nicht statt.

 

Die Antragstellerin bat mittlerweile um eine entsprechende Behandlung.

 

Die Vorlage für die Sitzung des Konversionssenates am 12.07.2017, VO/2017/1037-R1, liegt als Anlage 3 diesem Sitzungsvortrag bei. An der inhaltlichen Bewertung durch die Verwaltung haben sich seit der Berichterstattung im Konversionssenat am 12.07.2017 keine Änderungen ergeben. Der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Bamberg kann weiterhin nicht empfohlen werden. Insbesondere darf weiterhin darauf hingewiesen werden, dass der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung im Ergebnis zu erheblichen Eingriffen in den gesamten Wohnraum-Mietmarkt in der Stadt Bamberg führen würde. Dies erscheint, zur Steuerung des Ferienwohnungsangebotes, nach Auffassung der Verwaltung aber nicht als sachgerecht und im Ergebnis auch nicht als verhältnismäßig. Mit Ausnahme der Landeshauptstadt München, ist der Verwaltung auch keine andere Stadt in Bayern bekannt, in welcher eine Zweckentfremdungssatzung zur Steuerung von Ferienwohnungsangeboten, erlassen worden wäre. Auch dies belegt nach Auffassung der Verwaltung, die Schwierigkeiten im Umgang mit diesem Instrumentarium in der praktischen Anwendung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte es daher bei dem Beschluss sowie dem Auftrag des Konversionssenates vom 12.07.2017 belassen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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