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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2303-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Als Teil der KiTa-Offensive ist das Projekt Umbau und Erweiterung des Kinderhauses am Oberen Stephansberg, Bau- und Betriebsträger Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg Bamberg e.V., nun in den Abstimmungsprozessen entscheidungsreif. Durch den Umbau mit Erweiterung entsteht eine Kindertageseinrichtung mit 36 Krippenplätzen (Bestand), 50 Kindergartenplätzen (davon 25 neue Plätze) und 25 Kinderhortplätzen (neu).

 

Durch die Tatsache, dass es sich zum Teil um Bestandsplätze und zum Teil um neue Plätze handelt, ist die Berechnung der förderfähigen Kosten etwas komplexer. Hinzu kommt noch die Entscheidung der Bayer. Staatsregierung, Kinderhortplätze mit einer entsprechenden Sonderförderung zu bezuschussen, wobei hier die genaue Förderkulisse noch nicht vorliegt.

 

Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken ergibt sich aus heutiger Sicht nachfolgendes Förderszenario.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sind für die geplante Maßnahme insgesamt 533,56 m² förderfähig. Über die reguläre FAG-Förderung hinaus können die Flächen für die zusätzlichen 25 Kindergarten- und 25 Kinderhortplätze gefördert werden. Hierdurch errechnen sich die förderfähigen Kosten wie folgt.

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 1.490.293,00   werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 290.025,00  €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

1.                   Der Bedarf von 36 Kinderkrippenplätzen, 50 Kindergartenplätzen und 25 Kinderhortplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für das Kinderhaus am Oberen Stephansberg, Oberer Stephansberg 44, 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.                   Die Betriebsträgerschaft  wird weiterhin dem Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg Bamberg e.V. übertragen.

3.                   Dem Bauträger der Maßnahme, dem Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg Bamberg e.V. wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe mit 90 % zu den neuen Plätzen und mit 62,5 % zu der Bestandfläche ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % an den neuen Plätzen und 78,8 % an den Bestandsplätzen, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal1.490.293,00

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% zu den neuen Plätze und mit 62,5% zu der Bestandfläche.


4.                   Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.                   Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Umbaus mit Erweiterung des Kinderhauses am Oberen Stephansberg, Oberer Stephansberg 44, 96049 Bamberg durch die in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung vom 17.01.2019 zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.490.293,00 für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 250.000,00 € je

Abrechnungsjahr, davon neu 100.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

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