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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2882-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Es ist ein unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit Penthouse und Flachdach geplant. Auf dem Flachdach ist eine Photovoltaikanlage geplant.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 12,70/10,50 m Länge: 18,30 m   Höhe mit Penthouse: 6,10 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  27.06.2019

           

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

  Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan vor.

 

Der „unbeplante“ Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB ist deshalb anzuwenden, da durch das Flurstück mit der Flurnummer 76/1 gewissermaßen eine „Lückenschluss“ zwischen den beplanten Bereichen südöstlich der Köhlerstraße (Bebauungsplan Nr.W 5A v. 30.03.1985) und entlang des Schlagfeldweges (Bebauungsplan Nr. W 6 A I. v. 16.02.1973) hergestellt wird. Die außerhalb der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne geplanten zwei Baurechte stellen in diesem Zusammenhang eine nachvollziehbare Arrondierung zwischen Innen- und Außenbereich dar.

 

 

Das Vorhaben kann nach dem vorliegenden Überarbeitungsstand aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.

In Vorgesprächen, wurde ein max. Rahmen erarbeitet, der im Sinne des „Einfügegebots“ eine aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht maßvolle Größe darstellt.

 

Die jetzt beabsichtigte Erweiterung des Terrassenbereichs und die damit einhergehenden Abgrabungen können ebenfalls befürwortet werden. 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 2 anrechenbar: / nachzuweisen: 2

 Nachweis auf Baugrundstück: 2

 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: / anrechenbar:/         nachzuweisen: /

 Nachweis auf Baugrundstück: /

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 Besonderheiten:

     

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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