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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2584-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Anlass der Planung

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 328 C ("Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße), die der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 13.02.2019 beschlossen hat. Der Flächennutzungsplan soll gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes geändert werden.

 

Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Areals gesichert werden.

 

Ausgangslage

 

Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Seitdem ist das 22,5 ha große Areal in weiten Teilen durch Leerstand geprägt. Ein Teil der Fläche mit rund 3,5 ha wird durch die Bundespolizei zum Betrieb des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (6. BPOLAFZ) genutzt. Die Stadt Bamberg geht davon aus, dass es sich um eine temporäre Nutzung handelt, deren zeitliche Dauer derzeit allerdings nicht bekannt ist. Die Strom-, Wasser-, und Fernwärmeleitungen wurden vom Netz getrennt. Die ehemalige Kaserne hat somit einen vollumfänglichen Funktionsverlust erlitten. Das Areal ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bildet nach wie vor einen Fremdkörper innerhalb des Stadtgefüges des Bamberger Ostens.

Planungsziel

 

Die Lagarde-Flächen stellen vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Einwohnerzuwachses ein überaus wichtiges Innenentwicklungspotenzial für dringend benötigten Wohnungsbau in Bamberg dar. Mit den vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Lagarde - Campus“ sowie dem am 25.08.2016 beschlossenen und fortzuschreibenden Rahmenplan ‚Konversion Zielkonzept 2035 - Ergänzung Lagarde-Campus‘ ist das Entwicklungsziel des Areals zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier bereits definiert worden. Darin sollen neben dem dringend benötigten Wohnraum auch Kultur- und Kreativnutzungen sowie Arbeitsplätze in der IT-, Gesundheits- und Dienstleistungsbranche entstehen. Darüber hinaus soll die Lagarde-Kaserne wieder in das Stadtgefüge des Bamberger Ostens eingebettet werden, wozu es der Öffnung der bisher geschlossenen städtebaulichen Struktur des Areals und der Schaffung von verkehrlichen und freiraumstrukturellen Vernetzungen bedarf.

 

Lage und Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet liegt im Osten des Bamberger Stadtgebietes. Die Umgrenzung im Norden stellt die Zollnerstraße und im Osten der Berliner Ring dar. Der weitere Verlauf orientiert sich entlang des Zaunes der ehemaligen Kaserne bzw. der Wörthstraße in Ost-West Richtung und nach Süden bis zur Pödeldorfer Straße. Die südliche Grenze bildet die Pödeldorfer Straße. Die Begrenzung im Westen stellt die Weißenburgstraße dar. (vgl. Anlage 1 - Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss)

 

Planungsgrundlagen

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg ist die Lagarde-Kaserne entsprechend ihrer früheren Nutzung als ‚Sonderbaufläche - militärische Anlage‘ dargestellt. Das Plangebiet umfasst äquivalent zum Geltungsbereich des parallelen Bebauungsplanverfahrens auch den durch die Bereitschaftspolizei und private Eigentümer genutzten Bereich südlich des ehemaligen Kasernengeländes entlang der Pödeldorfer Straße. Dieser Bereich ist entsprechend der Bestandsnutzung als ‚Fläche für Gemeinbedarf - Polizei‘ und als gemischte Baufläche dargestellt. Der Landschaftsplan stellt das gesamte Plangebiet als ‚Bereich mit zu entwickelnder Grünausstattung‘ dar.

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird im so genannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren Nr. 328 C geändert. Vorgaben aus der Landes- bzw. Regionalplanung oder kommunale Fachplanungen stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Das Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und des zugehörigen Bebauungsplanverfahrens Nr. 328 C wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch durchgeführt. Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird in einem parallel verlaufenden Änderungsverfahren zum Bebauungsplan in seinen Darstellungen an die geplante Nutzung angepasst. Somit kann der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan entwickelt werden.

 

Eine innere Erschließungs- und Freiraumstruktur wird nach den Maßstäben des beschlossenen Rahmenplans und den Ergebnissen der bereits vorhandenen Untersuchungen konzipiert. Die im beschlossenen Qualitätshandbuch Lagarde festgelegten Standards im Bereich Architektur und Städtebau, Mobilität und Verkehr, Energie, Freiräume, soziale Durchmischung und Wohnungsbau bilden die Grundlage der neuen Nutzungsbereiche.

 

Umweltbericht

 

Die umweltrelevanten Belange sind im Regelverfahren in einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB zusammenzufassen und die Ergebnisse in einem  Umweltbericht vorzulegen. Dieser wird zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ergänzt und als Bestandteil der Begründung den Auslegungsunterlagen zum Entwurf beigefügt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 17.07.2019.

 

3.Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushangs (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

 

4.Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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