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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2393-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Als Teil der KiTa-Offensive ist das Projekt Ersatzneubau mit Erweiterung des Kindergarten St. Johannes, Bau- und Betriebsträger Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau nun in den Abstimmungsprozessen entscheidungsreif. Durch den Ersatzneubau mit Erweiterung entsteht eine Kindertageseinrichtung mit 24 Krippenplätzen (NEU), 50 Kindergartenplätzen (BESTAND). Durch die Tatsache, dass es sich zum Teil um Bestandsplätze und zum Teil um neue Plätze handelt, ist die Berechnung der förderfähigen Kosten etwas komplexer. Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken ergibt sich aus heutiger Sicht nachfolgendes Förderszenario.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 


Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sind für die geplante Maßnahme insgesamt 491 m² förderfähig. Über die reguläre FAG-Förderung hinaus können die Flächen für die zusätzlichen 24 Kinderkrippenplätze gefördert werden. Hierdurch errechnen sich die förderfähigen Kosten wie folgt.


  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von  2.187.406,00  werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 585.679,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.         Der Bedarf von 24 Kinderkrippenplätzen, 50 Kindergartenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte St. Johannes, Oberer Stephansberg 7, 96049 Bamberg, wird als notwendig anerkannt.

2.                   Die Betriebsträgerschaft  wird weiterhin der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau übertragen.

3.         Dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe mit 90 % zu den neuen Plätzen und mit 62,5 % zu der Bestandsplätzen ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100 % , somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.187.406,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% zu den neuen Plätzen und mit 62,5% zu den Bestandsplätzen.

4.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

5.Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Ersatzneubaus mit Erweiterung der Kindertagesstätte               St. Johannes, Oberer Stephansberg 7, 96049 Bamberg, durch die in Art, Ausmaß und Ausführung               nach vorliegender Planung vom 06.05.2019 zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.187.406,00 € für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 200.000,00 € je

Abrechnungsjahr, davon neu 100.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

 

 

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