"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2888-R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

 

1. Im Rahmen der Bürgerversammlung am 26.09.2019 wurden zwei Anträge zur weiteren Entwicklung der Flächen der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen US-Schießplatzes gestellt. Die beiden Anträge wurden von der Bürgerversammlung jeweils mehrheitlich angenommen. Beantragt wurde folgendes:

 

1. Antrag von Herrn Volker Braun zur Erweiterung von Bannwaldflächen, zur Ausweisung von Flächen als Landschaftsschutzgebiet und zur Deklaration von Waldflächen im Flächennutzungsplan (Anlage 1).

 

2. Antrag von Herrn Martin Bücker zur Neuausweisung eines Naturschutzgebietes auf Flächen im Bereich des ehemaligen US-Schießplatzes sowie zur Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebietes im Bereich der MUNA (Anlage 2).

 

Beide Anträge sind als Empfehlungen der Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat bzw. dem zuständigen Senat der Stadt Bamberg zu behandeln. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Behandlungs- oder Abstimmungsergebnis besteht nicht. Der Stadtrat bzw. der Senat muss sich aber mit dem Anliegen inhaltlich auseinandersetzen und befassen.

 

 


2. Sachstand zur Entwicklung der Flächen der ehemaligen MUNA und des ehemaligen US-Schießplatzes:

 

Die Behandlung der Empfehlungen sollte vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche und Abstimmungen sowohl mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, als auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative erfolgen.

Die bisherigen Ergebnisse der Gespräche lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

a) Verhandlungen Stadt - BImA:

 

Hierzu wurde durch die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 sowie am 17.07.2019 berichtet. Die Stadt Bamberg steht derzeit in Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel, die Flächen der ehemaligen MUNA sowie die Flächen, welche nicht durch die Bundespolizei für die Schießausbildung im 6. BPOLAFZ benötigt werden, zu erwerben. Hierzu wird ein Verfahren organisiert, damit die Stadt Bamberg die Flächen in dem Zustand erwerben kann, wie diese „stehen und liegen“. Hierzu haben im Jahr 2019 verschiedene Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der BImA, unter anderem mit Herrn Paul Johannes Fietz als Vorstandsmitglied für die Sparte Verkauf, in Bamberg stattgefunden. Der Oberbürgermeister und der Vorstand Fietz haben sich darauf verständigt, die Möglichkeiten eines solchen Erwerbs auszuloten und einen Erwerb durch die Stadt im Rahmen der Erstzugriffsoption unter den genannten Rahmenbedingungen möglich zu machen. Die Wertbegutachtung durch Mitarbeiter der BImA läuft gerade. Sobald dies abgeschlossen ist, kann über einen Erwerb in den zuständigen Gremien beraten und entschieden werden. Die Stadt erwartet ein Ergebnis zur Entscheidungsgrundlage im Frühjahr 2020.

 

 

b) Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald:

 

In Sondierungsgesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“, zuletzt am 07.05.2019 wurde versucht eine Verständigung über eine mögliche weitere Vorgehensweise zu erreichen. In den Gesprächen bestand Einigkeit, dass keine isolierten Planungen für das MUNA-Gelände sinnvoll wären. Gefordert wurde seitens der Bürgerinitiative die Einbeziehung der Flächen in einen ganzhaltigen, das gesamte Stadtgebiet umfassenden Diskussions- und Planungsprozess. Nach Lesart der Bürgerinitiative können die Flächen der MUNA nur in einem solchen Gesamtbetrachtungskontext gesehen und sinnvoll über eine künftige Nutzung entschieden werden. Eine isolierte Betrachtung der MUNA-Flächen wurde dagegen abgelehnt. Seiten der Bürgerinitiative wurde die Erwartungshaltung formuliert, dass die Stadt Bamberg das Ergebnis der Bürgerentscheide vom 18.11.2018 dahingehend in konkrete weitere Planung umsetzen solle, als Teilflächen der MUNA in ihrem Schutzbereich bzw. -status erweitert und aufgewertet werden sollten. Dies entspricht im Wesentlichen inhaltlich der Empfehlung der Bürgerversammlung in Anlage 1.

 

In den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative und der Stadt Bamberg konnte Einigkeit dahingehend erzielt werden, dass die Stadt Bamberg zunächst die Flächen von der BImA erwerben solle. Anschließend soll ein Beteiligungsprozess gemeinsam konzeptioniert werden. Dieses Ergebnis der gemeinsamen Gespräche wurde in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 berichtet. Beschlossen wurde, dass der Konversionssenat an dem geplanten Erwerb der Flächen der ehemaligen „MUNA“ sowie eines Teiles des ehemaligen Schießplatzes, welcher nicht durch die Bundespolizei genutzt wird, festhält. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der BImA ein Verfahren zur Wertermittlung zu entwickeln und erneut im Konversionssenat zu berichten. Hierzu darf auf die obigen Ausführungen zu den Gesprächen mit der BImA verwiesen werden.

 


Im Hinblick auf das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen Stadt und Bürgerinitiative wurde in der Sitzung des Konversionssenates vom 22.05.2019 seitens der Verwaltung empfohlen, alle Anträge der Stadtratsfraktionen, welche konkrete Entwicklungsziele und Vorschläge für die MUNA enthalten, zunächst zurückzustellen und in einen gemeinsamen Planungs- und Beteiligungsprozess einzubringen. Eine vorgezogene und einseitige Festlegung seitens der Stadt Bamberg zum heutigen Zeitpunkt auf bestimmte Planungsziele und -inhalte werde als nicht sinnvoll erachtet. Damit solle auch der begonnene Dialog mit der Bürgerinitiative respektiert und gestärkt werden.

 

Entsprechend der Priorisierung der Erwerbsfrage konzentriert sich die Verwaltung gegenwärtig auf die Fortführung der Erwerbsverhandlungen mit der BImA. Sobald geklärt werden konnte, ob und zu welchen Rahmenbedingungen ein Erwerb durch die Stadt Bamberg erfolgen kann, wird seitens der Verwaltung der Einstieg in einen entsprechenden Planungs- und Beteiligungsprozess empfohlen.

 

 

 

3. Behandlung der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung:

 

 

a) Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf Teilflächen im Bereich des ehemaligen US-Schießplatzes:

 

Seitens der BImA wurde erklärt, dass kein Bundesbedarf für die nicht durch die Bundespolizei genutzten Teilflächen des ehemaligen US-Schießplatzes bestehe und daher grundsätzlich ein Erwerb durch die Stadt Bamberg möglich sei. Im Rahmen des durch den Bürgerentscheid vom 18.11.2018 gestoppten Bebauungsplanverfahrens 429, welches im Konversionssenat am 13.02.2019 formell eingestellt worden ist, wurde die Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf Teilflächen des ehemaligen US-Schießplatzes planungsrechtlich vorgesehen. Dabei gilt, dass für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes nicht die Stadt Bamberg, sondern gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art. 51 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde zuständig ist. Die höhere Naturschutzbehörde ist dabei die Verfahrensträgerin. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann ein Schutzgebiet ausgewiesen werden. Es handelt sich nicht um ein Antragsverfahren, so dass die Stadt Bamberg lediglich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in dem Bereich anregen oder empfehlen kann.

 

Sowohl im Zuge des Bebauungsplanverfahrens 429, als auch in Vorbereitung der Behandlungen der Empfehlungen aus der Bürgerversammlung, wurde Kontakt mit der Regierung von Oberfranken, Vertretern der höheren Naturschutzbehörde, aufgenommen. Dabei wurde seitens der Stadt Bamberg die grundsätzliche Bereitschaft der höheren Naturschutzbehörde zu einer solchen Vorgehensweise abgeklärt. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten wird seitens der Regierung von Oberfranken die Einleitung eines Verfahrens zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes in diesem Bereich in Aussicht gestellt.

 

Nach Auffassung der Stadt Bamberg handelt es sich auf Teilflächen des ehemaligen US-Schießplatzes um naturschutzfachlich wertige Teilbereiche. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes wird an dieser Stelle, entsprechend den bisherigen Planungszielen im Rahmen des durch den Bürgerentscheid gestoppten Bebauungsplanverfahrens 429, weiterhin begrüßt. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Konversionssenat eine entsprechende Anregung an die Regierung auszusprechen. Das entspricht auch der Empfehlung aus der Bürgerversammlung.

 

 

b) Empfehlungen aus der Bürgerversammlung, betreffend das ehemaligen MUNA-Geländes:

 

Hierzu liegen eine Empfehlung aus der Bürgerversammlung (Anlage 1) sowie die Empfehlung betreffend der Ausweisung bzw. Ergänzung des bestehenden Naturschutzgebietes auf der MUNA (Anlage 2) vor.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist hier eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Hinsichtlich der MUNA-Flächen ist die Verwaltung derzeit bestrebt, den Erwerbsprozess mit der BImA abzustimmen und prioritär diese Flächen von der BImA zu erwerben. Dabei soll - und dies ist ja gerade die besondere Anforderung an diesen Erwerbsprozess - der Erwerb unabhängig von kommunalen Planungsabsichten und Vor-Festlegungen erfolgen, sondern der Erwerb soll die Fläche in der derzeitigen Situation betrachten und künftige Entwicklungsoptionen offen halten und offen lassen.

 

In den Sondierungsgesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative wurde daher auch vereinbart, dass es keine planerischen Vor-Festlegungen geben soll, sondern der weitere Planungsprozess und künftige Nutzungsdefinitionen einem offenen und transparenten Beteiligungs- und Dialogverfahren überlassen werden sollen. Dies muss nach Auffassung der Verwaltung aber auch für den Umgang mit der Frage nach einer erweiterten Ausweisung von Bannwaldflächen, einer Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes sowie einer Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebietes auf der MUNA oder der Deklaration von Waldflächen gelten. Auch insofern sollte es daher jetzt keine endgültigen Erklärungen durch die frühzeitige Ausweisung entsprechender Schutzbereiche geben, sondern auch diese Frage sollte im Rahmen eines Beteiligungs- und Dialogprozesses mit der Bürgerschaft diskutiert werden. Damit ist auch keine Aussage gegen eine Ausweisung verbunden, sondern es wird eine ergebnisoffene Diskussion ermöglicht. Das sollte im Interesse einer fairen und sachgerechten Debatte sein.

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, diese Empfehlungen der Bürgerversammlung (d.h. die Empfehlung zum Antrag in der Anlage 1 sowie den die Muna betreffende Teil der Empfehlung zum Antrag in der Anlage 2) in den weiteren Dialog- und Beteiligungsprozess zu verweisen und dort auch die Frage der Erweiterung, Arrondierung bzw. Neufestsetzung der entsprechenden Schutzgebiete (Bannwald, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet und Waldflächen) zu definieren. Wichtig ist, sich gegenwärtig auf eine Abfolge der einzelnen Schritte zu verständigen. Dieses Ziel soll durch den Vorschlag der Verwaltung erreicht werden. Inhaltlich wird nichts vorweggenommen oder verhindert.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Konversionssenat empfiehlt der Regierung von Oberfranken Teilflächen des ehemaligen US-Schießplatzes als Naturschutzgebiet unter Schutz zu stellen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Gespräche mit der Regierung von Oberfranken aufzunehmen und zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Konversionssenat weiter zu berichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der künftigen Ausweisung von Flächen der ehemaligen MUNA als Bannwald, als Landschaftsschutzgebiet, als Waldflächen sowie als Erweiterung des bestehenden Naturschutzgebietes in den Dialog- und Beteiligungsprozess mit der Bürgerschaft für eine mögliche künftige Nutzung von Flächen der ehemaligen MUNA im Kontext der künftigen Stadtentwicklung einzubringen und dort öffentlich zu diskutieren.

 

 

Reduzieren


III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...