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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2359-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Aufhebung

 

Der Bebauungsplan im Bereich der Kornstraße zwischen Lerchenweg und Distelweg ist hinsichtlich der Ausweisung gewerblich nutzbarer Flächen als überholt anzusehen und stimmt mit den heutigen planerischen Zielen nicht mehr überein. Um hier eine Klarstellung und Bereinigung der planungsrechtlichen Grundlagen zu erreichen, ist es notwendig, den Bebauungsplan formal aufzuheben. Unabhängig von einer Aufhebung des Bebauungsplanes, genießen die bereits auf dessen Grundlage umgesetzten und genehmigten Nutzungen (Wohnhäuser, Kindergarten, etc.) weiterhin Bestandsschutz.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 06.02.2019 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf des Aufhebungsplans Nr. 91 L, 247 A in der Fassung vom 06.02.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 11.03.209 bis einschließlich 12.04.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

2.1 Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

2.2Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.2.1Eisenbahn-Bundesamt

mit Schreiben vom 03.04.2019

2.2.2Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

mit Schreiben vom 15.03.2019

 

2.2.3Zweckverband F. Rettungsdienst

mit Schreiben vom 26.02.2019

 

2.2.4Wirtschaftsförderung

mit Schreiben vom 21.03.2019

 

2.2.5Bayernwerk

mit Schreiben vom 15.03.2019

 

2.2.6Regionaler Planungsverband Oberfranken – West

mit Schreiben vom 21.03.2019

 

2.2.7Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

mit Schreiben vom 21.03.2019

 

2.2.8PLEDOC GmbH

mit Schreiben vom 14.03.2019

 

2.2.9Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

mit Schreiben vom 26.02.2019

2.2.10Amt für Bildung, Schulen und Sport

mit Schreiben vom 27.02.1019

 

2.2.11Polizeiinspektion Bamberg - Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 27.02.2019

 

2.2.12Deutsche Telekom Technik GmbH

mit Schreiben vom 10.04.2019

 

2.2.13Deutsche Bahn AG

mit Schreiben vom 27.03.2019

 

2.2.14Telefonica o2

mit Schreiben vom 29.03.2019

 

2.2.15 Amt 38 Umwelt Brand und Katastrophenschutz

mit Schreiben vom 25.03.2019

 

2.2.16Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

mit Schreiben vom 10.04.2019

 

2.2.17Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH

mit Schreiben vom 09.04.2019

 

2.2.18Stadtwerke Bamberg Energie und Wasserversorgung GmbH

mit Schreiben vom 21.02.2019

 

2.2.19Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und

Eisenbahnen

mit Schreiben vom 13.03.2019

 

 

2.2.20Entsorgungs- und Baubetrieb

mit Schreiben vom 11.04.2019

 

Sämtliche eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erheben keine Einwände gegen die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes 91 L und 247 A  aus dem Jahr 1965.

 

  1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufhebungsbeschluss

 

Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind, die der geplanten

Aufhebung des Bebauungsplanes 91 L und 247 A widersprechen.

 

Es wird daher beantragt für den Aufhebungsplan des Bebauungsplanes 91 L und 247 A  vom 06.02.2019 und der dazugehörigen Begründung vom 06.02.2019 den Aufhebungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1 Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.1 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.2 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände erheben.

 

3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

 

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1- I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

 

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

 

die Aufhebung des Bebauungsplanes 91 L und 247 A , bestehend aus Aufhebungsplan vom 06.02.2019 sowie Begründung vom 06.02.2019 als Satzung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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