Beschlussvorlage - VO/2019/2882-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Bamberg, Schlagfeldweg 5a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.12.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Es ist ein unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit Penthouse und Flachdach geplant. Auf dem Flachdach ist eine Photovoltaikanlage geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,70/10,50 m Länge: 18,30 m Höhe mit Penthouse: 6,10 m
Antragseingang: 27.06.2019
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan vor.
Der „unbeplante“ Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB ist deshalb anzuwenden, da durch das Flurstück mit der Flurnummer 76/1 gewissermaßen eine „Lückenschluss“ zwischen den beplanten Bereichen südöstlich der Köhlerstraße (Bebauungsplan Nr.W 5A v. 30.03.1985) und entlang des Schlagfeldweges (Bebauungsplan Nr. W 6 A I. v. 16.02.1973) hergestellt wird. Die außerhalb der Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne geplanten zwei Baurechte stellen in diesem Zusammenhang eine nachvollziehbare Arrondierung zwischen Innen- und Außenbereich dar.
Das Vorhaben kann nach dem vorliegenden Überarbeitungsstand aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
In Vorgesprächen, wurde ein max. Rahmen erarbeitet, der im Sinne des „Einfügegebots“ eine aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht maßvolle Größe darstellt.
Die jetzt beabsichtigte Erweiterung des Terrassenbereichs und die damit einhergehenden Abgrabungen können ebenfalls befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: / nachzuweisen: 2
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: / anrechenbar:/ nachzuweisen: /
Nachweis auf Baugrundstück: /
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: