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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2741-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 20.11.2019 übergebenen Unterlagen (vgl. Anlage 11, Seite 9), eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2020 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2020, die nach Aufstellung des Haus­haltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 15.07.2019 beantragte die CSU-Fraktion, dass zur Sicherstellung des erforder­lichen Bedarfs an Kita-Plätzen und um die besonderen Leistungen der freien Träger solcher Einrichtungen angemessen zu würdigen zukünftig eine Förderung von Neubauten und General­sanierungen wieder auf „100-Prozent-Basis“ erfolgen solle.

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Bereits in der Sitzung des Finanzsenats am 30.01.2018 wurde das derzeit praktizierte Verfahren einstimmig beschlossen. Ziel ist es, die zusätzlichen Bundesmittel gerecht auf Kommune und Träger zu verteilen.

Mit der flexiblen Handhabung konnte in den letzten Jahren eine so große Anzahl an Plätzen entstehen bzw. gesichert werden. Aus Sicht des Finanzreferats sollte diese Regelung unbedingt beibehalten werden, die auch im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten extrem trägerfreundlich ist.

Zudem existiert kein Anspruch auf einen Kita-Platz. Auch die Träger haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss der Kommune. Vielmehr handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung, deren Höhe zwischen Kommune und Träger im Verhandlungswege festgelegt wird.

 

Bisher hat die Stadt Bamberg immer zugunsten der Träger entschieden, oft lag die städtische Beteiligung bei 100%, wenn die finanzielle Mehrbelastung für den städtischen Haushalt tragbar war. Eine 100%-Beteiligung war aber überhaupt nur aufgrund des hohen Fördersatzes von 90% möglich.

 

Aktuell sehen wir uns mit der Problematik konfrontiert, dass laut Aussage der Regierung von Oberfranken vom 26.11.2019 die bisher für Oberfranken zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm bereits vollständig aufgebraucht sind. Damit sinkt der staatliche Fördersatz für künftige Vorhaben von 90% auf 62,5%, was das offizielle Ende des Kita-Pakets bedeuten würde. Eine 100%-Beteiligung durch die Stadt wird dann für den städtischen Haushalt finanziell nicht mehr tragbar sein.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, an der bisherigen flexiblen Regelung festzuhalten, die der Stadt den größtmöglichen Gestaltungsspielraum ermöglicht.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die in der Beilage aufgeführten Ausgabenansätze 2020 für Investitionszuschüsse werden genehmigt.

 

  1. Der gemeinsame Antrag von CSU, SPD, BuB und FDP vom 8.10.2019 zur Generalsanierung des Rasenspielfeldes des FC Wacker am Margaretendamm sowie der Antrag der CSU-Fraktion vom 15.07.2019 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Soweit in der Vergangenheit besondere Verfahrensregelungen für die Gewährung dieser Investitionszuschüsse festgelegt wurden (z. B. Zustimmung eines Fachsenates usw.), sind diese auch zukünftig zu beachten.

 

  1. Zur haushaltsrechtlichen Sperre und terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

  1. Soweit darüber hinaus für Investitionszuschüsse weitergehende Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann die Mittelbereitstellung aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes nicht erfolgen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

sind aus dem Haushaltsplan 2020 ersichtlich.

 

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Anlagen

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