"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2567-R3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

1.       Maßnahmenpaket zur Förderung des ÖPNV

 

1.1. Förderzusage der Staatsregierung und Entwicklung des Maßnahmenpakets

Im Rahmen des Klimaschutzes kommt dem öffentlichen Personennahverkehr eine bedeutende  Rolle  zu. Eine Verlagerung von bisherigen individuellen Fortbewegungen auf den öffentlichen Personennahverkehr trägt zur Reduzierung von CO2 und NOX bei. In Bayern hat die Staatsregierung dazu zusätzliche Fördermittel für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Zunächst hat sich der Freistaat im Münchener Verkehrsverbund an der Tarifstrukturreform/Aussetzen einer Tariferhöhung  in Höhe von ca. 35 Mio. € jährlich für die Dauer von 5 Jahren engagiert. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung der dortigen Aufgabenträger in gleicher Höhe. Diese Förderung im Raum München hat die Oberbürgermeister und Landräte aus dem Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) veranlasst, am 21.12.2018 ein Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder zu richten. Ziel des Schreibens war es, auch den ÖPNV im VGN zu fördern und die Förderung des ÖPNV nicht nur auf den Raum München zu konzentrieren. Am 29.04.2019 hat der bayerische Ministerpräsident die kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen und für den Verbundraum des VGN eine Fördersumme in Höhe von 12,8 Mio. € jährlich für die Dauer von 5 Jahren zugesagt. Voraussetzung hierfür ist – in Analogie zu München –, dass die Aufgabenträger im VGN die gleiche Summe aufbringen. Ebenfalls wurde deutlich gemacht, dass ein reines Aussetzen einer Tariferhöhung nicht förderfähig ist, sondern zusätzliche Maßnahmen, die zu einer Attraktivierung des ÖPNV beitragen, zu ergreifen sind. Die Gesellschafter des VGN haben in sehr kurzer Zeit ein Maßnahmenpaket (Innovationspaket) entwickelt, dass den Aufgabenträgern mit Schreiben vom 24.06.2019 zugegangen ist. Inhalt des Pakets sind neben einem Aussetzen der Tarifanpassung 2020 15 weitere Maßnahmen, die

 

-          die kundenseitige Akzeptanz für den ÖPNV erhöhen (z. B. durch Einführung eines Best-Price-Systems)

-          Hemmschwellen zur Nutzung des ÖPNV abbauen  (u.a. durch automatisierte Berechnung von rabattierten Anschlussfahrscheinen)


-          die Digitalisierung im ÖPNV mit dem mittel- bis langfristigen Ziel der Einführung eines elektronischen Tarifs voranbringen (u. a. durch die Digitalisierung des Vertriebs im Schülerverkehr, die Erweiterung des Handyticket-Sortiments, Einführung eines rabattierten, digitalen Einzelfahrauseises, der automatisierten Fahrpreisfindung auf Basis eines Check-Check-Out-Systems).

 

Das Anschreiben an die VGN-Aufgabenträger sowie das Innovationspaket ist den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.

 

Aktuell erreicht das Maßnahmenpaket sowohl 2020 als auch in den Folgejahren noch nicht im vollen Umfang den Finanzierungsrahmen von 25,6 Mio. € (12,8 Mio. € Freistaat und 12,8 Mio. € Aufgabenträger) pro Jahr. Es wird aber davon ausgegangen, dass sich im Laufe der Realisierung noch weitere Bausteine ergeben und damit in den Jahren ab 2021 eine Erhöhung des Finanzierungsbedarfs in Richtung 25,6 Mio. € zu erwarten ist.

 

1.2.  Geschätzte finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Bamberg

 

Zu den Auswirkungen auf die einzelnen  Aufgabenträger hat der VGN einen Schlüssel errechnet. Da gemäß Grundvertrag des VGN die Aufgabenträger gemäß Artikel 8 Absatz 5 für ausgefallene Tarifanpassungen gegenüber den Verkehrsunternehmen ausgleichspflichtig sind, wurde bei der Berechnung des zu tragenden Anteils davon ausgegangen, dass bei der Schiene als Aufgabenträger der Freistaat Bayern wirkt und dieser Anteil des auszugleichenden Tarifanteils durch diesen auszugleichen ist. Ebenfalls wurde unterstellt, dass der Landkreis Fürth den Aufgabenträgeranteil für seiner Tarifmaßnahme zu 100 % trägt. Unter diesen Annahmen würde vom Gesamtpaket bei den sonstigen Aufgabenträgern ein Finanzierungsanteil von 38,6 % und beim Freistaat Bayern von 61,4 % entstehen. Als Anlage ist eine Berechnung für die Beteiligungshöhe der jeweiligen Aufgabenträger einschl. des für den Verbundraum Gesamtfinanzierungsbedarfs beigefügt.

 

Für die Stadt Bamberg bedeutet dies:

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Finanzierungsanteil    Innovationspaket in €

69.472

96.192

158.539

154.086

149.632

Finanzierungsanteil    Tarifstabilität 2020 in €

79.740

81.384

83.851

86.317

88.783

Summe

149.212

177.576

242.390

240.403

238.415

 

Der Finanzierungsbedarf für den Aufgabenträger Stadt Bamberg beläuft sich demnach im Jahr 2020 auf 149.212 € und steigt bis zum Jahr 2024 auf 238.415 €. Nach 2024 muss die Stadt Bamberg aber weiterhin den Finanzierungsanteil für die Tarifstabilität 2020 leisten. Dieser Betrag verändert sich in den Folgejahren um die jeweilige Höhe der Tariffortschreibung im VGN. Diese liegt erfahrungsgemäß durchschnittlich bei ca. 2,9 % pro Jahr.

 

  1. Einführung eines 365 €“-Tickets für Schüler und Auszubildende (Ausbildungsverkehr)

 

2.1. Hintergrund der Maßnahme

 

Als weitere Fördermaßnahme für den ÖPNV sieht der Freistaat die Einführung eines „365 €“-Tickets für Schüler und Auszubildende vor (Studenten sind hiervon ausgenommen). Gegenüber einem bisherigen Schülerticket wird dieses Ticket eine verbundweite Gültigkeit haben. Bisher sind die Tickets im Ausbildungsverkehr räumlich auf die Tarifzonen beschränkt, die den Wohnort und die besuchte Ausbildungsstätte abdecken.

 

Zur Finanzierung sieht der Freistaat eine Beteiligung von 2/3 der Kosten bei sich und eine 1/3 Eigenbeteiligung der Schulaufwandsträger vor.

 

Der VGN hat nach dem gleichen Prinzip wie unter 1.1) eine Berechnung durchgeführt und kommt für die Stadt Bamberg auf eine Eigenbeteiligung von 242.887 € pro Jahr. Dabei wird unterstellt, dass der Mittelrückfluss durch den Freistaat Bayern an den Schulaufwandsträger Stadt Bamberg weiterhin bei 60 % liegt.

Für die Folgejahre kann aktuell keine Prognose über die Eigenbeteiligung der Stadt Bamberg gemacht werden, da dies insbesondere abhängig von der Entwicklung der Schülerzahlen und noch nicht beantworteter Fragen durch den Freistaat ist.

Die noch nicht beantworteten Fragen sind folgende:

 

-          Welche Wirkung hat das verbundweit gültige Ticket auf den Schulsprengel (welche Ersatzregelung gibt es für die bisher vom ÖPNV-Preis abhängige Kostenfreiheit des Schulwegs zur nächst gelegenen Schule)?

-          Was ist künftig die Basis für die Pauschalzuweisungen?

-          Wie wird die Ausgleichsleistung nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz ausgestattet?

Schüler und Auszubildende außerhalb der Kostenfreiheit des Schulwegs sollen ebenfalls dieses Ticket erwerben können, für Schüler und Auszubildende, die nicht so häufig den ÖPNV nutzen, soll die  Möglichkeit bestehen, ein verbundweites Monatsticket für 40 € zu erwerben.

 

2.2. Geschätzte finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Bamberg

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

365 €-Ticket

Ausbildungsverkehr
in €

242.887

242.887

242.887

242.887

242.887

 

Unklar ist u. a., ob der Preis von 365 Euro pro Jahr stabil bleiben oder an die Kostenentwicklung angepasst werden soll. Ob die angenommene finanzielle Belastung steigt oder auch sinkt, hängt auch von der Entwicklung der Schülerzahlen ab, weshalb hier vorläufig von einer gleichbleibenden Belastung ausgegangen wird. Zudem fehlt zu den oben beschriebenen Fragen noch eine klare Aussage des Freistaates Bayern.

 

  1. Bewertung

 

Wie aus dem beigefügten Schreiben des VGN vom 24.06.2019 hervorgeht, war es ursprünglich der Wunsch des VGN, dass alle Grundvertrags-Partner bis zur nächsten Sitzung des Grundvertrags-Ausschusses am 25.07.2019 einen verbindlichen Beschluss zur Beteiligung an den o.g. Maßnahmen treffen. Allerdings sind auch die Vertreter des VGN mittlerweile der Meinung, dass angesichts der fehlenden Klarheit über die genauen Bedingungen der Förderung die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung noch nicht gegeben sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche weitere Förderung des ÖPNV durch Mittel des Freistaates grundsätzlich zu begrüßen. Vor einer Entscheidung über die Investition von Mitteln aus dem städtischen Haushalt müssen jedoch auch aus Sicht der Verwaltung die Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Stadtwerken Bamberg und dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg konkreter geklärt werden. Sobald die fehlenden Informationen vorliegen, wird dem Stadtrat deshalb erneut berichtet.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

Reduzieren


III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...