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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2612-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Die Regierung von Oberfranken hat per E-Mail vom 25.07.2019 mitgeteilt, dass auch diese drei Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze von der Erhöhung des Kostenrichtwertes profitieren können. Die Maßnahmen wurden vom Finanzsenat und Stadtrat bereits jeweils mit 100% der förderfähigen Kosten beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung gestellt. Durch den erhöhten Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen von bisher             4.455,00 € pro m² förderfähige Fläche auf 4.682,00 € pro m² förderfähige Fläche errechnen sich für die jeweiligen Maßnahmen höhere förderfähige Kosten und somit eine höhere staatliche Beteiligung.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

    2.1Für die Kindertagesstätte Dr.-Ida-Noddack-Straße ergibt sich daraus folgende                                          Berechnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 11.145,00 € höherer Nettoanteil.

 

 


2.2Für die Kindertagesstätte im ehemaligen Offizierscasino ergibt sich folgende                                           Berechnung:

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 12.531,00 € höherer Nettoanteil.

 

 


2.3Für die Erweiterung der Kinderkrippe Zwergenträume Philippus ergibt sich folgende                                           Berechnung:

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 7.186,54 € höherer Nettoanteil.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt für die Kindertagesstätte Dr.-Ida-Noddack-Straße 229.886,00 €, für die Kindertagesstätte im ehemaligen Offizierscasino 258.447,00 € und für die Kinderkrippe Zwergenträume Philippus 139.113,54 €. Diese Beträge werden in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

1.                   Dem Bauträger der Maßnahme Neubau einer Kindertagesstätte in der Dr.-Ida-Noddack-Straße, der Johanniter Unfallhilfe, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.298.862,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90%.


2.                   Dem Bauträger der Maßnahme Einbau einer Kindertagesstätte in das ehemalige Offizierscasino, der Stadtbau GmbH Bamberg, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.584.464,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Plätze.

3.                   Dem Bauträger der Maßnahme Erweiterung um 1 Krippengruppe der Kinderkrippe Zwergenträume Philippus, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal688.113,54

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Krippenplätze.

Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 5.571.440,00 € (Erhöhung um 270.124,00 €), für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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