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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2989-61

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Beratungsfolge

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-  Sachstandsbericht zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ziele und Maßnahmen

- Beschluss der Ziele und Maßnahmen im Untersuchungsgebiet

- Satzungsbeschluss gemäß § 142 Abs. 3 BauGB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Der Konversionssenat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 den Beschluss über

die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst. Der Konversionssenat beauftragte das Baureferat, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte durch Bekanntmachung im Rathausjournal am 03.06.2016.

 

Vorbereitende Untersuchungen

 

Immer dann, wenn vielfältige und komplexe Problemlagen bestehen und zudem Aussicht auf Städtebauförderung besteht, ist es sinnvoll, die Ausweisung eines Sanierungsgebietes anzustreben. Zur förmlichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes sind vorausgehende Vorbereitende Untersuchungen erforderlich.

Aus diesem Anlass hat die Stadt Bamberg das Büro dwplanung aus Bamberg mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.

 

Das Büro dwplanung konnte dabei auf die Ergebnisse des umfassenden Planungsprozesses seit dem Jahr 2012 unter breiter Beteiligung von externen Fachleuten, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zurückgreifen. In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber Regierung von Oberfranken wurden somit die vorliegenden Konzepte, Planungen und Bestandsunterlagen als Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen herangezogen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß Baugesetzbuch (§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) beteiligt. Die öffentliche Auslegung fand  im Zeitraum vom 25.11.2019 bis einschließlich 27.12.2019 statt. Auch später eingegangene Stellungnahmen wurden berücksichtigt.

 

Die Stadtsanierung hat die Trägerbeteiligung in bewährter Weise sehr aufwändig durchgeführt und

außer den Behörden und den Trägern sonstiger öffentlicher Belange auch zahlreiche weitere

Verbände, Vereinigungen und Organisationen gezielt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum

27.12.2019 angeschrieben. Darüber hinaus wurde durch Auslegung im Baureferat und

Veröffentlichung im Internet den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen

einzubringen.

 

Folgende Behörden haben Stellung genommen:

 

Referat 3 Amt für Wirtschaft

Referat 2 Immobilienmanagement

Referat 5 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Wasserrecht

Referat 5 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Immissionsschutz

Referat 5 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Naturschutz

Referat 5 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Abfallrecht / Abfallwirtschaft

Referat 5 Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz

Referat 5 Stadtjugendamt

Referat 5 Amt für Inklusion/Sozialplanung

Referat 5 Amt Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde

Referat 6, Bauordnungsamt / Denkmalpflege

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Entwässerung

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, Entsorgung

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben

Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege

Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Sachbereich Verkehr

Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt

Staatliches Bauamt, Bamberg

 

Folgende Träger sonstiger öffentlicher Belange haben Stellung genommen:

 

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum Bamberg
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

Stadtwerke Bamberg GmbH
Zentrum Welterbe Bamberg

 

Folgende sonstige Verbände, Vereinigungen und Organisationen haben Stellung genommen:

 

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Technikniederlassung Süd
Pledoc GmbH, Leitungsauskunft
Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Zusätzlich hat eine Privatperson schriftlich Stellung genommen.

 

Alle schriftlich eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden jeder Fraktion auf einer CD digital zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus enthält die CD den Abschlussbericht mit Zielen und Maßnahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sowie die dazugehörige Planbeilage.

 

Abwägung der Stellungnahmen

NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Referat 3

Amt für Wirtschaft

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Untersuchungsgebiet nicht nur für reine Wohnzwecke genutzt werden soll. So seien gemischte oder gewerbliche genutzte Baufelder vorzusehen. Weiterhin sollte bei den Planungen berücksichtigt werden, dass ab einer

bestimmten Einwohnerzahl entsprechende Nahversorgungsangebote

geschaffen werden müssen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen

In den Vorbereitenden Untersuchungen wird als Maßnahme im Handlungsfeld 2 „Städtebau und Freiräume“ die Entwicklung nutzungsgemischter Stadtquartiere auf flexibel nutz- und bebaubaren Baufeldern formuliert.

Eine weitere Maßnahme ist im Handlungsfeld 3 „Verkehr, Verbindungen und Infrastruktur“ zur Verbesserung der quartiersbezogenen Nahversorgung die Ansiedlung eines kleinteiligen Lebensmittelmarktes.

  1.  

Referat 2

Immobilienmanagement

Keine Einwände.

Keine Bedenken.

 

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Wasserrecht

 

Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von wasserrechtlich relevanten Schutzgebieten.

Hinweis zur Schaffung von adäquaten Versickerungsflächen und Rückhaltemöglichkeiten im Rahmen der Vorschriften der Wasserwirtschaft.

Hinweis auf die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Stoffen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und Tanks.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Immissionsschutz

 

Hinweis zur immissionsrechtlichen Zulässigkeit von Nutzungen in Bezug auf die BauNVO.

Hinweis, dass dem Umweltamt für den Rückbau ein Abbruchkonzept vorzulegen ist und Maßnahmen zur Luftreinhaltung festgelegt werden müssen.

Hinweis, dass mit dem Umweltamt für den Rückbau ein Lärmschutzkonzept abzustimmen ist. Es wird auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen

Baulärm vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) als Grundlage für die Beurteilung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen verwiesen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Planerische und tatsächliche Eingriffe in Verbindung mit dem BayNatSchG in

hoheitlich geschützte Gebiete werden abgelehnt (Landschaftsschutzgebiet

Hauptsmoorwald)

 

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Anmerkung, dass die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes Hauptsmoorwald zur Klarstellung als Linie gewählt werden sollte.

Die Anregung wird aufgenommen und entsprechend im Plan angepasst.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Es wird gefordert die aus der militärischen Nutzung resultierenden Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet rückgängig zu machen und der Waldentwicklung zuzuführen.

 

Im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes sind umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen und der Rückbau technischer Infrastruktur vorgesehen.

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Die Grünverbindungen sollten naturnah gestaltet werden

(Magerrasen/Magerwiesen auf Terrassensand mit Gruppen standortheimischer,

trockenheitstoleranter Gehölze).

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

Eine breite Landschaftsbrücke über den Berliner Ring wird ausdrücklich begrüßt.

 

Ist bereits im Bebauungsplan 328 C Lagarde-Campus berücksichtigt.

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Hinweis, dass im Untersuchungsgebiet größtenteils die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg gilt. Geschützte

Bäume sollten erhalten bleiben.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

 

Hinweis, dass zur Darstellung der gesetzlich geschützten Biotope aktuelle Kartierergebnisse

zur Verfügung stehen (Stadtbiotopkartierung 2019).

Die Anmerkung ist in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Naturschutz

Es wird auf die vorliegenden Gutachten zur Altlastensituation und den daraus resultierenden Handlungsbedarf verwiesen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Abfallrecht / Abfallwirtschaft

Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

 

 

  1.  

Referat 5

Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

Klimaschutz

Es werden Maßnahmen zur Umsetzung einer klimagerechten Planung gefordert.

 

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Stadtjugendamt

Es wird angemerkt, dass Teile des Untersuchungsgebietes grundsätzlich mit

Spiel- bzw. Bolzplätzen unterversorgt sind. Es wird begrüßt, dass die Bestandsspielplätze weitgehend erhalten bleiben sollen. Diese sind zu modernisieren und anzupassen. Weitere attraktive öffentliche Räume, Plätze und Sportanlagen sollen ergänzend auch für ältere Kinder und Jugendliche geschaffen werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Stadtjugendamt

Auf Basis der weiterhin positiven Entwicklung der Kinderzahlen wird die bereits festgestellte Notwendigkeit der Schaffung von Kindertageseinrichtungen für die Altersgruppe von 0 bis 6 Jahren bekräftigt. Es wird ein Standort westlich der Kastanienstraße, angrenzend an die Anker-Einrichtung vorgeschlagen.

Die Einrichtung ein Kindertageseinrichtung innerhalb des Untersuchungsgebietes Rahmenplanes ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

 

  1.  

Referat 5

Amt 52

Amt für

Inklusion/Sozialplanung

Es wird angeregt, die Sanierungsziele bzw. die Handlungsfelder

und Maßnahmen um den Aspekt der „quartiersorientierten Bereitstellung einer

bedarfsangemessenen sozialen Infrastruktur“ zu ergänzen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Amt 52

Amt für

Inklusion/Sozialplanung

Es wird angeregt, parallel zur Maßnahme „Entwicklung Schulstandort“ eine Maßnahme zur Entwicklung der notwendigen sozialen Infrastruktur (Treffmöglichkeiten

im Quartier, Versorgung mit Kita- und Pflegeplätzen) aufzunehmen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde

Hinweis, dass bei einer späteren Ausweisung als Tempo-30-Zone, verkehrsberuhigten

Bereich, oder ähnlichem die baulichen Voraussetzungen nach der StVO zu beachten und dementsprechend zu

planen sind.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 6 Bauordnungsamt / Denkmalpflege

 

Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Stadtdenkmals. Es werden keine eingetragenen Baudenkmäler und Bodendenkmäler durch die Aussagen des Berichts berührt. Die dargestellte Zielsetzung der Entwicklung der Konversionsflächen wird grundsätzlich begrüßt.

 

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Es wird darauf hingewiesen, dass der durch „Fishing Lake“ gespeiste Keilersbach und dessen Basisabfluss erhalten bleiben muss. Der Hauptabfluss des „Fishing Lakes“ soll durch noch durchzuführende Maßnahmen zukünftig in den Armeegraben eingeleitet werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Hinweis, dass die Erschließung im Trennsystem auszuführen ist. Es gilt die Entwässerungssatzung der Stadt Bamberg.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Hinweis, dass der Versiegelungsgrad der Baufelder möglichst gering zu halten ist und das Versickern und Rückhalten von Niederschlagswasser zwingend vorgegeben werden sollte.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Es wird darauf hingewiesen, dass ein hydraulisch abgestimmtes Entwässerungskonzept zu erarbeiten ist. Es wird vorgeschlagen Niederschlagswasser, welches z.B. nicht versickern kann gesammelt in den Armeegraben einzuleiten.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Es wird gefordert ein Konzept für die Starkregenvorsorge zu prüfen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen zu entwickeln

Es sind entsprechende Flächen für Regenrückhaltung, Regenklärung und Überflutungsereignisse vorzusehen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Jegliche Änderungen am öffentlichen Entwässerungssystem sind durch hydraulische Nach-weise zu überprüfen. 

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Soweit Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden soll, ist nachzuweisen, dass eine leistungsfähige Versickerung bzw. eine anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers ordnungsgemäß nicht möglich ist.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass ggf. tieferliegende Gebäudeteile die unterhalb der Rückstauebene liegen (z.B. Kellerräume, Tiefgaragen, usw.) vor Überflutung geschützt werden müssen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entwässerung

Entsprechend DIN1986-100 ist der Nachweis für die Überprüfung der Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung in Anlehnung an DIN EN 752 für Grundstücksentwässerungsanlagen, unabhängig von der Einleitung in die Kanalisation oder das Gewässer, zu führen, wenn die Gegebenheiten dies erfordern.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

Entsorgung

Die Belange der Entsorgung betreffen Aussagen zur Befahrung von Straßen und Wegen mit Müllsammelfahrzeugen und Kehrmaschinen, Anforderungen an die Gestaltung von Sackgassen, Stichstraßen und -wegen, Anforderungen an Müllbehälterstandorte, welche allesamt erst in den weiteren Planungen zu berücksichtigen sein werden-

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben, Sparte Facility Management

 

Hinweis, dass die Nutzung der Grundstücksfläche in Vollauslastung durch die Bundespolizei sich mindestens bis Ende 2027 erstrecken wird. Weiterhin sei von einem zusätzlichen Mehrbedarf an Trainingseinrichtungen (z.B. LebEL) für Bundesbehörden auszugehen, die innerhalb des Untersuchungsgebietes nachzuweisen sind.

 

 

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben, Sparte Facility Management

Hinweis, dass die Zuwegung zu den möglichen, zusätzlichen Trainingseinrichtungen durch die vorliegenden Planungen abgeschnitten wären

 

 

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben, Sparte Facility Management

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschränkungen der baulichen Entwicklungsmöglichkeiten

durch die beabsichtigte Ausweisung von Sanierungsgebieten in dem im

„Rahmenplan Warner Barracks 2035" erfassten Bereich nicht hinnehmbar seien.

 

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen zeigen die Zielsetzung eines langfristigen städtebaulichen Entwicklungshorizonts auf. Der vorliegende

Rahmenplan gibt als informelles Planinstrument den städtebaulichen, räumlichen

und gestalterischen Korridor für die nächsten Jahre vor.

Da es sich um einen langfristigen Entwicklungsprozess von 20 Jahren handelt, muss die Rahmenplanung flexibel auf zukünftige Anforderungen

und Bedarfe reagieren können und wird daher kontinuierlich und bedarfsbezogen

fortgeschrieben.

 

Ein städtebauliches Konzept ist gemeinsam mit der Bundespolizei zu entwickeln, wenn das Dauerkonzept des Aus- und Fortbildungszentrums von Seiten des Bundes vorliegt.

 

Geplant ist lediglich die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im Bereich der ehemaligen Pines Housing Area (heute Wohngebiet am Föhrenhain) und der Offizierssiedlung im Eigentum der Stadtbau bzw. der Stadt Bamberg.

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben, Sparte Facility Management

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die BImA als lmmobiliendienstleisterin des Bundes den Bundesbedarf der verschiedenen Ressorts auf den eigenen Bestandsliegenschaften

decken muss. Bei Wegfall einer Nutzung ist daher regelmäßig der

Bedarf anderer Ressorts zu überprüfen. Eine Veräußerung dieser Flächen könne erst stattfinden, wenn feststeht, dass kein weiterer Bundesbedarf zu decken sei.

 

 

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben, Sparte Verwaltungsaufgaben

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Untersuchungsgebiet befindlichen US-Lichtwellenleiter zu beachten sind.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Keine Einwände. Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen

 

  1.  

Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

Sachbereich Verkehr

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorbereitenden Untersuchungen für den Golfplatz lediglich eine Anbindung über

den Walnussweg und Querung der Zollnerstraße vorsehen. Es wird angeregt weitere Anbindungsmöglichkeiten zu prüfen (z.B.

Erschließung über Memmelsdorfer Straße), da bereits jetzt entsprechendes

Konfliktpotential zwischen den Anwohnern der "ehemaligen" Natosiedlung und Golfplatzbesuchern bestehe.

 

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die derzeitige Erschließung des Golfplatzes über das Wohngebiet „am Rothseelein“ und die Querung des Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrums über die Zollnerstraße, wurde in den Vorbereitenden Untersuchungen als Mangel erkannt.

 

Im Zuge der städtebaulichen Gesamtentwicklung besteht das Potenzial eine Neuregelung und dauerhafte Sicherung der Erschließung des Golfplatzes zu erreichen.

 

Alternative Anbindungen, wie z.B. über die Memmelsdorfer Straße sind nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens und sollten im weiteren Planungsverlauf geprüft werden.

 

Da die Zollnerstraße als Verbindungsachse voraussichtlich dauerhaft durch die Bundespolizei benötigt werden wird, strebt die Stadt Bamberg eine dingliche Sicherung der Querung der Zollnerstraße zur dauerhaften Sicherung der Erschließung an.

  1.  

Regierung von Oberfranken

Gewerbe-aufsichtsamt

Keine Einwände.

Keine Bedenken.

 

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

Die Definition städtebaulicher Ziele und einer zukünftigen Stadtentwicklung im

Bamberger Osten wird als positiv angesehen.

 

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

Die Einbindung der Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben wird als notwendig angesehen, um eine positive Entwicklung zu erreichen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

Angaben zum dauerhaften Bedarf der Bundespolizei seien aktuell nicht bekannt. Bei der Entwicklung eines Dauerkonzeptes sei nach Meinung des Staatlichen Bauamtes die Beteiligung der Stadt Bamberg empfehlenswert, da gegensätzliche Planungen den angestrebten Zielen und deren Umsetzung zuwiderlaufen würden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

Eine Aufstellung von gemeinsamen Zielvorstellungen für das Gelände der ,,Ehemaligen

Warner Barracks" zusammen mit den Vertretern der Bundesbehörden

und der Stadt Bamberg wird als wichtiger Schritt für zukünftige Projekte angesehen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

Aus Sicht des Fachbereichs

Straßenbau werden keine Belange der Staats- und Bundesstraßen berührt.

 

 

 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sanierungsziele der Vorbereitenden Untersuchungen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Nutzung durch die Bundespolizei nicht umsetzbar sind. Der durch Aus- und Fortbildungszentrum genutzte Teil des Untersuchungsgebietes werde für einen bisher nicht abschließend terminierbaren Zeitraum für Aus- und Fortbildung, Wohnen und Verwaltung genutzt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen zeigen die Zielsetzung eines langfristigen städtebaulichen Entwicklungshorizonts auf. Der vorliegende

Rahmenplan gibt als informelles Planinstrument den städtebaulichen, räumlichen

und gestalterischen Korridor für die nächsten Jahre vor.

Da es sich um einen langfristigen Entwicklungsprozess von 20 Jahren handelt, muss die Rahmenplanung flexibel auf zukünftige Anforderungen

und Bedarfe reagieren können und wird daher kontinuierlich und bedarfsbezogen

fortgeschrieben.

 

Ein städtebauliches Konzept ist gemeinsam mit der Bundespolizei zu entwickeln, wenn das Dauerkonzept des Aus- und Fortbildungszentrums von Seiten des Bundes vorliegt.

 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Hinweis, dass der durch die Bundespolizei bedingte Quell- und Zielverkehr sowie die Sicherheitsanforderungen der Einrichtung zu Interessensüberschneidungen in unmittelbar angrenzenden Grundstücksbereichen und den Überlegungen einer Durchquerung führen würden.

 

 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bislang weder ein städtebauliches Konzept noch eine Nutzungsdefinierung für die Endausbaustufe der Einrichtung bestehen.

 

 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Es wird angemerkt, dass naturschutzfachliche Untersuchungen auf dem Areal der Bundespolizei durchgeführt wurden und eine Verkehrssicherungspflicht der Grünflächen durch die BImA bestehe. Naturschutzrechtliche Eingriffe seien gegenwärtig nicht geplant.

 

 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Hinweis zu Kapitel 7.1. MIV der Vorbereitenden Untersuchungen: Das gemeindefreie Gebiet sei entgegen der Darstellung aktuell nicht in Nutzung durch die Bundespolizei

In der weiteren Planung zu berücksichtigen

Die Anmerkung wurde aufgenommen.

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Es wird gefordert die Rahmenplanung 2035 für die Warner Barracks entsprechend der Nutzungsverhältnisse anzupassen. Auch der Realisierungshorizont bis 2035 wird aus Sicht der Bundespolizei als unrealistisch betrachtet.

Ein zeitlicher Korridor könne seitens der Bundespolizei nicht genannt werden.

 

 

  1.  

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-alarmierung Bamberg-Forchheim

Keine Einwände.

Es wird auf die bestehenden, zu beachtenden

Regelungen bezüglich der Einhaltung

von Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen,

Rettungswegen und Löschwasserbedarf hingewiesen.

Die Hinweise sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

 

  1.  

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

Keine Einwendungen aus regionalplanerischer Sicht.

 

 

 

  1.  

Stadtwerke Bamberg

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Grundstücke und Gebäude der Trafostationen sowie Niederspannungskabel und zugehörige Anlagen im Eigentum der BImA befinden.

Eine uneingeschränkte „öffentliche Versorgung" in der Niederspannung sei damit ohne weiteres nicht möglich.

Im Zuge der Erwerbsverhandlungen mit der BImA müssen diese Faktoren geregelt werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 64.

Stadtwerke Bamberg

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Trinkwassernetz im Eigentum der BImA befindet. Eine uneingeschränkte „öffentliche Versorgung“ mit Trinkwasser sei damit ohne weiteres nicht möglich.

Im Zuge der Erwerbsverhandlungen mit der BImA müssen diese Faktoren geregelt werden

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 65.

Stadtwerke Bamberg

Es wird darauf hingewiesen, dass das Untersuchungsgebiet durch ein Gasrohrnetz im Eigentum der Stadtwerke erschlossen ist. Eine öffentliche Gasversorgung wäre damit grundsätzlich möglich, müsse allerdings unter dem Aspekt der

Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 66.

Stadtwerke Bamberg

Viele Teile des Geländes sind bereits mit Leerrohren und Glasfaser für FTTx erschlossen.

Die Stadtwerke Bamberg halten Leerrohrsysteme sowie ein eigenes Glasfasernetz für die Bestandsgebäude bereits vor.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 67.

Stadtwerke Bamberg

Hinweis, dass der größte Teil des Untersuchungsgebietes über ein zentrales Heizwerk mit Fernwärmeleitungen versorgt wird.

Diese befinden sich im

Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und werden derzeit durch die Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH auf Basis des geschlossenen

Betriebsführungsvertrages betrieben und betreut.

Bei einem Eigentumsübergang sind auch diese Faktoren zu regeln.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 68.

Stadtwerke Bamberg

Hinweis, dass sich die auf dem Gelände befindlichen Lichtpunkte, die Straßenbeleuchtungskabel, sowie deren

Schaltschränke im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden.

Ob die Straßenbeleuchtung noch den derzeitig festgelegten Anforderungen entspricht, muss

separat geklärt werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1. 69.

Stadtwerke Bamberg

Keine Anmerkungen aus Sicht der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH.

 

 

 

  1.  

Zentrum Welterbe Bamberg

 

Keine Einwände.

Das Untersuchungsgebiet liegt nicht außerhalb des

Welterbebereichs ,,Altstadt von Bamberg" und nicht in seiner Pufferzone. Eine

mögliche Beeinträchtigung der visuellen Integrität des Welterbes ist nicht zu erwarten.

Aus fachlicher Sicht steht den aktuellen Untersuchungen nichts entgegen.

 

 

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird gefordert die Elementary School und deren Entwicklung zu einem Quartiersmittelpunkt mit „Kinderzentrum/ Altenzentrum“ zu entwickeln.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

 

 

 

 

 

 

Es wird der Erhalt der bestehenden Wohngebäude auf den östlich der High-School vorgesehenen Baufeldern und deren Nutzung für alternative Wohnformen gefordert.

 

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

Im Zuge der schrittweisen Quartiersentwicklung soll der bauliche Zustand der Bestandsgebäude untersucht werden. Die flexibel nutz- und bebaubaren Baufelder lassen den Erhalt von Bestandsgebäuden, oder eine bauliche Neuentwicklung entsprechend des baulichen Zustandes zu.

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt, von Seiten der Stadt Bamberg auf den Bund einzuwirken, dass dieser Wohnraum für die Beschäftigen des Aus- und Fortbildungszentrum selbst schaffen möge. Dafür sollen Baufelder im Umgriff der Elementary School und des äußeren JFK-Boulevards genutzt werden.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Das eingezeichnete Baufeld vor der High-School sollte nicht bebaut werden.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Der bisherige Straßenverlauf in Richtung Am Föhrenhain soll, wie beabsichtigt,

bestehen bleiben.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt, die Fläche südlich des Hauptquartiers als Veranstaltungsort zu nutzen.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

Der zentrale Platz südlich des Gebäudes 7000 liegt im Zentrum des Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei. Aus heutiger Sicht erscheint eine Inanspruchnahme dieser Fläche durch die Stadt Bamberg als sehr unwahrscheinlich, weshalb diese in der Rahmenplanung weiterhin im Umgriff der Bundespolizei enthalten ist.

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt, die östlichen und westlichen Bereiche der Bundespolizei durch eine großzügige Überführung am Beispiel der Brücke über den Berliner Ring zu verbinden.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

Eine Durchschneidung des Aus- und -fortbildungszentrums wird laut Aussage der Bundespolizei aufgrund der Sicherheitsanforderungen und der ausbildungsbedingten Betriebsabläufe strikt abgelehnt.

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird vorgeschlagen die bestehenden ehemaligen Infrastruktur-Gebäude der US-Garnison entlang des JFK-Boulevards zu erhalten.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt, dass die Sportflächen am Berliner Ring durch die Bundespolizei nachverdichtet werden sollen.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird vorgeschlagen, die Baufelder entlang des JFK Boulevards so zu gestalten, dass „ein direkter Zugang in das Naherholungsgebiet Hauptsmoorwald und zum

neuen Stadtteil“ ermöglicht werden würde.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt ein Museum im Untersuchungsgebiet einzurichten.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Bürgerinitiative Armygelände in Bürgerhände

Es wird angeregt, die zweisprachigen Straßenbenennungen beizubehalten.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es werden Vorschläge zur Nachverdichtung des Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrums unterbreitet. Bei der Umgestaltung des Areals vom Provisorium zur dauerhaften Einrichtung sollen wertvolle Zeugnisse der Militärgeschichte wie bspw. die Hauptquartiere (7000, 7070) oder die Gedenksteine auf dem zentralen Platz der einstigen Panzerkaserne möglichst ablesbar erhalten bleiben und die entsprechende

Würdigung finden.

Die Anregungen sind im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird angeregt die Flächen südlich und westlich des Sportzentrums der Bundespolizei als Baufelder für die Nachverdichtung der Bundespolizei zu nutzen.

Die Anregungen sind im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Die schrittweise Verkleinerung der Bundespolizei solle sich am Bedarf der Stadt Bamberg orientieren. So seien die Wohngebäudes Lindenangers möglichst frühzeitig als ziviler Wohnraum nutzbar zu machen.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird vorgeschlagen die Bestandsgebäude und Baufelder entlang des JFK-Boulevards gewerbliche Nutzungen zu etablieren.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

Wie in den Vorbereitenden Untersuchungen als Zielsetzung formuliert, liegt der Fokus auf der Entwicklung nutzungsgemischter Stadtquartiere.

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Die vorgeschlagene Nutzung der JFK-Sporthalle für Bamberger Vereine wird begrüßt. Es wird vorgeschlagen die Sporthalle um eine Sportsbar und eine Ausstellung zur Basketballgeschichte zu ergänzen.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird angeregt einzelne Panzergaragen exemplarisch als prägende Gebäude zu erhalten.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

Die erhaltenen Kraftfahrzeughallen der ehemaligen Panzerkaserne befinden sich ausschließlich nördlich des JFK-Boulevards und damit im Bereich des Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrums. Der potenzielle Erhalt einzelner Gebäude hängt damit vom Dauerkonzept der Bundespolizei ab.

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird eine öffentlich nutzbare Nord-Süd-Verbindung über die Birkenallee gefordert. Die damit verbundene Trennung des Aus- und Fortbildungszentrums könne durch eine Über- oder Unterquerung überwunden werden.

 

Die im Stadtentwicklungskonzept 2015 als ein wichtiges städtebauliches Handlungsfeld formulierte Verbesserung der stadträumlichen Verknüpfungen in Nord-Süd und Ost-West Richtung ist in den Vorbereitenden Untersuchungen weiterhin als Sanierungsziel formuliert.

Im Rahmenplan 2035 wird die Öffnung des JFK-Boulevards mit dem Ostpark sowie die Schaffung einer Nord-Süd-Verbindung von der Gartenstadt über den Golfplatz, den JFK-Boulevard und die Kastanienstraße zum Volkspark vorgeschlagen.

Eine Durchschneidung des Aus- und -fortbildungszentrums wird laut Aussage der Bundespolizei aufgrund der Sicherheitsanforderungen und der ausbildungsbedingten Betriebsabläufe strikt abgelehnt.

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird angeregt den zentralen Platz der Panzerkaserne südlich des Gebäudes 7000 als neuen Plärrerplatz zu nutzen.

 

Der zentrale Platz südlich des Gebäudes 7000 liegt im Zentrum des Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei. Aus heutiger Sicht erscheint eine Inanspruchnahme dieser Fläche durch die Stadt Bamberg als sehr unwahrscheinlich, weshalb diese in der Rahmenplanung weiterhin im Umgriff der Bundespolizei enthalten ist.

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird begrüßt, dass die ehemalige High-School als Schulstandort entwickelt werden soll.

 

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird angeregt eine Weiternutzung der ehemaligen Elementary School als KiTa und Kindergarten zu prüfen.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird vorgeschlagen die Flynn Housing Area als gemischtes Quartier mit gehobenerem Eigentum und preisgünstigen Familienwohnungen zu entwickeln.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es wird der Erhalt der zweisprachigen Straßenschilder als Reminiszenz zur Siedlungsgeschichte angeregt.

Der Vorschlag ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen.

 

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Weiterhin sollen die Spielplätze und ähnliche Details aus der US-Nutzung erhalten bleiben.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Deutsche Telekom Technik GmbH

Techniknieder-lassung Süd

 

Hinweis, dass auf die im Untersuchungsgebiet vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden TK-Linien,

grundsätzlich Rücksicht zu nehmen ist.

 

Es wird um erneute Beteiligung gebeten, sobald konkretere Planungen vorliegen.

 

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Pledoc GmbH

Leitungsauskunft

 

Keine Einwände. Es sind keine Versorgungsanlagen betroffen, welche durch die PLEdoc GmbH verwaltet werden.

 

 

  1.  

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Keine Einwände.

 

 

 

 

  1.  

Bürgervorschlag

Die im Rahmenplan vorgesehene Zuweisung der Zollnerstraße in den alleinigen Nutzungsbereich der Bundespolizei wird abgelehnt. Es soll stattdessen durch die Stadt Bamberg auf eine öffentliche Zugänglichkeit der Zollnerstraße bis zur A73 im Dauerkonzept der Bundespolizei hingearbeitet werden. Damit könnten wichtige Vernetzungen im Bamberger Osten zwischen der Gartenstadt, dem Volkspark, der Nato- und Offizierssiedlung geschaffen, eine sinnvolle Erschließung des Golfclubs gewährleistet und die Anbindung an das Naherholungsgebiet Hauptsmoorwald realisiert werden.

 

Die im Stadtentwicklungskonzept 2015 als ein wichtiges städtebauliches Handlungsfeld formulierte Verbesserung der stadträumlichen Verknüpfungen in Nord-Ost und Süd-West Richtung ist in den Vorbereitenden Untersuchungen weiterhin als Sanierungsziel formuliert.

 

Im Rahmenplan 2035 wird daher die Öffnung des JFK-Boulevards mit dem Ostpark sowie die Schaffung einer Nord-Süd-Verbindung

von der Gartenstadt über den Golfplatz, den JFK-Boulevard und die Kastanienstraße zum Volkspark vorgeschlagen.

  1.  

Bürgervorschlag

Um eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes der Bundespolizei aufgrund der Flächenzerschneidung zu vermeiden, wird vorgeschlagen nördlich der Zollnerstraße autarke Verwaltungs- oder Diensteinheiten unterzubringen oder die Flächenteile mittels Brücke zu verbinden.

 

Eine Durchschneidung des Aus- und -fortbildungszentrums wird laut Aussage der Bundespolizei aufgrund der Sicherheitsanforderungen und der ausbildungsbedingten Betriebsabläufe strikt abgelehnt.

 

Nach Auslegungsfrist ist noch jeweils eine Stellungnahme vom Entsorgungs- und Baubetrieb, Abteilung Straßenbau, sowie von der Autobahndirektion Nordbayern eingegangen. Beide verweisen im Wesentlichen auf den Bedarf, bei weitergehenden vertiefenden Planungen eingebunden zu werden.

 

 

Ergebnis

 

Die im Untersuchungsgebiet vorgefunden Missstände können nur mit Hilfe großer öffentlicher Mittel beseitigt werden.

Da bis auf weiteres große Teile des Untersuchungsgebietes im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verbleiben werden, kann allerdings kein großes Sanierungsgebiet über den Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen festgelegt werden.

 

Damit jedoch Städtebaufördermittel für die Maßnahmen auf den Flächen, welche sich bereits im Eigentum der Stadt Bamberg und der Stadtbau Bamberg befinden, beantragt werden können, wird in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken aktuell empfohlen, ein räumlich eng begrenztes Sanierungsgebiet „Warner Barracks“ mit zwei räumlich voneinander getrennten Geltungsbereichen gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Verfahrensgegenständlich sind daher zunächst nur die Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Pines-Housing-Area, jetzt: Wohnpark Am Föhrenhain, sowie der ehemaligen Offizierssiedlung zu einem Wohngebiet „Buchenstraße“ (s. Anlage 1).

Erweiterungen des Sanierungsgebietes sind - sobald Flächen in das Eigentum der Stadt übergehen -  jederzeit möglich.

 

Gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bayerische Gemeindeordnung (GO) ist der formale Satzungsbeschluss durch den Stadtrat zu fassen.

Es handelt sich um ein ehemals militärisch genutztes Gelände, welches die Stadt Bamberg (ehemalige Offizierssiedlung) bzw. die Stadtbau GmbH Bamberg (ehemalige Pines-Housing-Area bzw. ehemaliges Offizierskasino) im Rahmen der sog. Erstzugriffsoption direkt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben hat und welches nun erstmalig entwickelt wird.

Die Durchführung der Sanierung soll daher nach dem einfachen Verfahren (§ 142 BauGB) erfolgen. Die besonderen Sanierungsrechtlichen Verfahren der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung.

Aufgrund der Problemlage im Untersuchungsgebiet besteht ein besonderer Entwicklungsbedarf, um die beschriebenen städtebaulichen Missstände zu beheben. Es bedarf dazu einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen, die in Teil 2 des Berichts – Zielfindung formuliert und beschrieben werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Konversionssenat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

2. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Stadtrat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 29.04.2020 folgende Satzung:

 

SATZUNG

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Warner Barracks. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.01.2020 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 2 Verfahren

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

 

§ 3 Sanierungsziele und Rahmenplan

 

Die Durchführung der Inhalte des städtebaulichen Rahmenplans „Warner Barracks 2035“ ist Ziel der Sanierung. Die Sanierungsziele werden gebilligt. Rahmenplan und Sanierungsziele sind im Verlauf der Sanierung fortzuschreiben und zu präzisieren.

 

§ 4 Genehmigungsverfahren

 

§ 144 BauGB findet Anwendung. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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