Beschlussvorlage - VO/2019/2875-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Brunnengebäudes (Luisenhain 2) Bamberg, Fl.Nr. 4351
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
03.12.2019
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Im Hain befindet sich bereits seit 1964 eine Brunnenfassung der Stadtwerke. Aufgrund der gesteigerten Anforderungen an den Trinkwasserschutz ist nunmehr von den Behörden die Errichtung eines Brunnengebäudes gefordert. Um diese Anforderung zu erfüllen, haben die Stadtwerke einen Bauantrag gestellt.
Geplant ist ein rechteckiges Gebäude mit Pultdach (Dachneigung 3°) mit extensiver Dachbegrünung.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 4,38 m Länge: 6,90 m 3,97 m bzw. 4,20 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 14.06.2019
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB werden nicht beeinträchtigt.
Teilplan Art der Nutzung:
Dargestellt ist eine Grün- und Freifläche in Form einer Parkanlage. Nachrichtlich übernommen ist ein Landschaftsschutzgebiet und für den Bereich der Brunnenanlage ein Wasserschutzgebiet mit dem Fassungsbereich W I. Ferner wurde das Sanierungsgebiet Hain ebenfalls nachrichtlich übernommen.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche in Form einer Parkanlage. Als landschaftliches Gliederungselement entspricht der Bereich zum einen einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet gemäß Regionalplan und in diesem Zusammenhang einem regionalen Grünzug. Ferner handelt es sich um eine Fläche mit besonderer Bedeutung für Freizeit und Erholung.
Der Hain-Park selbst stellt eine schutzwürdige Fläche bzw. eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt dar. In diesem Zusammenhang wurde nachrichtlich ein Landschaftsschutzgebiet und für den Bereich der Brunnenanlagen ein Wasserschutzgebiet mit dem Fassungsbereich W I übernommen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: 0 Nachbargrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
Nachweis auf Baugrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Vorhaben wurde dem Naturschutzbeirat am 31.10.2019 vorgestellt. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird dem Bauvorhaben zugestimmt.
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes haben dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: