Beschlussvorlage - VO/2010/0906-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bamberg; hier: Rücktritt von Herrn Richter am Amtsgericht Matthias Panzer, stellvertretendes beratendes Mitglied - Berufung von Herrn Richter am Amtsgericht Stephan Schäl als Nachfolger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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29.04.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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19.05.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 24.03.2010 hat die Direktorin des Amtsgerichts Bamberg um Entbindung von Herrn Matthias Panzer aus dem Jugendhilfeausschuss ersucht. Herr Panzer bittet aus beruflichen Gründen um Entlassung (Wechsel zum Familiengericht).
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in Art. 10 Abs. 2 BayKJHG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Es wird vorgeschlagen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.
Mit gleichem Schreiben wurde um die Berufung von Herrn Stephan Schäl als stellvertretendes beratendes Mitglied ersucht.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet das Ausscheiden von Herrn Matthias Panzer. Für seine Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss wird ihm Dank ausgesprochen.
2. Bezugnehmend auf das Schreiben vom 24.03.2010 wird dem Stadtrat empfohlen, entsprechend dem Vorschlag des Amtsgerichts Bamberg, Herrn Stephan Schäl in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.