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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2848-30

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Nach § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung stellen die kreisfreien Städte in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter auf.

 

Die Anzahl der Personen, die von der Stadt Bamberg in diese Vorschlagsliste aufzunehmen sind, wird von dem beim Verwaltungsgericht Bayreuth für die Wahl der ehrenamtlichen Richter gebildeten Ausschuss festgelegt.

Dieser Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.05.2019 bestimmt, dass in die Vorschlagsliste der Stadt Bamberg 14 Personen aufzunehmen sind.

 

Insgesamt haben sich 24 Personen für dieses Ehrenamt beworben.

Von der Verwaltung wurde eine Liste erstellt, in die sämtliche zulässigen Bewerbungen aufgenommen wurden. Eine Kopie dieser Liste liegt dem Sitzungsvortrag bei. In der letzten Spalte wurde aufgeführt, wie die Gewichtung nach der Bepunktung der Fraktionen erfolgt ist.

 

Für die Aufnahme in die vom Stadtrat zu erstellende Vorschlagsliste von 14 Personen ist gemäß § 28 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bamberger Stadtrates erforderlich. Diese Zustimmung stellt jedoch keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung dar. Der Stadtrat hat daher über die Aufnahme in die Vorschlagsliste durch Beschluss zu entscheiden.

 

Eine Vorauswahl durch die Verwaltung ist nicht zulässig. Es wird jedoch angegeben, ob der Bewerber / die Bewerberin bereits eine Schöffentätigkeit inne hatte bzw. bereits ehrenamtlicher Richter war (offizielles Kriterium für die Wahl zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter ist jedoch lediglich, dass sich der Wohnsitz in Oberfranken befindet, § 20 Satz 2 VwGO).

 

Des Weiteren sollen folgende Grundsätze lt. Beschluss des Wahlausschusses vom 14.05.2019 des Verwaltungsgerichts Bayreuth berücksichtigt werden:

 

  • Bei Wahrung des im Vorschlag enthaltenen Geschlechterproporzes sollen schon im Amt befindliche und bewährte ehrenamtliche Richter wieder vorgeschlagen werden.

 

  • Bei Neubewerbern soll ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen Alt und Jung vorhanden sein.

 

Es wird nunmehr gebeten, von den 24 Bewerbungen 14 Personen auszuwählen und anschließend über diese Vorschlagsliste Beschluss zu fassen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die vom Ordnungsamt erstellte Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Bayreuth, in die 24 Personen aufgenommen sind, dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Bamberger Stadtrat hieraus erarbeitete endgültige Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter, in die insgesamt 14 Personen aufgenommen wurden und über die mit Beschluss abgestimmt worden ist, dem Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Bayreuth über die Regierung von Oberfranken, mit einem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung, mitzuteilen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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