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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0907-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschlüssen vom 30.04.2009 und vom 15.05.2007 entschied sich der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren und beschloss neben anderen Maßnahmen grundsätzlich die Planung für den Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe mit 24 Plätzen beim Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte am Oberen Stephansberg 44 in Bamberg. Mit Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009 wurden für dieses Projekt insgesamt 300.000,00 € im Unterabschnitt 4640 in den Haushalt 2010 eingestellt.

 

Am 20.01.2010 erfolgte ein Ortstermin mit der Fachberatung  der Regierung von Oberfranken. Die Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen für die geplante Errichtung der zweigruppigen Kinderkrippe wurden vor Ort begutachtet und besprochen.

 

Die Planung wurde insgesamt als gut und dem Grunde nach fördertechnisch als unproblematisch bewertet. Die an diesem Ortstermin festgestellten Verbesserungs-vorschläge wurden zwischenzeitlich vom Architekten in die Planung eingearbeitet.

 

Bei den ursprünglichen Überlegungen, welche zur groben überschlägigen Schätzung der in den Haushalt eingestellten 300.000,00 -€ geführt hatten, ging man lediglich vom Innenumbau aus. Da jedoch aus energetischer und brandschutztechnischer Sicht zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und auch raumtechnisch im Hinblick auf die Funktionalität einige Änderungen erfolgen mussten, ergeben sich nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 645.022,50 €. Geht man nun davon aus, dass nur die Maximalförderung der Krippenförderung zum Tragen kommt, gestaltet sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:

 

                            Gesamtkosten              förderfähige Kosten

              Baukosten              617.022,50 €              617.022,50 €

              Kosten für die Einrichtung/Ausstattung              30.000,00 €              30.000,00 €

              Gesamt              647.022,50 €              647.022,50 €

 

Aus diesem Betrag ermittelt sich nun die Förderung der Errichtung von Krippenplätzen durch die Stadt Bamberg. Wie bei allen bisherigen Maßnahmen erfolgt die Förderung der Maßnahme mit staatlicher Förderung zuzüglich 66 2/3 % aus den Restkosten.

 

              1.              Gesamtkosten              647.022,50 €

              2.              Förderfähige Kosten              617.022,50 €

              3.              Zuschuss des Staates (71% aus Zi, 2,)                            438.085,00 €

              3.1              Förderung der Einrichtung

                            (1.250,- € x 24 Plätze)                            30.000,00 €

              Gesamtförderung Staat                            468.085,00€

              4.              Restkosten              178.937,5,00 €

              5.              Zuschuss der Stadt Bamberg
              (2/3 aus 4.)                            119.292,00 €

              6.              Eigenanteil des Trägers                            59.646,00 €

 

Mit der Maßnahme soll nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes im Frühsommer begonnen werden, sodass eine Eröffnung der Kinderkrippe im Januar 2011 möglich wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 587.377,00 € werden deshalb voraussichtlich komplett in 2010 kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle sind allerdings lediglich 300.000,00 € aus dem laufenden Haushalt. Somit wären 287.377,00 € ungedeckt. Dieser Betrag wird aus den zusätzlichen staatlichen Fördermitteln, welche für 2010 noch nicht eingeplant waren gedeckt (siehe hierzu Anlage 1 und die Stellungnahme des Finanzreferates).

 

Der Antrag auf staatliche Förderung soll eingereicht werden, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat und alle Unterlagen vollständig vorliegen. Er wird für eine Förderung in 2010 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Träger wir für die Baumaßnahme den Bauantrag unverzüglich vorbereiten und stellen.

 

Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 24 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

             

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Dem Stadtrat wird empfohlen:

2.1              den Bedarf von 24 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG  für die Kinderkrippe im Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte, Oberer Stephansberg 44 in Bamberg als bedarfsnotwendig anerzuerkennen.

2.2              Die zusätzlichen benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 287.377,00 € durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung bei Haushaltsstelle 46400.98720 bereit zu stellen.

2.2.              Dem Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Bamberg e.V., unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:

2.2.1              Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg

                                          In Höhe der staatlichen Förderung                                          468.085,00 €

2.2.2              einen weiteren Zuschuss

                                          In Höhe von 2/3 der Restkosten                                          =              119.292,00  €

 

insgesamt also maximal                                                                                    587.377,00 €

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 300.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 287.377,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Deckung durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Im Haushaltsplan 2010 wurden an Fördermitteln für das Kinderkrippenprojekt des Bildungszentrums für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte e.V. 200.000 € auf der Haushaltsstelle 46400.36000 veranschlagt. Mit der nun in Aussicht gestellten staatlichen Förderung von 468.085 € können somit Mehrkosten von 268.085 € finanziert werden.

 

Auch für die fehlenden 19.292 € können zu erwartende Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 46400.36000 herangezogen werden, die sich aus der Bezuschussung der Kinderkrippe Don-Bosco-Straße ergeben.

 

Bamberg, 12.04.2010

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

              Amt 20              ____________________

                                      Peter Distler

 

 

              SG 200              ____________________

                                  Thomas Friedrich

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