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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2875-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

 

Im Hain befindet sich bereits seit 1964 eine Brunnenfassung der Stadtwerke. Aufgrund der gesteigerten Anforderungen an den Trinkwasserschutz ist nunmehr von den Behörden die Errichtung eines Brunnengebäudes gefordert. Um diese Anforderung zu erfüllen, haben die Stadtwerke einen Bauantrag gestellt.

 

Geplant ist ein rechteckiges Gebäude mit Pultdach (Dachneigung 3°) mit extensiver Dachbegrünung.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 4,38 m Länge: 6,90 m  3,97 m  bzw.  4,20 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  14.06.2019

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.

 

Teilplan Art der Nutzung:

Dargestellt ist eine Grün- und Freifläche in Form einer Parkanlage. Nachrichtlich übernommen ist ein Landschaftsschutzgebiet und für den Bereich der Brunnenanlage ein Wasserschutzgebiet mit dem Fassungsbereich W I. Ferner wurde das Sanierungsgebiet Hain ebenfalls nachrichtlich übernommen.


 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche in Form einer Parkanlage. Als landschaftliches Gliederungselement entspricht der Bereich zum einen einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan und in diesem Zusammenhang einem regionalen Grünzug. Ferner handelt es sich um eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Freizeit und Erholung.

Der Hain-Park selbst stellt eine schutzwürdige Fläche bzw. eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt dar. In diesem Zusammenhang wurde nachrichtlich ein Landschaftsschutzgebiet und für den Bereich der Brunnenanlagen ein Wasserschutzgebiet mit dem Fassungsbereich W I übernommen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:

  nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0

 gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:      

 Nachweis auf Baugrundstück: 0  Nachbargrundstück:              0

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 0

 Nachweis auf Baugrundstück: 0

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 
 Besonderheiten:


Das Vorhaben wurde dem Naturschutzbeirat am 31.10.2019 vorgestellt. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird dem Bauvorhaben zugestimmt.

Das Wasserwirtschaftsamt Kronach und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich


 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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