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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2717-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2020 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen; vgl. auch Anlage 3 „Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben in den Vermögenshaushalten der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen“ der am 20.11.2019 übergebenen Unterlagen „Entwurf Haushaltsplan Stiftungen 2020“

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Bei der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraus­sichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungs­ermächtigung in Höhe von 1.700.000 € für Bauwendungen (HSt. 93250.94020) festgesetzt.

 

  1. Bei der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushalts­jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 550.000 € für Bauwendungen (HSt. 93850.94000) festgesetzt.

 

  1. Bei der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungs­ermächtigung in Höhe von 1.950.000 € für die Sanierung der Tabakscheune (HSt. 94150.94000) festgesetzt.

 

  1. Bei der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungs­ermächtigung in Höhe von 140.000 € für allgemeine Bauwendungen (94150.94020) festgesetzt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen sind aus der Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben in den Vermögens­haushalten der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen ersichtlich.

 

 

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