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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2412-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Wettbewerb Kulturquartier Lagarde-Campus

 

Im Rahmen der Entwicklung des „Kulturquartier Lagarde“ einschließlich des Betriebes von Reit- und Posthalle sowie der Nutzungsmodelle für den dazwischen gelegenen Platz wurde am 07.12.2018 der Wettbewerb zugunsten der Arbeitsgemeinschaft hutterreimann Landschaftsarchitektur ( Berlin ) mit Sauerzapfe Architekten ( Berlin ) entschieden. Gemeinsam mit dem zweitplazierten Büro Loidl / Berlin wurde in einer zweiten Stufe am 05.02.2019 das zugehörige Vergabeverfahren durchgeführt, aus dem die o.g. Arbeitsgemeinschaft hutterreimann / Sauerzapfe als eindeutiger und einstimmiger Sieger hervorging. Aktuell werden die einzelnen HOAI-Verträge für die spezifischen Leistungen der LPH. 2-5 unterzeichnet.

 

Für den Bereich der Tiefgarage, der Energiezentrale sowie den einzelnen Hochbauten auf dem künftigen Kulturplatz zeichnen die Stadtwerke Bamberg als Bauherr verantwortlich, für die Platzbereiche des implizierten NPS-Projektes „Vorplatz Reithalle“ des BBSR sowie den Tiefgaragen-Deckel „Kulturplatz“ und die umgebenden Bereiche bis zur Posthalle sowie den Vorbereich des Cyber-Crime-Headquarters der Stadtbau Bamberg GmbH zeichnet die Stadt Bamberg / EBB als Bauherr verantwortlich.

 

Im Rahmen der Abstimmungen zur Umsetzung der wettbewerblich erzielten Zielformulierungen hat die Schutzgemeinschaft Alt –Bamberg in mehreren Gesprächen und einer Stellungnahme vom 04.02.2019 zum Gebäude 7114 den Abriss des genannten Gebäudes zum Zwecke der Errichtung der Tiefgarage und eines oderirdischen begrünten Platzes kritisiert. Die detaillierten Untersuchungen der Schutzgemeinschaft zur Gebäudehistorie sowie der augenscheinlich gute Erhaltungszustand haben innerhalb der Stadt Bamberg nochmals zu einer breiten Beteiligung der einzelnen Fachbereiche inkl. der Stadtwerke Bamberg geführt. Da das Gebäude 7114 in der dem Wettbewerb zugrunde gelegten Ausschreibung als „optional erhaltenswert“ eingestuft war, hat nun in der erneuten Prüfung der Alternativen der positive Erhaltungszweck überwogen. Unter Verkleinerung der künftigen Tiefgarage um ca. 50 Stellplätze und einer Verlagerung der Tiefgaragenzufahrt kann somit der Erhalt sichergestellt werden ( s. Anlage Rahmenplan Lagarde vom 22.05.2019).

 

Die zu beauftragenden o.g. Planungsbüros haben bereits der Umplanung ihrer Wettbewerbsleistung vollumfänglich zugestimmt. Der Erhalt des Geb. 7114 wird Vertragsbestandteil.

 

Allerdings müssen nunmehr die notwendigen Untersuchungen für das Gebäude 7114 zu Gebäudeschadstoffen, Statik und Bauphysik nachgezogen werden, ein Sanierungskonzept erstellt und eine Nutzung (Verkauf, Vermietung, Eigennutzung) für die kommenden Jahrzehnte durch die Stadt Bamberg definiert werden.

 

 

2. Kulturhaus Lagarde in der Posthalle

 

Im Rahmen der Entwicklung des „Kulturquartier Lagarde“ einschließlich des Betriebes von Reit- und Posthalle sowie der Nutzungsmodelle für den dazwischen gelegenen Platz ist als nächster Schritt ein Modell eines Kulturhauses mit „soziokulturellem Auftrag“ für die Posthalle zu definieren.

 

Nach zahlreichen Gesprächen und Abstimmungen (seit 2016) sowie zwei Workshops unter Leitung des Fachplaners Büro eloprop / Herr Kästle (Regensburg) im Herbst 2018 mit den wichtigsten Protagonisten der Szene, allgemeinen Interessenten und den relevanten Vereinigungen schlägt die Verwaltung vor, unter Federführung des städtischen Kulturamts eine drei- bis fünfjährige Laborsituation zu schaffen, in deren Rahmen sich geeignete Nutzungen und Kooperationen für die kulturelle und künstlerische Entfaltung verschiedener Akteure entwickeln und qualifizieren lassen. Hierfür sollte mit einem robusten Raummodell begonnen werden, das bei sparsamer und effektiver Investition geschaffen werden kann und den unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen entgegen kommt.  Dabei ist stets der Blick auf das gesamte Haus zu wahren, das ein Profil mit Lebendigkeit und Strahlkraft entwickeln muss, damit es eine stetige und gewinnbringende Rolle im Gefüge sowohl des Kulturquartiers, als auch des Gesamtquartiers mit entsprechendem wandelbarem Entwicklungspotential spielen kann.


Ein Raumprogramm könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
 

  • großer Saal für ca. 600 Besucher (z.B. 500 m2)
  • kleiner Saal für ca. 200 Besucher (z.B. 250 m2)
  • Clubbar für ca. 100 Besucher (z.B. 100 m2)
  • 2 Atelierräume sowie ein (ggf. teilbarer) Kunstraum (z.B. 100 m2)
  • weitere Sozial- und Werkräume/ggf. eine Küche (z.B. 150 m2)
  • Büro und Lagerräume (z.B. 250 m2)
  • Gastronomische Einrichtungen  (z.B. 200 m2)
  • zzgl. Sanitär- und Technik

 

Eine Federführung durch das Kulturamt würde eine Organisation nach dem Partizipations-Prinzip mit dem Amt als zentrale Schnittstelle gewährleisten. Dies könnte den Auftrag erfüllen, Kulturakteure zu binden und Kooperationen zu stützen. Dies kann unter anderem geschehen durch:

 

  • soziokulturell-gemeinnützigen Verein als Pächter von Gastro für Club und kleiner Saal
  • Bindung von gastronomischen Einheiten, die Interesse an punktueller kultureller Nutzung der Säle haben, ggf. Koppelung mit Pacht für Gastro großer Saal
  • Künstler als Mieter von Ateliers
  • Bündeln von Angeboten kultureller Bildung (u.a. VHS/Musikschule/Kulturamt)
  • Probenmöglichkeiten und Raumkontingente für Veranstaltungen von versch. Veranstaltern, insbesondere auch der freien Theater (vgl. Zielsetzungen IG Freie Theater)
  • Punktuelle Nutzung/Vermietung von Sozial- und Werkräumen sowie Büros und Raumkontingente für Bürgerverein und weitere Initiativen

 

Darüber hinaus sollte dem Kulturamt die Zentralverwaltung, (punktuelle) Vermietung sowie die Verwaltung und Betreuung des nötigen Technikpools wie des Hauses selbst obliegen.

 

Zur Konkretisierung der räumlichen Möglichkeiten, Abschätzung des nötigen Investitionsaufwands sowie Darlegung eines Betriebskostenszenarios, einschließlich Untersuchung von ggf. zusätzlichem Personalbedarf, soll daher die Verwaltung beauftragt werden, mit Hilfe externer fachlicher Unterstützung die Durchführbarkeit, die bauliche Konzeptionierung sowie ein Sanierungskonzept zu erstellen.

 

Die planerisch und baulich relevanten Teile werden im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Wettbewerbssieger zum Kulturquartier – Büro Sauerzapfe Berlin – umgesetzt. Da bereits in dem zweistufigen Verfahren Realisierungswettbewerb Kulturquartier Lagarde und dem sich anschließenden VgV-Verfahren der Auftrag impliziert ist – die Finanzmittel damit bereits genehmigt und die Fördermittel beantragt sind, wird im kommenden Kultursenat am 18.07.2019 das betrieblich und inhaltlich notwendige Konzept durch das Kulturamt mit Bewertung der zugehörigen Studie der Fa. eloprop / Herr Kästle (Regensburg) vorgestellt werden. Dabei sollen die Vorhaben auf der Lagarde-Kaserne in eine gesamtstädtische Perspektive eingearbeitet werden.

 

 

3. Reithalle Lagarde / Projekt NPS

 

Zur Konkretisierung der räumlichen Möglichkeiten, Abschätzung des nötigen Investitionsaufwands sowie Darlegung eines Betriebskostenszenarios einschließlich Untersuchung von ggf. zusätzlichem Personalbedarf, soll daher die Verwaltung beauftragt werden, die bauliche Konzeptionierung sowie ein Sanierungskonzept zu erstellen.

 

Die planerisch und baulich relevanten Teile werden im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Wettbewerbssieger zum Kulturquartier – Büro Sauerzapfe Berlin – umgesetzt. Da bereits in dem zweistufigen Verfahren Realisierungswettbewerb Kulturquartier Lagarde und dem sich anschließenden VgV-Verfahren der Auftrag impliziert ist – die Finanzmittel damit bereits genehmigt und die Fördermittel beantragt sind, wird im kommenden Kultursenat am 18.07.2019 das betrieblich und inhaltlich notwendige Konzept durch das Kulturamt mit Bewertung der zugehörigen Studie der Fa. eloprop / Herr Kästle (Regensburg) vorgestellt werden.

 

Für den Bereich des NPS-Projektes Vorplatz Reithalle hat am 30.04.2019 das BBSR (Berlin/Potsdam) gemeinsam mit der baubegleitenden Dienststelle des Bundes, der Landesbaudirektion Bayern, eine erneute Besichtigung des Areals und ein Arbeitsgespräch über den Fortschritt der laufenden Abrissmaßnahmen / Altlastenfunde stattgefunden. Das aktuelle Augenmerk liegt hier im Rahmen der Erstellung des Zeitplanes zur vertragsgetreuen Umsetzung des Förderprojektes des Bundes auf der rechtlichen Absicherung der HOAI-Verträge der Wettbewerbssieger hutterreimann und Sauerzapfe / Berlin. Dies wurde durch die Verwaltung bis Ende Mai 2019 unter Zusendung der relevanten HOAI-Verträge mit erneutem Projektbericht zugesagt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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