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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2341-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Diese Vorlage befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen für den Ausbau der Bushaltestelle

Waizendorfer Straße zu einer Mobilitätsstation.

 

Eine Mobilitätsstation verknüpft verschiedene Mobilitätsformen. Im Idealfall ist sie mit einem persönlichen Beratungsangebot verknüpft, um den Menschen zu helfen, optimale Wegeketten aufzubauen. Hierzu liegt ein Antrag der Stadtratsmitglieder Grader, Lauer und Rudel vom 06.02.2019 vor.

 

 

Möglichkeiten am Standort Waizendorfer Straße

 

An der Waizendorfer Straße ist bereits eine Abstellanlage für den MIV (PKW), eine E-Ladesäule sowie eine Bushaltestelle vorhanden. Diese Einrichtungen könnten aus Sicht der Verwaltung sinnvoll ergänzt werden.

 

Konkret wurde für den Standort Bushaltestelle Waizendorfer Straße vom Stadtplanungsamt, dem Verkehrsbetrieb der Stadtwerke und dem Entsorgungs- und Baubetrieb untersucht, inwieweit Fahrradabstellplätze (idealerweise überdacht), eine Ladestation für Akkus von E-Bikes und ein Standort für stationäres Car-Sharing im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle umgesetzt werden können.

 

 

Car-Sharing Standort
 

Zunächst beteiligte das Stadtplanungsamt „meiaudo CarSharing – Ökobil e.V.“ verbunden mit der Bitte um Rückmeldung ob der Standort mit einem Fahrzeug besetzt werden würde. „meiaudo
CarSharing – Ökobil e.V.“ wies darauf hin, dass die Lage grundsätzlich als günstig angesehen werde, aber erst vor kurzem eine Station im Stadtviertel Südwest (Babenberger Ring gegenüber Bushaltestelle Hezilostraße)  eröffnet wurde. Man müsse erst die Auslastung dieses Standortes beobachten.


Fahrradbügel
 

Die Verwaltung schlägt in Bezug auf die Fahrradbügel vor, diese an der Rückseite der Buswartehalle anzuordnen. Die Grünfläche müsste dort z. B. mit Betonpflaster befestigt werden und es könnten bis zu fünf Bügel (entspricht bis 10 Abstellmöglichkeiten) geschaffen werden. Ergänzt würde die Abstellmöglichkeit mit einer Fahrradüberdachung aus Stahl mit dreiseitig geschlossenen Wandflächen. Die optische Gestaltung der Überdachung würde gestalterisch in Anlehnung an die Buswartehalle ausgestaltet.

 

Ergänzend wurde versucht, einen Ladeschrank für E-Bike-Akkus im unmittelbaren Umfeld anzuordnen. Hierfür müsste ggf. ein Altkleidercontainer versetzt werden. Der Ladeschrank soll vier Ladefächer aufweisen.

 

Der neue Mobilitätsstandort soll durch eine Beschilderung/Stele hervorgehoben werden.

 

Kosten zur Realisierung

 

  • Pflasterarbeiten und Radbügelca. 5.000€
  • Überdachung (6,30m x 3,30m) ca. 9.100€
  • E-Bike-Ladestellenschrankca. 7.000€
  • Fundamentierungsarbeitenca. 2.000€
  • Stromanschluss durch die Stadtwerke ca. 5.000€
  • Beschilderung/Steleca. 500€

 

In der Summe ist mit Errichtungskosten in Höhe von 28.600€ zu rechnen. Für konkrete Aussagen zu den laufenden Kosten, z. B. durch Stromverbrauch, Zählergebühr, Vandalismus, fehlen aktuell belastbare Erkenntnisse.

 

 

Fazit

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung von Mobilitätsstationen hier grundsätzlich zukunftsweisend und sollte weiter verfolgt werden. Ob der durchaus hohen Kosten stellt sich die Frage, ob der Standort Waizendorfer Straße derart nachhaltig ist, um als erster Standort realisiert zu werden.

Die Herausarbeitung und Priorisierung von Standorten für Mobilitätsstationen ist integraler Bestandteil der Maßnahmenfindung im Prozess des Verkehrsentwicklungsplanes und dort zu verarbeiten. Für ein bestmögliches Kosten-Nutzen-Verhältnis schlägt die Verwaltung vor, in einer ersten Stufe 2019 die Radbügel, die Pflasterung und die Überdachung zu realisieren. Weitere Schritte benennt dann der Verkehrsentwicklungsplan.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Umwelt- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung mit Mitteln aus dem Fahrradprogramm die Radbügel sowie Pflasterung und Überdachung umzusetzen.
  3. Der Antrag 2019-26 der Stadtratsmitglieder Grader, Lauer und Rudel vom 06.02.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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