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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2404-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Entwicklung Lagarde-Campus:

 

1.1 Investorenauswahlverfahren Wohnungsbau:

 

Sowohl mit der Volksbau Bamberg GmbH für den Bereich „Lagarde 15 und 16“ als auch mit der P&P-Gruppe für den Bereich der Bestandsgebäude / Blockrandbebauung Zollnerstraße / Weißenburgstraße werden die finalen Gespräche zum Abschluss der entsprechenden Kaufverträge intensiv geführt. Die Regelungen zum „Qualitätshandbuch Lagarde“ müssen aufgrund ihrer Alleinstellungsmerkmale hinsichtlich Mobilität und Energie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie Wohnungsbau intensiv abgestimmt und in allen rechtlichen Facetten durch die Vertragspartner gewürdigt werden. Parallel werden - unter Einbeziehung aller Spartenplaner - die Einbindung der Bauvorhaben in die übergeordnete Spartenerschließung sowie den gesamten Bauablauf geplant und koordiniert.

 

In dem derzeit laufenden Investorenauswahlverfahren „Lagarde 8“ (Fläche gelegen zwischen der „Blockrandbebauung“ Weißenburgstraße / Zollnerstraße und dem „Kulturquartier“) endete am 07.05.2019 die Frist für die Einreichung der geforderten Planungsleistungen. Daneben haben die Teilnehmer die Möglichkeit das zugehörige Modell bis zum 24.05.2019 einzureichen. Zum 07.05.2019 haben insgesamt acht Verfahrensteilnehmer die geforderten Planungsleistungen eingereicht. Die Vorprüfung des Verfahrens durch Drees und Sommer läuft, die Jurysitzung ist für den 11.07.2019 terminiert.

 

Vertreterinnen und Vertreter der P&P-Gruppe werden den aktuellen Stand der Planungen in der Sitzung des Konversionssenates vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen (vgl. hierzu die entsprechende Sitzungsvorlage in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019).

 

 


1.2 Entwicklung Kulturquartier Lagarde / NPS:

 

Hierzu darf auf die entsprechende Sitzungsvorlage in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 verwiesen werden.

 

 

1.3 Entwicklung Rahmenplan Lagarde:

 

Die Konversion im Sinne einer zivilen Neuordnung und Nachnutzung der ehemaligen US-Militärkaserne ist ein dynamischer Prozess, welcher regelmäßig Veränderungen und Anpassungen erfordert. In diesem Sinne wurde die Entwicklung der Flächen von Anfang an durch eine entsprechende Rahmenplanung begleitet. Dieser planerische Rahmen muss in regelmäßigen Abständen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. In Abstimmung mit den für die Fortschreibung beauftragten Wettbewerbssiegern von 2015 für den Bereich Lagarde - Büro Pesch und Partner / Stuttgart - schlägt die Verwaltung folgende Anpassungen vor:

 

a) Fortschreibung ehemaliger Schulstandort „Montessori“:

 

Aufgrund der Entscheidung des bisherigen Trägers wird ein Standort für eine Montessori-Schule sowie Kindereinrichtung im Bereich einer bestehenden Liegenschaft der Robert-Pfleger-Stiftung, Stadt Hallstadt, umgesetzt werden. Der bislang hierfür vorgesehene Standort im Bereich der Lagarde (Lagarde 17, 18, 19) kann daher anderweitig genutzt werden. Unter erneuter Bewertung der Dauer der durch die Bundespolizei genutzten Gebäude innerhalb des Lagarde-Campus erfolgte eine Anpassung der Erschließungssystematik unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksverhältnisse / Zaunverlauf. Ziel ist dabei eine autarke Entwicklung der städtischen Flächen bei einem eventuell späteren Restankauf der BImA-Flächen der Bundespolizei.

Vor dem Hintergrund einer Stärkung des Dienstleistungsstandortes Bamberg unter besonderer Berücksichtigung von Sparten beispielsweise des Gesundheitssektors, empfiehlt die Verwaltung die Ausweisung eines Standortes für Dienstleitung und Büro / Gründerkompetenz in diesem Bereich. Das quartiersprägende Gebäude der ehemaligen Kommandantur (Gebäude Nr. 7088) ist dabei zu erhalten. In diesem Bereich könnte ggf. auch eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung sozialer Bedürfnisse stattfinden. Ein wertiger Grünbereich beinhaltet den erhaltenswerten Baumbestand, der im Zuge der Rückbau- und Altlastenbeseitigungsmaßnahmen eines besonderen Schutzstatus bedarf.

 

b) Wettbewerb Kulturquartier Lagarde:

 

Die Ergebnisse aus dem Wettbewerb „Kulturquartier Lagarde / NPS“, wie in der letzten Sitzung des Konversionssenates am 13.02.2019 berichtet, sind ebenfalls im aktualisierten Rahmenplan eingearbeitet worden – unter Berücksichtigung der im Sitzungsvortrag des Konversionssenates vom 22.05.2019 beschriebenen Anpassungen. Die Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg zu Gebäude Nr. 7114 wurde dabei mit berücksichtigt.

 

c) Anpassung der Rahmenplanung:

 

Dieser Sitzungsvorlage liegt ein überarbeiteter Rahmenplan (Anlage 1) des Büros Pesch und Partner / Stuttgart mit Datum vom 22.05.2019 bei.

 

 

1.4 Abbruch- und Recyclingmanagement:

 

Die Arbeiten in der Phase 1 schreiten zügig voran. Es wurden neben der Sprengung von Restmunition mehrere – bisher unbekannte - Altlasten und vor allem Abfallstoffe der amerikanischen Militärnutzung gefunden, beprobt, deponiegerecht gesammelt und abgefahren. Eine Grundwasserreinigung im Bereich der ehemaligen Werkstatt (Gebäude Nr. 7102 gegenüber der Reithalle) musste eingerichtet und im wasserrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Die Maßnahme liegt aktuell im Zeit- und Kostenplan.

Für die im Rahmen der Phase 2 zu erbringenden Leistungen fand eine öffentliche Ausschreibung statt. Mit der Ausführung der Arbeiten soll ab Juli 2019, im Anschluss an die Arbeiten in der Fläche Phase 1, begonnen werden. Die Vergabe der Leistungen soll aufgrund eines entsprechenden Vergabevorschlages in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019, im nichtöffentlichen Sitzungsteil, erfolgen.

 

 

1.5 Digitales Gründerzentrum (DGZ) und Medical Valley Bamberg:

 

Die Baumaßnahmen zur Errichtung des Digitalen Gründerzentrums Bamberg (DGZ) laufen derzeit auf Hochtouren. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Mitte 2020.

 

Die Wirtschaftsförderung hat schon vor Jahren die Gesundheitswirtschaft als Zukunftsbranche identifiziert. Gemeinsam mit dem Medical Valley (Erlangen) hat sie in den letzten Jahren Bambergs gute Startposition in diesem Bereich ausgebaut und den Weg für die Umsetzung von vier konkreten Projekten vorbereitet. Bei den Projekten handelt es sich um das „Mobile Health Lab“ des Fraunhofer IIS, die „Medical Valley Digital Health Application Center GmbH“, die „HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrum GmbH“ sowie das „Skills Lab Pflege und Patientenversorgung Bamberg“ der Bamberger Akademien für Gesundheitsberufe gGmbH.

 

Diese erhalten am 31. Mai im Rahmen eines Festaktes die Förderbescheide des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, durch Herrn Staatsminister Aiwanger. Hierzu wurde bereits eingeladen. Der Festakt und der damit verbundene Kongress sind der Start des Medical Valley Centers Bamberg und markieren einen Meilenstein für die Stadt, da das Medical Valley der Europäischen Metropolregion Nürnberg offiziell nun auch in Bamberg beheimatet ist. Die vier Unternehmen bzw. Institutionen präsentieren die Projekte ihrer Forschungsbereiche und Arbeitsfelder am 31. Mai nicht nur einem Fachpublikum und Kooperationspartnern, sondern vor allem auch künftigen Patientinnen und Patienten.

 

Parallel dazu wird derzeit, unter der Leitung des Referates für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung, der Bau eines Medical Valley Centers Bamberg konzeptioniert. Angedacht ist die Errichtung durch einen privaten Investor. Das Center soll den baulichen Rahmen für die o. g. Unternehmen und Institutionen geben sowie auch weitere Unternehmen aus der Gesundheitsbranche aufnehmen können.

Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

1.6 Bebauungsplan Nr. 328c Lagarde-Campus / Grundstücksbildung:

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Entwicklung der Flächen und damit die Grundlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen werden durch die Fortführung des laufenden Bebauungsplanverfahrens 328c geschaffen. Die nunmehr vorliegenden Konzeptionierungen und Kaufvertragsregelungen für die einzelnen Investoren aus den o. g. Verfahren sowie die Annahme für die weitere Bebauung, entsprechend dem Rahmenplan Lagarde-Campus vom 22.05.2019, bilden dabei den Rahmen für alle Sparten, Straßen- und Erschließungsplanungen. Diese Festlegungen sind Voraussetzung zur Bildung der notwendigen Grundstücksgrenzen, wiederrum als Voraussetzung für die Neubildung und den Verkauf definierter Grundstücke durch die Stadt an die Investoren.

 

Nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand, soll der nächste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 behandelt werden.

 

 

 

2. Entwicklung der ehemaligen „MUNA“ sowie des ehemaligen US-Schießplatzes

(Reese Range):

 

Hierzu darf auf die selbstständige Vorlage in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 Bezug genommen werden.

 

 


3. Entwicklung Golfplatz:

 

Hierzu darf auf die selbständige Vorlage in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 Bezug genommen werden.

 

 

 

4. Entwicklung des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (BPOLAFZ):

 

Hinsichtlich konkreter Planungsüberlegungen seitens des Bundes (BImA, Bundespolizei und Staatliches Bauamt) liegen der Stadt Bamberg von offizieller Seite keine neuen Informationen vor. Der Medienberichterstattung war zu entnehmen, dass sich die Bundespolizei ab dem Jahr 2024 in den Ausbildungszahlen deutlich verkleinern werde. Die Stadt Bamberg wurde aufgefordert, eine entsprechende Überplanung der bislang von der Bundespolizei genutzten Fläche vorzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass seit dem Erstkontakt mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes im Oktober 2015 von Seiten der verantwortlichen Stellen des Bundes und insbesondere der Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolizei kommuniziert worden ist, dass nach einer anfänglichen Spitzenauslastung sich die Ausbildungszahlen am Standort Bamberg langfristig auf einem deutlich geringeren Niveau stabilisieren sollen. Offen war bislang allerdings, in welchen konkreten Zeiträumen dies stattfindet und welche Ausbildungszahlen (sowohl für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes, als auch für die Fortbildungsveranstaltungen) künftig als Planungsgrundlage dienen werden. Der Stadt Bamberg liegt hierzu eine offizielle Mitteilung seitens der Bundespolizei mit verbindlichen Daten und Zahlen nicht vor. Deutlich hervorgehoben werden soll aber, dass die Tatsache einer nachhaltigen Konsolidierung der Ausbildungszahlen am Standort Bamberg auf einen niedrigeren Stand durch die Bundespolizei von Anfang an kommuniziert wurde und daher insoweit keine neue Nachricht darstellt.

 

Entscheidend ist vielmehr, und hierauf hat die Verwaltung von Anfang an hingewiesen, auf welchen Flächen die Bundespolizei künftig ihre Aufgaben am Standort Bamberg wahrnehmen wird. Hierzu muss eine zwischen den verantwortlichen Stellen des Bundes abgestimmte Planung durch BImA, Bundespolizei und Staatliches Bauamt erfolgen. Die Stadt Bamberg hat hierzu die Forderung an die zuständigen Stellen gerichtet, dass sie in diesem Planungsprozess mit eingebunden werden möchte. Erst wenn klar ist, auf welchen Flächen die Bundespolizei am Standort Bamberg künftig - auf Basis der endgültigen Ausbildungs- und Fortbildungszahlen - ihre Aufgaben erfüllen wird, ist klar, welche Flächen für eine künftige Stadtentwicklung zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, kann die Verwaltung einen entsprechenden Planungsvorschlag den zuständigen Stadtratsgremien zur Entscheidung vorlegen. Dabei sind die Erwartungen der Stadt Bamberg den Verantwortlichen des Bundes aktiv kommuniziert und daher seit langem bekannt.

 

Für die Stadt Bamberg ist entscheidend, dass insbesondere die in militärischer Zeit für Wohnzwecke genutzten Gebäude, für eine nachmilitärische Wohnnutzung zur Verfügung gestellt und durch die Stadt Bamberg oder ein städtisches Beteiligungsunternehmen erworben und entwickelt werden können. Das Beispiel der ehemaligen Pines-Housing-Area, jetzt „Am Föhrenhain“, belegt, dass die Entwicklung ehemaliger US-Housing-Areas für eine zivile Wohnnachnutzung nicht nur möglich ist, sondern auch mit einem attraktiven und bezahlbaren Mietzins verbunden werden kann. Die Gebäude der ehemaligen US-Housing-Area wurden durch die Stadtbau GmbH saniert und vermietet. Alle acht Gebäude sind derzeit belegt. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher insbesondere die ehemaligen Mannschaftsunterkünfte im Bereich der Lagarde (Wörthstraße), die ehemalige Housing-Area im Bereich des Lindenangers sowie nach dem Ende des ANKERzentrums im Jahr 2025 auch die ehemalige US-Flynn-Housing-Area durch die Stadt oder bspw. die Stadtbau GmbH erworben, saniert und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Dies hat aber zur Voraussetzung, dass die Planungen der Bundespolizei eine Freigabe dieser Flächen vorsehen und die BImA diese Flächen dann auch an die Stadt bzw. eine städtische Beteiligung veräußert.

 

Dies ist den Verantwortlichen des Bundes bekannt. Die Verwaltung hat hierzu auch regelmäßig dem Konversionssenat berichtet. Vor dem Hintergrund der an die Bundespolizei gestellten Aufgaben sowie der notwendigen Planungsvorlauf- und -umsetzungszeiträume, muss aber auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass in diesem Bereich realistisch keine schnellen Entwicklungen zu erwarten sind. Die Bundespolizei hat von Anfang an kommuniziert, dass sie die Liegenschaft in Bamberg zur Erfüllung der ihr durch den Bundestag übertragenen Aufgaben unbedingt benötigt. Die Bundespolizei kann auf diese Liegenschaft daher nicht verzichten. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Bundespolizei für die Stadt Bamberg auch einen beträchtlichen Gewinn darstellt: Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten erfüllen in Deutschland eine wichtige Aufgabe zur Wahrung der inneren Sicherheit und müssen sich aktuell auch neuen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, stellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde der Bundespolizei seit 2015 durch den Deutschen Bundestag ein erheblicher Stellenzuwachs genehmigt. Die Ausbildung dieser zusätzlichen Kapazitäten erfolgt insbesondere auch am Standort Bamberg.

 

Um die Bundespolizei schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, die zusätzlichen Kapazitäten ausbilden zu können, wurden kurzfristig entsprechende Haushaltsmittel verfügbar gemacht. Diese Mittel standen jedoch nur für die Ertüchtigung der Bestandsgebäude zur Verfügung. Die Errichtung von Neubauten setzt eine entsprechende Planung und haushaltsrechtliche Genehmigung sowie Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Leistungen voraus. Dieser Prozess, beginnend von der Planung über die Ausschreibung und Vergabe bis zur Errichtung entsprechender Gebäude, muss umgesetzt werden, um dauerhaft einen konsolidierten Standort für das 6. BPOLAFZ in Bamberg zu erreichen.

 

Erst wenn der gesamte Planungs- und Bauprozess abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Flächenverkleinerung auch tatsächlich erreicht und dann freie Kapazitäten anderweitig genutzt und entwickelt werden können. Dies kann natürlich in Teilbereichen schrittweise erfolgen, das Verfahren muss jedoch für alle Bereiche durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass zunächst von Seiten des Bundes ein entsprechender Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt werden muss. Erst auf dieser Basis sind kommunale Planungen und Umsetzungsmaßnahmen sinnvoll möglich. Hier wird seitens der Verwaltung vor einer Erwartungshaltung gewarnt, welche sofortige kommunale Planung voraussetzt. Dies ist sinnvoll nicht realisierbar.

 

 

 

5. Trainingszentrum der Bundespolizei

 

Hinsichtlich der Einrichtung eines Trainingszentrums für lebensbedrohliche Einsatzlagen liegt der Verwaltung kein neuer Sachstand vor. Die Verwaltung wird weiter berichten, sobald ein neuer Sachstand gegeben ist.

 

 

 

6. ANKERzentrum / Aufnahmeeinrichtung Oberfranken:

 

Das Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern hat am 20.03.2019 in München stattgefunden. An dem Gespräch haben Herr Oberbürgermeister und der Zweite Bürgermeister teilgenommen. Im Ergebnis wurde der Stadt Bamberg mitgeteilt, dass eine vorzeitige Freigabe von Liegenschaften aus dem Bereich des ANKERzentrums / AEO durch den Freistaat Bayern für Wohnzwecke, beispielsweise für die Vermietung an Studierende, nicht möglich ist. Bekräftigt wurde, dass der Freistaat Bayern weiterhin unvermindert an einem Regelbedarf von 1.500 Plätzen in der Ankereinrichtung festhält. Es wird aber derzeit keine Möglichkeit gesehen, einzelne Gebäude der AEO für andere Zwecke freizugeben. Hinsichtlich einer Anforderung der Bundespolizei auf Nutzung weiterer Wohngebäude im Bereich der AEO wurde seitens des Freistaates mitgeteilt, dass sich dies noch in Klärung befinde. Hierzu wollte sich das Bayerische Innenministerium mit dem Bundesinnenministerium ins Benehmen setzen. Eine endgültige Information hierzu liegt der Stadt Bamberg derzeit nicht vor.

 

Hinsichtlich der Aufgabe von Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet von Bamberg teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern folgenden Zeitplan für einen Rückbau mit:

 

2019:GU Ludwigstraße 14-16 und DU Geisfelder Straße 98 (Haus 8503)

2020:GU An der Breitenau 9a

2021:GU Geisfelder Straße 50 und 52

2022:GU Geisfelder Straße 98

2023:GU An der Breitenau 9

 

Soweit es sich dabei um im Eigentum der BImA stehende Liegenschaften handelt, hat die Stadt Bamberg ihr Erwerbsinteresse bereits angemeldet. Hinsichtlich der Gebäude im Bereich der Geisfelder Straße 98 (MUNA) hat die BImA einen isolierten Verkauf ausgeschlossen und möchte dies insgesamt mit den Verhandlungen über das gesamte MUNA-Gelände verknüpfen.

Hinsichtlich der Gebäude Geisfelder Straße 50 und 52 (Berliner Ring / Geisfelder Straße) hat die Stadt Bamberg ebenfalls ihr Erwerbsinteresse angemeldet. Hierzu wurde seitens der BImA mitgeteilt, dass diese Wohnungen primär für das Wohnbedürfnis von Bundesbediensteten herangezogen werden sollen. Derzeit wird darüber verhandelt, ob dennoch ein Erwerb durch die Stadt Bamberg oder Stadtbau GmbH, mit einem entsprechenden Belegungsrecht zugunsten des Bundes, möglich wäre. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

 

7. Entwicklung der sogenannten „Nato-Siedlung“:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung im Konversionssenat am 13.02.2019 kann berichtet werden, dass in dem Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern am 20.03.2019 auch über die Freigabe eines Grundstückstreifens aus dem Bereich ANKERzentrum / AEO parallel zur Kastanienstraße gesprochen werden konnte. Das Innenministerium hat hierzu erklärt, dass die Freigabe eines entsprechenden Grundstückstreifens grundsätzlich möglich sei. Konkrete Details sollen mit den Verantwortlichen vor Ort erörtert werden. Es dürfe nicht zu Beeinträchtigungen für den Betrieb des ANKERzentrums kommen. Im Nachgang zu dem Gespräch in München wurde daher ein Vor-Ort-Termin mit den Betriebsverantwortlichen des ANKERzentrums sowie den Fachdienststellen der Verwaltung vereinbart. Dabei wurde ein möglicher Flächenzuschnitt identifiziert. Dabei wird darauf geachtet, dass die Abtrennung zwischen dem Grundstücksstreifen und dem ANKERzentrum einen möglichst geradlinigen Verlauf aufweist. Die Stadt Bamberg hat der Regierung von Oberfranken einen entsprechenden Plan übergeben. Dieser Plan wird durch die Regierung mit dem Bayerischen Innenministerium abgestimmt. Sobald hierzu eine positive Rückmeldung vorliegt, soll mit der BImA ein entsprechender Kaufvertrag abgeschlossen werden. Eine abschließende Äußerung des Freistaates Bayern steht noch aus. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

 

8. Entwicklung der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

Die Gespräche mit der Regierung von Oberfranken als Fördergeberin für die Bereiche Städtebauförderung und KommWFP wurden fortgesetzt und detailliert. Ein endgültiger vorzeitiger Maßnahmenbeginn für alle Bereiche steht derzeit noch aus. Mit den Sanierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden wird begonnen, sobald der entsprechende vorzeitige Maßnahmenbeginn hierzu vorliegt. Die Koordination der Gesamtmaßnahme erfolgt durch die Stadtbau GmbH. Diese bindet die Fachdienststellen sowie die Stadtwerke als Spartenträger mit ein. Über den Fortgang der Arbeiten wird regelmäßig im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH berichtet.

 

Zum Bereich der Offizierssiedlung liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.03.2019 (Anlage 2) zur Einrichtung eines Quartierstreffs und einer Großtagespflege vor.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 420 A bereits abgeschlossen ist. Eine Einbeziehung der beantragten Maßnahmen in das Bebauungsplanverfahren ist daher rechtlich nicht möglich. Der Bebauungsplan sieht entsprechende Festsetzungen nicht vor. Das Verfahren kann rechtlich auch nicht wieder „aufgeschnürt“ oder ergänzt werden. Bereits aus diesem Grund, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

 

Hinsichtlich der Forderung nach Suche geeigneter Räumlichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass Einrichtungen sozialer Art idealerweise nicht am Ende des Bereichs der Offizierssiedlung sondern möglichst am Anfang (Einmündung von der Kastanienstraße) angesiedelt werden sollen, um den zu erwartenden Verkehr nicht in ein Wohngebiet hineinzuziehen. Seitens der Verwaltung wird hierzu die Auffassung vertreten, dass die 30 vorhandenen Doppelhaushälften saniert und primär für die Wohnraumversorgung herangezogen werden sollten. Vorgesehen ist, dass die Bestandsgebäude saniert und vermietet werden. An dieser Absicht sollte weiterhin festgehalten werden, um auf die angespannte Wohnungsmarktsituation insgesamt besser reagieren zu können.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage für den Konversionssenat am 13.02.2019 mitgeteilt, muss der Kinderbetreuungsbedarf für das gesamte Gebiet betrachtet werden. Eine isolierte Betrachtung und Fokussierung auf den Bereich von Nato- und Offiziers-Siedlung würde hier zu kurz greifen. Angesichts der Gesamtentwicklung der Liegenschaft im Hinblick auf die potenzielle Entwicklung der Bundespolizei (vgl. hierzu die obigen Ausführungen) muss daher ein wesentlich großräumigeres Gebiet in den Fokus der Verwaltung genommen werden. Dabei soll insbesondere eine Kindereinrichtung im Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne, aber auch eine entsprechende Einrichtung im Bereich des heutigen ANKERzentrums intensiv in den weiteren Planungen verfolgt und in die Gesamtkonzeptionierung der Kinderbetreuungseinrichtungen, auch vor dem Hintergrund der Schaffung einer KiTa im ehemaligen Offizierscasino, eingebunden sein. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.03.2019 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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