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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2282-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 13.03.2019 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken hinsichtlich des in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 29.009.000 € (Kernhaushalt: 2.710.000 €, Konversion: 26.299.000 €) sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 52.640.000 € (Kernhaushalt: 34.077.000 €, Konversion: 18.563.000 €).

 

Zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit wurde die Genehmigung mit folgenden Auflagen verbunden:

 

1.Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

2.Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf Weiteres fortzusetzen.

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

4.Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind erheblichen Schwankungen unterworfen, die von der gesamtwirtschaftlichen Lage und von örtlichen Gegebenheiten geprägt sind.

 

Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass das aktuelle Soll bei der Gewerbesteuer nur bei ca. 42 Mio. € und damit ca. 3 Mio. € unter dem Ansatz liegt.

 

Die gestiegenen Ausgaben in den Einzelplänen 0 bis 7 seien im Wesentlichen auf gestiegene Personalkosten und allgemeine Preissteigerungen zurückzuführen.

 

Die Regierung stellt weiterhin fest, dass die Schlüsselzuweisungen 2019 gegenüber dem Vorjahr um 10,1% geringer ausfallen.

 

Mit Blick auf die Steuerkraft sei festzuhalten, dass zwar im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung zu verzeichnen ist, die Stadt aber trotz des Anstiegs auf Rang 3 in Oberfranken verbleibt.

 

Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Betrachtung der Finanzkraft die Stadt Bamberg sogar nach wie vor hinter der Stadt Hof auf Rang 4 der kreisfreien Städte in Oberfranken liegt. Da die Finanzkraft auch die Umlagebelastung (Bezirksumlage) berücksichtigt, ist sie aussagekräftiger als die isolierte Betrachtung der Steuerkraft.

 

 

Verschuldung

 

Die Verschuldung des Kernhaushalts steigt im Finanzplanungszeitraum an.

 

Die Verwaltung gibt hierbei zu bedenken, dass der weitere Ausbau der Kita-Betreuungsplätze, die Schulhaussanierungen, die Konversion und nicht zuletzt der Bahnausbau die städtischen Finanzen in den kommenden Jahren enorm belasten werden, was sich voraussichtlich auch in einer steigenden Verschuldung niederschlagen wird.

 

 

Freiwillige Leistungen

 

Die Regierung stellt wiederholt fest, dass die freiwilligen Leistungen erneut gestiegen sind. Im Hinblick auf die ansteigende Verschuldung sind diese möglichst zu reduzieren.

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist Folgendes veranlasst:

 

Zu

1.Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

und

2.Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf Weiteres fortzusetzen.

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.2018 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

Zu

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

Weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind nicht zulässig.

 

Zu

4.Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

Damit ist die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außer­planmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend not­wendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 13.03.2019 sicherzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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