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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2362-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Auf der ehemaligen Fläche der Firma Eberth-Bau plant die STADTBAU GmbH Bamberg neben der BasKIDhall zusätzlichen Wohnraum zu errichten. Für das Projekt ‚Wohnpark Gereuth‘ sind in einem ersten Schritt drei Mehrfamilienhäuser mit vier bzw. fünf Geschossen geplant. Der Bausenat hat sich in seiner Sitzung am 16.01.19 mit dem Vorhaben befasst (VO/2019/2188-62). Rund um diese Neubauten sollen in zukünftigen Planungs- und Baufortschritten weitere Wohngebäude mit etwa 100 Wohneinheiten entstehen, sowie eine Wohnumfeldverbesserung durch neue Grünanlagen mit Bäumen und Sträuchern, Hochbeeten, Anwohnergärten und Spielflächen erzielt werden. Die drei Gebäude mit jeweils 12 bzw. 15 Wohneinheiten werden im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert.

 

Die bisherige städtebauliche Struktur der Fächerung wird weitergeführt. Im Sinne einer zielgerichteten Nachverdichtung erscheint wie im bestehenden Bebauungszusammenhang bzw. den angrenzenden Bebauungsplänen der Gereuth eine Reduzierung der Abstandsflächen möglich. Für den Gesamtumgriff des Vorhabens ‚Wohnpark Gereuth‘ und die weiteren geplanten Wohnungsbauten sollen entsprechende Festsetzungen im Rahmen eines noch folgenden geordneten Bebauungsplanverfahrens getroffen werden. Im Vorgriff auf dieses Verfahren sollen die Abstandsflächen bereits jetzt durch Satzung geregelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt folgende

 

Satzung der Stadt Bamberg über die Tiefe der Abstandsflächen

 

(Abstandsflächensatzung - AFS)

Vom 08. Mai 2019

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden, folgende Satzung:

 

Inhaltsübersicht:

§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen

§ 2 Inkrafttreten

 

§ 1 Regelung abweichender Abstandsflächen

(1) In dem in Abs. 2 bezeichneten Gebiet wird abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO vorgesehen, dass

- die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m beträgt.

(2) Der räumliche Geltungsbereich diese Satzung ist  im Plan in Anlage das Gebiet innerhalb der eingezeichneten Grenze. Der Plan in Anlage wird Teil der Satzung.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Rathausjournal der Stadt Bamberg in Kraft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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