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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2244-492

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Als ein Ergebnis aus dem Sportentwicklungsplan wurde eine Abänderung der Sportförder- sowie Ehrungsrichtlinien der Stadt Bamberg empfohlen.

 

Da die Ehrungsrichtlinien das letzte Mal im Jahr 2012 abgeändert wurden, wird angeregt, eine Anpassung im Hinblick auf gendergerechte Sprache vorzunehmen, kleinere redaktionelle Änderungen durchzuführen sowie die Ehrungspraxis an sich zu überarbeiten.

 

Bislang wird z.B. ein dritter Platz einer Deutschen Meisterschaft nur mit einer Bronzemedaille geehrt, ein erster Bayerischer Meister hingegen mit einer Silbermedaille. Um die Wertigkeit des jeweiligen Wettkampfes besser abbilden zu können, wird vorgeschlagen, künftig den zweiten bzw. ersten Platz bei einer Bayerischen Meisterschaft mit einer Bronzemedaille, den zweiten bzw. dritten Platz bei einer Deutschen Meisterschaft mit einer Silbermedaille zu ehren.

 

Um auch eine Teilnahme an Europäischen Meisterschaften, Weltmeisterschaften (Para-) Olympischen Spielen zu honorieren, wird vorgeschlagen, diese gleichwertig wie einen ersten Platz bei einer Deutschen Meisterschaft zu gewichten und mit einer Goldmedaille auszuzeichnen,

 

Die Ehrung durch eine Sondergabe soll wie bisher für den 1., 2., oder 3. Platz einer über Deutschland hinausgehenden Meisterschaft erfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Ehrungsrichtlinien werden wie folgt abgeändert:

 

 

 

Richtlinien der Stadt Bamberg

für die Ehrung der besten Bamberger Sportlerinnen und Sportler

sowie verdienstvoller Funktionärinnen und Funktionäre

I.Allgemeines

Die Stadt Bamberg ehrt jährlich ihre besten Sportlerinnen und Sportler und zeichnet verdienstvolle Sportfunktionärinnen und -funktionäre aus.

II.Voraussetzungen

1.Sportlerinnen und Sportler

a)Es werden Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften geehrt, die mindestens einen 2. Platz bei einer Bayerischen Meisterschaft erreicht haben.

b)Die Meisterschaft muss von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Fach­verband oder einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände ausge­schrieben sein.

c)Die Sportlerin/ der Sportler oder die Mannschaft muss bei der Meisterschaft als Mitglied eines Bamber­ger Vereins oder einer Bamberger Sportgemeinschaft gestartet sein. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die betreffende Person in Bamberg oder auswärts wohnt.

d)Schulmeisterschaften werden für die Ehrung ebenfalls berücksichtigt.

e)Meisterschaften einzelner Altersklassen (z.B. Ü30, Ü40) werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für auf bestimmte Personengruppen beschränkte Meisterschaften (z.B. Studenten, Polizei).

2.Sportfunktionärinnen und -funktionäre

a)Ehrenamtliche Sportfunktionärinnen und -funktionäre, die mindestens 25 Jahre Mitglied in einem Sportverein sind und wenigstens 20 Jahre an verantwortungsvoller Stelle für das Vereinsleben oder den Sport besondere Verdienste erworben haben, werden von der Stadt ausgezeichnet.

b)Sportfunktionärinnen und -funktionäre werden durch die Stadt auch dann ausgezeichnet, wenn sie 15 Jahre lang an verantwortungsvoller Stelle im Vereinsleben stehen und gleichzeitig eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Fachverband nachweisen können. Die Voraussetzung einer 25-jährigen Mitgliedschaft in einem Sportverein muss von diesem Personenkreis nicht erfüllt werden.

c)Eine erneute Ehrung können ehrenamtliche Sportfunktionärinnen und -funktionäre erfahren, die bereits nach Satz 1 und 2 geehrt wurden und zwischenzeitlich seit mindestens 50 Jahren Mitglied in einem Sportverein sind und sich wenigstens 40 Jahre besondere Verdienste um den Sport erworben haben. Das Ende ihrer Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

 

d)Die Zahl der zu ehrenden Sportfunktionärinnen und -funktionäre wird in einem Jahr in der Regel auf 5 begrenzt.

 

e)Die zu ehrenden Sportfunktionäre werden vom Stadtverband für Sport vorgeschlagen.

 

 

 

III.Auszeichnungen

1.Die Stadt Bamberg verleiht

a)Einzelsportlerinnen und -sportlern, hierzu zählen auch Staffelteilnehmerinnen und
- teilnehmer sowie Bootsinsassinnen und -insassen aller Klassen, die Sportplakette der Stadt in Gold, Silber oder Bronze,

b)Mannschaften eine Urkunde in Gold, Silber oder Bronze,

c)für 25-maliges, 40-maliges- und 50-maliges erfolgreiches Ablegen des Sportabzeichens eine Ehrengabe,

d)verdienstvollen Sportfunktionärinnen und -funktionären eine Ehrengabe

 

2.Ausgezeichnet werden

a)mit der Sportplakette oder Urkunde in Bronze
der 1. oder 2. Platz bei Bayerischen oder Süddeutschen Meisterschaften

b) mit der Sportplakette oder Urkunde in Silber
der 2. oder 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft

c) mit der Sportplakette oder Urkunde in Gold
der 1. Platz bei der Deutschen Meisterschaft, Teilnahme an einer Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen bzw. Paralympischen Spielen

d) mit einer Sondergabe
der 1., 2., oder 3. Platz bei einer Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen bzw. Paralympischen Spielen

IV.Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten ab dem 21.03.2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

  1. Die Neufassung der Richtlinien gilt ab dem 21. März 2019 und ersetzt die Richtlinien vom 01.01.2012

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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