Beschlussvorlage - VO/2019/2365-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendsozialarbeit an Berufsschulen; Ausweitung der JaS-Stelle an der Berufsschule III
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.05.2019
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I.Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.05.2016 wurde der Bedarf an Jugendsozialarbeit an den staatlichen Berufsschulen mit einer Personalausstattung für die Berufsschulen I und II im Umfang von je 0,8 einer Vollzeitstelle und für die Berufsschule III im Umfang von 0,5 einer Vollzeitstelle bestätigt (VO/2016/0172-51) und in der Folge durch den Stadtrat beschlossen.
Federführend für die Antragsstellung der Jugendsozialarbeit an den Berufsschulen ist das Kreisjugendamt Bamberg, da die Geschäftsführung des Zweckverbands Berufsschulen beim Landkreis Bamberg liegt.
Im Laufe des Jahres 2017 wurden die jeweiligen JaS-Stellen an den Berufsschulen Zug um Zug besetzt und die inhaltliche Arbeit konnte aufgenommen werden.
Aufgrund der ersten Erfahrungen wurde durch den Schulleiter Herrn OStD Männlein mit Schreiben vom 11.05.2018 (Anlage) ein Antrag auf Ausweitung der JaS-Stelle auf eine Vollzeitstelle im Umfang von 1,0 gestellt.
Nachdem zu diesem Zeitpunkt noch kein vollständiges Abrechnungsjahr (=Kalenderjahr) für die JaS-Förderung vorlagt, wurde für die Bewertung des Antrages im Absprache mit der Kreisjugendamt und der Schulleitung sowie dem Träger der JaS-Stelle vereinbart, den Bedarfe anhand des für den Verwendungsnachweis 2018 zu erstellenden Jahresbericht 2018 zu ermittelt.
Die aktuelle Situation an der Berufsschule III im Vergleich zu den beiden weiteren Berufsschulen stellt sich wie folgt dar:
Berufsschule | BS III | BS II | BS I |
Stellenumfang JaS | 0,5 (19,5 Std./Woche) | 0,8 (31,2 Std./Woche) | 0,8 (31,2 Std./Woche) |
2018 | |||
Anzahl Schüler/innen | 1.889 | 1.128 | 1.711 |
Anzahl Klassen | 82 | 52 | 76 |
Kontaktaufnahmen | 88 | k.A. | 72 |
Vermittlungen | 132 | k.A. | 46 |
Einzelfallhilfen (Anzahl Fälle) | 85 | 30 | 27 |
Beendete Einzelfälle | 61 | 12 | 14 |
Ins Jahr 2019 übernommene Einzelfälle | 24
| 18 | 13 |
Migrationsanteil bei Einzelfällen | ca. 13 % der Schüler/innen in Beratung | ca. 10 % der Schüler/innen in Beratung | ca. 59 % der Schüler/innen in Beratung |
Projekte | - | 7 42,25 Stunden 137 TN | 6 49,50 Stunden 339 TN |
Im Vergleich der drei Berufsschulen wird deutlich, dass die Berufsschule III neben der größten Schülerzahl und den meisten Klassen, auch durch die Anzahl der aufgeführten Vermittlungen und Einzelfallhilfen deutlich hervorsticht. Aufgrund der wachsenden Bekanntheit der Angebote der JaS-Fachkraft im Lehrerkollegium und bei den Schülerinnen und Schülern kam es zu steigender Inanspruchnahme der Hilfeleistungen. Die JaS-Fachkraft ist hinsichtlich ihrer Flexibilität und Zeitressourcen an ihre Grenzen gestoßen, weshalb sich die Einzelfallhilfe (trotz weiterer Anfragen) nicht ausweiten lässt.
Projekte waren bereits 2018 zeitlich nicht mehr möglich. 2019 könnten Projekte nur auf Kosten der Einzelberatung stattfinden. Die aktuelle Situation sorgt für Überforderung und Unzufriedenheit bei JaS-Fachkraft, Schule und Träger.
Die Berufsschulstruktur (Blockunterricht, Praxistage,…) bedarf einer individuelleren Planung, als an Schulen mit Klassenlehrerprinzip. Zudem sind im kaufmännischen Bereich mittlerweile auch viele Schüler/innen mit Inklusionsbedarf, die früher keine kaufmännische Ausbildung erhalten haben. Auch hat sich der Anteil der Schüler/innen mit erfolgreichem Mittelschulabschluss verdoppelt (Schuljahr 2016/17: 4,4%, Schuljahr 2017/18: 8,7%) und auch die Anzahl an JOA-Schüler hat stark zugenommen.
Aus fachlicher Sicht ist der aktuelle JaS-Stellenumfang an der Berufsschule III von 0,5 nicht mehr ausreichend, um den geänderten Bedarf vor Ort abzudecken. Durch die Aufstockung von 0,5 (=19,5 Stunden/Woche) auf 0,8 (=31,2 Stunden/Woche) sowie die Einarbeitung der Ferienzeiten, würde der Stellenumfang während der Schulzeit der einer Vollzeitstelle gleich kommen.
Eine Ausweitung der JaS-Stelle ab dem Schuljahr 2019/2020 auf 0,8 und somit eine Gleichsetzung des Stellenumfangs aller drei Berufsschulen wird als sinnvoll und notwendig erachtet. Für die Stadt Bamberg würden dadurch Mehrkosten in 2019 in Höhe von ca. 4.000,00 € entstehen, die im Haushaltsansatz bereits berücksichtigt sind.
Die Federführung für die Abwicklung (Antragsstellung, Verwendungsnachweis) der JaS-Stellen an den drei Berufsschulen liegt beim Kreisjugendamt Bamberg, welches die dargestellte Beurteilung des Bedarfs teilt und den notwendigen Beschluss des dortigen Jugendhilfeausschusses in der nächsten Sitzung vorgesehen hat.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
- Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an der staatlichen Berufsschule III mit einer Personalausstattung von 0,8 einer Vollzeitstelle und damit die Ausweitung des Umfangs von 0,5 auf 0,8 einer Vollzeitstelle, vorbehaltlich des Beschlusses des Landkreises Bamberg, ebenfalls den Bedarf anzuerkennen und sich anhand des Umlageschlüssels des Zweckverbandes Berufsschulen finanziell zu beteiligen.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte auf Seite der Stadt Bamberg zu veranlassen, die durch das zuständige Kreisjugendamt Bamberg für die Beantragung der Ausweitung des Stellenumfangs ab dem Schuljahr 2019/2020 benötigt werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von ca. 4.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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