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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2237-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

1. Maßnahme:

Die Neubaumaßnahme zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze wurde vom Finanzsenat und Stadtrat bereits beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung gestellt. Aufgrund notwendiger Vereinbarungen mit dem Träger bezüglich des zusätzlichen Grundstücksbedarfes, der öffentlichen Durchwegung sowie der Fläche für die Ausweichcontainer ist eine nochmalige Behandlung der Förderung erforderlich.

 

Die zu beschließende Förderung dieser Maßnahme errechnet sich demnach wie folgt.


2. Kosten und Finanzierung:

Für die Kindertagesstätte Jean Paul ergibt sich daraus folgende Berechnung:

 

 

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt für die Kindertagesstätte Jean Paul 252.988,00 €. Diese Beträge werden in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

1.Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau der Kindertagesstätte Jean Paul, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe i. H. v.    90 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.529.872,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.

2.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.529.872,00 €, für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 250.000,00 € kindbezogene Förderung.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

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