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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2324-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vor­zulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2018 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist Folgendes auszuführen:

 

A)Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Bamberg

 

1.Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2018 hat sich im Vergleich zum Haushaltsplan günstiger entwickelt. Er schließt mit einem Überschuss von 49.529.512,25 € ab. Die Sonder­vermögen (Unterabschnitte 8900, 8906 und 8907) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 43.268,95 und die kostenrechnende Einrichtung Friedhof einen Überschuss in Höhe von 29.085,73 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 49.601.866,93 €. Davon sind insgesamt 483.442,01 € in 2019 sofort erneut bereitzustellen. Auf die Sondervermögen entfallen erneute Bereitstellungen in Höhe von 10.801,64 €, auf den städtischen Verwaltungshaushalt entfallen 472.640,37 €.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2018 mit insgesamt 1.695.740,98 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2018 wurden 790.680 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 26.010 € bei den Sondervermögen und 8.670 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtung Musikschule). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 4.372.000 € vorgesehen (darunter 1.422.000 € für den Bereich Konversion).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2018 in Höhe von 53.177.401,15 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.151.590,36 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 43.268,95 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 49.330.069,81 (ohne Sondervermögen: 49.286.800,86 ).

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von38.385.092,69

und

Netto-Minderausgaben von11.216.774,24.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 46.352.981,12 € Einnahmeausfälle in Höhe von 9.103.726,48 € gegenüber. Hier sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste in Höhe von 1.135.838,05 € enthalten.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehr­ausgaben von 70.333.998,32 € die Minderausgaben in Höhe von 31.948.905,63 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (1.603.827,55 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 793.162,61 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

 

Die wichtigsten Verschiebungen innerhalb des Einzelplans 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden im Folgenden dargestellt:

 

Den Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 33.810.813,99 stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe von 49.003.138,76gegenüber.

 

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Das Rechnungsergebnis dieser Steuerart liegt um 21.559.570,47 € über dem Haushalts­ansatz von 43.645.000 € und trägt damit wesentlich zum positiven Gesamtabschluss bei. Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 65.204.570,47 € die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (23,99 %).

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

 

Aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, sind bei der Gewerbesteuerumlage Mehrausgaben in Höhe von 3.310.080 € zu verzeichnen.

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr konnten durch die gute Arbeitsmarktlage bei einem Haushaltsansatz von 38.730.000 € Mehreinnahmen von 3.288.197verzeichnet werden.

 

 

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.151.590,36 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 51.025.810,79 € erwirtschaften, die im Haushaltsplan mit 790.680 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert unter anderem aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (21.559.570,47 €), beim Gemeindeanteil der Einkommenssteuer (3.288.197 €) und Umsatzsteuer (2.255.683 €) und der Schlüsselzuweisung (2.951.812 €).

 

 

 

2.Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 74.157.017,54 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtüberschusszuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 49.601.866,93 € (inkl. Sondervermögen und der Beträge für erneute Bereitstellungen des Verwaltungshaushaltes). Die Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes beinhaltet mit ins­gesamt 4.621.339,19 € die Gesamtsumme der Beträge, die im Folgejahr erneut bereitzustellen sind (inkl. Sondervermögen). In den Volumina enthalten ist außerdem der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof. Der Saldo des Gesamtüberschusses beträgt demnach 10.876.755,41 €. Davon entfallen auf die Sondervermögen 17.687,31 €. Auf den städtischen Bereich entfallen insgesamt 10.859.068,10 €, aufgeteilt auf die Gebührenausgleichsrücklage Friedhof in Höhe von 29.085,73 € und auf den übrigen städtischen Haushalt in Höhe von 10.829.982,37 (Anlage 5 Buchstabe b). 

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss von 10.859.068,10 € den Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

Bildung Haushaltsausgleichsrücklage

9.000.000,00 €

Altschuldentilgungsfonds

1.344.200,00 €

 

Einstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau der Löschgruppe 5 Gaustadt (HJ 2019)

230.000 €

Zuführung an Sonderrücklagen:

 

- Stellplatzablöserücklage

235.400,00 €

- Energiesparfonds

845,55 €

- Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

29.085,73 €

Zuführung freie Rücklage

19.536,82 €

 

Die Zuführung zur Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe erscheint angesichts der folgenden Aspekte dringend notwendig:

  • Aufgrund der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2018 ist bei der Schlüsselzuweisung im zweiten Jahr in Folge ein enormer Einnahmerückgang von voraussichtlich rd. 7,7 Mio. € im Haushaltsjahr 2020 zu erwarten.
  • Gleichzeitig sind im Haushaltsjahr 2020 deutlich höhere Ausgaben von rd. 2 Mio. € bei der Krankenhaus- und Bezirksumlage zu erwarten - und dies bei unverändertem Hebe­satz. Allerdings ist eine Anhebung des Hebesatzes angesichts der geplanten Investition des Bezirks sehr wahrscheinlich. Dies würde eine weitere Kostenmehrung für den städtischen Haushalt bedeuten.
  • Auch für den Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2020 wird die Haushaltsausgleichs­rücklage benötigt, weil aufgrund der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen Haus­haltsmittel für mehrere große Investitionsmaßnahmen eingestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass im Finanzplan für das Jahr 2020, in dem nur die wichtigsten und dringlichsten Maßnahmen enthalten sind, bereits ein Nettoneuverschuldungsbedarf von derzeit 6,243 Mio. € ausgewiesen wird!

Somit muss bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 bereits eine Deckungs­lücke von rd. 16 Mio. € aufgrund der genannten Aspekte ausgeglichen werden. Hierbei sind aber die Belastungen, die sich z.B. durch die Tarifsteigerungen bei den Personal­kosten oder durch die Kostensteigerung bei den Sozialausgaben ergeben werden, noch nicht berücksichtigt. Und weiterhin sind dabei die zahlreichen Projekte des Vermögens­haushalts noch gar nicht berücksichtigt.

 

Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines „Altschuldentilgungsfonds“ vor, der das Ziel verfolgt, mit den darin angesparten Mitteln diejenigen Darlehen, die in der mittelfristigen Betrachtung aus der Zinsbindung auslaufen werden, dann sofort mit ihrem jeweiligen Restbetrag tilgen zu können. Hierdurch kann langfristig der Schuldenstand weiter konsequent zurückgeführt werden und somit an eine seit vielen Jahren erfolgreich forcierte Schulden­reduzierung angeknüpft werden. Zudem ergibt sich der Vorteil, dass hierdurch zukünftige Zinsänderungsrisiken bestmöglich minimiert werden.

Die Konzeption dieses Altschuldentilgungsfonds umfasst die in den nächsten 10 Jahren aus der Zinsbindung auslaufenden Darlehen, für die die Stadt mittelbar und unmittelbar haftet. Die nachfolgende Grafik zeigt die Restschulden der Darlehen nach Auslauf aus der Zinsbindung:

 

 

Die Funktionsweise des Altschuldentilgungsfonds soll erläutert werden am Beispiel des städtischen Darlehens, das im Jahr 2022 aus der Zinsbindung ausläuft und dann noch eine Restschuld von ca. 1,9 € Mio. € aufweist. Dieser Betrag soll im Altschuldentilgungsfonds angespart werden, um im Jahr 2022 die Sondertilgung des Darlehens zu ermöglichen. Dazu soll in den nächsten 4 Jahren jeweils eine Ansparung in Höhe von 0,475 Mio. € erfolgen. Dieses Prinzip der jährlichen Ansparung soll für alle abgebildeten Darlehen gelten. Daraus ergibt sich eine erste Ansparrate in Höhe von 1.344.200 €. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen der vorliegenden Jahresrechnung erstmals einen Betrag von 1.344.200 € in den Altschuldentilgungsfonds einzustellen.

 

Es wird außerdem vorgeschlagen, die für die Baumaßnahme Neubau Löschgruppe 5 Gaustadt im Haushaltsplan 2019 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe eines Teilbetrags von 230.000 € in laufende Haushaltsmittel umzuwandeln, um den Baufortschritt nicht zu gefährden.

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzablöserücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse.

 

Der Überschuss der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist aufgrund der haushalts­rechtlichen Bestimmungen der entsprechenden Gebührenausgleichrücklage zuzuführen.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c.

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 55.997.770,93stehen Mindereinnahmen von 49.536.253,39 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 6.461.517,54 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste bzw. Haushalts­einnahmereste von 2.871.369,72 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

 

Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt ausgewiesene und von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.750.000 € wurde durch Bildung eines Haus­haltseinnahmerestes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert.

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch geminderte Haushalts- und Kassenein­nahmereste in Höhe von 2.871.369,72 €; dem gegenüber stehen Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten in Höhe von 2.611.658,55€ (Anlage 3).

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 27.167.539,81 ein, der Einsparungen i. H. v. 20.706.022,27 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Mehrausgaben von 6.461.517,54 €. Hierbei bereits berücksichtigt sind neu gebildete Haushaltsausgabereste (33.358.223,79 €), welche die Einsparungen bei alten Haushaltsaus­gaberesten (2.611.658,55 €) um 30.746.565,24übersteigen (Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste in Höhe von 20.124.036,93 nach 2019 weiter übertragen.

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

c) Schulden- und Rücklagenstand

 

Für eine möglichst optimale Finanzierungsstruktur innerhalb des Konzerns Stadt Bamberg schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt ein Darlehen der Bamberg Arena GmbH über­nimmt. Dies dient der Stärkung der Liquiditätsbasis des Unternehmens (Entlastung um rund 95.000 € pro Jahr) und sichert damit die langfristige Stabilität der Bamberg Arena GmbH. Trotz Übernahme dieses Darlehens kann der Schuldenstand der Stadt Bamberg zum 31.12.2018 um 1.400.600,94 € (Anlage 5 Buchstabe d) reduziert werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweck­gebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) zum 31.12.2018  21.336,49 € (Anlage 5 Buchstabe c).

 

 

 

 

 

B)Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

 

Die Jahresrechnung 2018 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin als angespannt zu bezeichnen ist. Eine Änderung dieser Bewertung ist aufgrund der vielfältigen Auswirkungen, Risiken und Herausforderungen auch im Haushaltsjahr 2020 (und in den Folgejahren) nicht zu erwarten:

 

Es muss aufgrund hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen nach wie vor mit nicht unerheb­lichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet werden, für die zudem Zinsen in Höhe von 6% p.a. fällig werden. Auch die Zweifel des BFH an der Verfassungsmäßigkeit der Nach­zahlungszinsen können zu Einnahmeeinbußen führen. Des Weiteren ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne mit Gewerbesteuer­minderungen für 2000 bis 2009 in noch nicht absehbarer Höhe zuzüglich entsprechender Zinszahlungen zu rechnen. Die Gewerbesteuereinnahmen des 1. Quartals 2019 liegen 48% unter den Einnahmen des Vorjahresquartals. All dies zeigt erneut auf, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer weiterhin die größte Unsicherheit für den städtischen Haushalt darstellt.

 

Die Folge des insgesamt positiven Rechnungsergebnisses 2018 bei den Steuereinnahmen ist, dass in 2020 erneut mit einem dramatischen Einbruch bei der Schlüsselzuweisung zu rechnen ist. Gleichzeitig sind stark steigende Ausgaben bei der Bezirksumlage und Krankenhausumlage zu erwarten.

 

Es drohen zudem Einnahmeausfälle durch die anstehende Grundsteuerreform sowie durch das Familienentlastungsgesetz.

 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz geht davon aus, dass der jahrelange Wirtschaftsaufschwung in Deutschland nun beendet sei („Die fetten Jahre sind vorbei.“). Er erwarte keine unvorher­gesehenen Mehreinnahmen mehr.

 

Die OECD hat ihre Wachstumsprognose für Deutschland für das laufende Jahr mehr als halbiert und auch für 2020 deutlich reduziert. Dies sei neben dem unsicheren Ausgang der Brexit-Verhandlungen auch in den ungelösten Handelskonflikten zwischen den USA, China und der EU begründet. Die Abkühlung der Weltwirtschaft ist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ein großes Problem für die deutsche Automobilindustrie.

 

Dies zeigt, dass die Finanzen der Stadt auch durch Einflüsse von außen großen Risiken ausgesetzt sind.

 

Aber auch für die vielen wichtigen Herausforderungen bei den Investitionen in Bamberg, wo in den kommenden Jahren wichtige und kostenintensive Projekte zu finanzieren sind, ist Vorsorge zu treffen. Hier sind insbesondere die weiteren Sanierungen im Schulbereich zu nennen, wie z.B. die Sanierung der Blauen Schule. Aber auch die Sanierung der Gymnasien schlägt sich über die Zweckverbandsumlage im städtischen Haushalt nieder. Bei Gesamtkosten zwischen 30 und 35 Mio. € pro Schulgebäude kommen auch in diesem Bereich Belastungen in Millionenhöhe auf die Stadt Bamberg zu. Auch der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, die anstehende Vorsorge für den Bahnausbau und die kommenden Maßnahmen auf dem Konversionsgelände werden den Haushalt der Stadt Bamberg in den nächsten Jahren weiter enorm belasten.

 

Dies alles muss zur Folge haben, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept unbedingt fortzuführen ist, um im Verwaltungshaushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei allen weiteren haushalts­politischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Angesichts der genannten Herausforderungen und Risiken und der Auswirkungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, die im städtischen Haushalt zu bewältigen sind, erscheint die erneute Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe unerlässlich.

 

Die Einrichtung eines Altschuldentilgungsfonds wird dazu beitragen, künftig sich bietende Möglichkeiten zur Sondertilgung zu nutzen, um den Schuldenstand weiter abzubauen und eine damit verbundene Entlastung insbesondere des Verwaltungshaushaltes hinsichtlich der Zinslast und der Pflichtzuführung zu erreichen.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2018 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem sollte insbesondere aufgrund der bestehenden Unsicherheiten auf der Einnahmeseite - vor allem im Verwaltungshaushalt - weiterhin bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen dringend allergrößte Zurückhaltung geübt werden.

 

Wie oben dargestellt gilt es für die Haushaltsplanaufstellung 2020, zunächst eine Deckungs­lücke von 16 Mio. € zu schließen. Diese wird sich jedoch noch vergrößern, da auch bei den Personalkosten und Sozialausgaben - insbesondere bei der kindbezogenen Förderung und den Kosten der Unterkunft und Heizung - ebenfalls Steigerungen zu erwarten sind. Die zahlreichen Projekte des Vermögenshaushalts sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K wird vom Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2018 Kenntnis genommen.

 

  1. Der Überschuss des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von 10.859.068,10  ist den Rücklagen wie folgt zuzuführen:

 

Bildung Haushaltsausgleichsrücklage

9.000.000,00 €

Altschuldentilgungsfonds

1.344.200,00 €

 

Einstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau der Löschgruppe 5 Gaustadt (HJ 2019)

 

230.000,00 €

Zuführung an Sonderrücklagen:

 

- Stellplatzablöserücklage

235.400,00 €

- Energiesparfonds

845,55 €

- Gebührenausgleichsrücklage Friedhof

29.085,73 €

Zuführung freie Rücklage

19.536,82 €

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zu­zuleiten.

 

  1. Das Darlehen, welches im Jahr 2013 von der Bamberg Arena GmbH für die in der Arena veran­lassten Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurde und für welches die Stadt Bamberg eine einhundertprozentige Ausfallbürgschaft übernommen hat, wird von der Stadt Bamberg zum nächst­möglichen Zeitpunkt übernommen und fortgeführt. Damit einhergehend wird die städtische Bürg­schaft für dieses Darlehen beendigt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, in künftigen Haushaltsjahren je nach finanzieller Möglichkeit der Stadt Bamberg Mittel in den Altschuldentilgungsfonds einzustellen, um die Sondertilgung aus der Zinsbindung auslaufender Darlehen zu ermöglichen.

 

  1. Die Nummer 2 des Antrags von Stadtrat Martin Pöhner vom 31.03.2019 ist geschäftsordnungs­gemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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