Beschlussvorlage - VO/2020/3002-15
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan 328 C für das Gebiet "Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Beteiligt:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Entscheidung
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22.01.2020
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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB
- Billigung der Planung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Bau GB
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Planung
Um diesen städtebaulichen Missstand zu beheben, hat der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 13.02.2019, die Aufstellung des Bebauungsplanes 328 C ("Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße), beschlossen. Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Areals gesichert werden. Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Umweltbericht.
2. Lage und Beschreibung des Plangebietes – Geltungsbereich
Das Planungsgebiet liegt im Osten des Bamberger Stadtgebietes. Die Umgrenzung im Norden stellt die Zollnerstraße, im Osten der Berliner Ring, bis einschließlich der Brücke über selbigen dar. Der weitere Verlauf orientiert sich entlang des Zaunes der ehemaligen Kaserne und der Wörthstraße in Ost-West Richtung und folgt dem Verlauf der Wörthstraße nach Süden bis zur Pödeldorfer Straße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Pödeldorfer Straße bis zur Weißenburgstraße. Die Begrenzung im Westen stellt die Weißenburgstraße bis zur Kreuzung Weißenburg – Zollnerstraße dar. Das Plangebiet umfasst auch den durch die Bereitschaftspolizei und Private genutzten Bereich südlich des ehemaligen Kasernengeländes. Da es sich in dem Bereich bei den historischen Bestandsgebäuden um denkmalgeschützte Einzeldenkmäler handelt, welches die lokale städtebauliche Struktur prägt, wurde das Areal zur städtebaulichen Sicherung mit einbezogen.
3. Bisherige und künftige Darstellungen im Flächennutzungsplan
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung werden die Bereiche des Planungsraumes anstelle der bisherigen Darstellung als „Sonderbaufläche Bund“ nun als gemischte Baufläche, Grünflächen und Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die Festsetzung des Bereiches der Bereitschaftspolizei als Einrichtung für Gemeinbedarf – Polizei im Südwesten und die Festsetzung des hiervon östlich gelegenen, privat genutzten Bereiches als gemischte Baufläche verbleiben.
4. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 17.07.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 17.09.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 02.09.2019 bis einschließlich 20.09.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
5. Eingegangene Stellungnahmen
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen 28 Stellungnahmen sind inhaltlich deckungsgleich mit denen der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bei der Aufstellung des Bebauungsplans 328 C „Lagarde - Campus". Es wird hierzu auf die tabellarische Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen verwiesen (Anlage 1). Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
6. Änderung der Planung
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der weitere Planungsfortschritt haben im Wesentlichen zu folgenden Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfes geführt:
Bauflächen / Nutzung:
Die Festsetzung des Bereiches der Bereitschaftspolizei als Einrichtung für Gemeinbedarf – Polizei im Südwesten wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
Erschließung:
Die bisher dargestellten Gemeinschaftsgaragen für die Quartiersanwohner werden nicht mehr dargestellt. Es wird nur noch die öffentliche Tiefgarage im Bereich des Kulturquartiers im Plan vermerkt.
Ökologische Belange:
Die im Zentrum des Planungsgebietes gelegene Grünfläche wurde analog zum Bebauungsplan 328 C „Lagarde – Campus“ erweitert.
7. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Der Konversionssenat billigt den vorliegenden Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 22.01.2020.
- Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung, zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 22.01.2020 sowie zum Entwurf der Begründung vom 22.01.2020 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,1 kB
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