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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2469-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Fördermittelgebern konnte im Rahmen der Finanzierungskonferenz am 20.05.2019 die Finanzierung der restlichen Generalsanierung der Klosteranlage St. Michael erreicht werden.

Damit kann in den Jahren 2020 bis 2029 die Anlage komplett saniert werden. Dabei stehen u.a. noch folgende Teilprojekte an:

-       Generalsanierung der ehem. Abteikirche (insbes. Instandsetzung der Kirchenfassaden und des Kircheninnenraums)

-       Generalsanierung der 3 Gartenpavillons

-       Sanierung von Stütz- und Gartenmauern

-       Sanierung der Außenanlagen

 

Nähere Einzelheiten werden in der Sitzung anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert.

 

 

Mit den Fördermittelgebern wurde folgender Finanzierungsplan abgestimmt:

Gesamtkosten:50,0 Mio. €

Finanzierung:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)24,0 Mio. €

E-Fonds Bayern  7,0 Mio. €

Städtebauförderung  6,7 Mio. €

(davon kommunaler Anteil: 2,68 Mio. €)

Stadt Bamberg  5,0 Mio. €

Stiftung Weltkulturerbe  1,0 Mio. €

Bürgerspital-Stiftung (Eigenanteil)  6,3 Mio. €

50,0 Mio. €

 

 

Für das in der 29. KW stattfindende Koordinierungsgespräch mit den Fördermittelgebern ist ein Gremienbeschluss hinsichtlich des Finanzierungsplans erforderlich. 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Der Stadtrat begrüßt die erzielte Einigung mit den Fördermittelgebern und stimmt dem dargestellten Finanzierungsplan für die Generalsanierung der Klosteranlage St. Michael zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 50 Mio. €, für die keine Deckung im Haushalt der Bürgerspital-Stiftung gegeben ist. Hierzu ist ein Nachtragshaushaltsplan aufzustellen.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Für die haushaltrechtliche Umsetzung bei der Bürgerspitalstiftung wird dem Finanzsenat und der Vollsitzung eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zur Beschlussfassung vorge­legt.

 

 

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