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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3002-15

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

     § 4 Abs. 1 BauGB

- Billigung der Planung

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Seitdem ist das 22,5 ha große Areal in weiten Teilen durch Leerstand geprägt. Ein Teil der Fläche mit rund 3,5 ha wird durch die Bundespolizei zum Betrieb des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (6. BPOLAFZ) genutzt. Die zeitliche Dauer der Nutzung ist derzeit nicht bekannt. Nach den der Stadt Bamberg vorliegenden Informationen konzeptioniert die Bundespolizei derzeit eine dauerhafte Standortplanung, welche mittelfristig zu einer wesentlichen Verkleinerung, der derzeit durch die Bundespolizei am Standort in Bamberg in Anspruch genommenen Fläche führen soll. Aktuell kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die Planungen der Bundespolizei auf den aktuell von ihr genutzten Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne haben werden. Die Stadt Bamberg strebt stadtplanerisch das Ziel einer städtebaulichen Entwicklung und Integration auch dieses Bereiches der ehemaligen Lagarde-Kaserne an. Die Strom-, Wasser-, und Fernwärmeleitungen wurden vom Netz getrennt. Die ehemalige Kaserne hat somit einen vollumfänglichen Funktionsverlust erlitten. Das Areal ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bildet nach wie vor einen Fremdkörper innerhalb des Stadtgefüges des Bamberger Ostens.

 

Um diesen städtebaulichen Missstand zu beheben, hat der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 13.02.2019, die Aufstellung des Bebauungsplanes 328 C ("Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße), beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Areals gesichert werden. Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht.

 

 

2. Lage und Beschreibung des Plangebietes – Geltungsbereich

 

Das Planungsgebiet liegt im Osten des Bamberger Stadtgebietes. Die Umgrenzung im Norden stellt die Zollnerstraße, im Osten der Berliner Ring, bis einschließlich der Brücke über selbigen dar. Der weitere Verlauf orientiert sich entlang des Zaunes der ehemaligen Kaserne und der Wörthstraße in Ost-West Richtung und folgt dem Verlauf der Wörthstraße nach Süden bis zur Pödeldorfer Straße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Pödeldorfer Straße bis zur Weißenburgstraße. Die Begrenzung im Westen stellt die Weißenburgstraße bis zur Kreuzung Weißenburg – Zollnerstraße dar. Das Plangebiet umfasst auch den durch die Bereitschaftspolizei und Private genutzten Bereich südlich des ehemaligen Kasernengeländes. Da es sich in dem Bereich bei den historischen Bestandsgebäuden um denkmalgeschützte Einzeldenkmäler handelt, welches die lokale städtebauliche Struktur prägt, wurde das Areal zur städtebaulichen Sicherung mit einbezogen.

 

 

3. Bisherige und künftige Darstellungen im Flächennutzungsplan

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung werden die Bereiche des Planungsraumes anstelle der bisherigen Darstellung als „Sonderbaufläche Bund“ nun als gemischte Baufläche, Grünflächen und Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die Festsetzung des Bereiches der Bereitschaftspolizei als Einrichtung für Gemeinbedarf – Polizei im Südwesten und die Festsetzung des hiervon östlich gelegenen, privat genutzten Bereiches als gemischte Baufläche verbleiben.

 

 

4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 17.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 17.09.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 02.09.2019 bis einschließlich 20.09.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

 

5. Eingegangene Stellungnahmen

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen 28 Stellungnahmen sind inhaltlich deckungsgleich mit denen der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bei der Aufstellung des Bebauungsplans 328 C „Lagarde - Campus". Es wird hierzu auf die tabellarische Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen verwiesen (Anlage 1). Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.

 

 


6. Änderung der Planung

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der weitere Planungsfortschritt haben im Wesentlichen zu folgenden Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfes geführt:

 

Bauflächen / Nutzung:

Die Festsetzung des Bereiches der Bereitschaftspolizei als Einrichtung für Gemeinbedarf – Polizei im Südwesten wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
 

Erschließung:

Die bisher dargestellten Gemeinschaftsgaragen für die Quartiersanwohner werden nicht mehr dargestellt. Es wird nur noch die öffentliche Tiefgarage im Bereich des Kulturquartiers im Plan vermerkt.

 

Ökologische Belange:

Die im Zentrum des Planungsgebietes gelegene Grünfläche wurde analog zum Bebauungsplan 328 C „Lagarde – Campus“ erweitert.

 

7. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Konversionssenat  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 
     
  3. Der Konversionssenat billigt den vorliegenden Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 22.01.2020.

 

  1. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
     
  2. Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 sowie zum Entwurf der Begründung vom 22.01.2020 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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