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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3122-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Oberfränkischen Feldgeschworenenvereinigung (ArgeOF) hat bereits mit Beschluss vom 29.01.2019 allen Feldgeschworenenvereinigungen im Regierungsbezirk Ober­franken eine einheitliche Anpassung der seit 01.01.2014 geltenden Stundensätze von derzeit 10,50 € auf 13,00 € für die Feldgeschworenen und von 11,00 auf 14,00 € für den Obmann empfohlen.

Erst mit Schreiben vom 05.02.2020 hat die Feldgeschworenenvereinigung Bamberg den o. g. Beschluss aufgegriffen und eine Gebührenanpassung rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt (siehe Anlage 1).

 

Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:

Die Feldgeschworenen erfüllen wichtige gesetzliche Aufgaben, insbesondere Abmarkungstätig­keiten gemäß Artikel 12 Abmarkungsgesetz (AbmG). Die obigen Brutto-Stundensätze gelten pro angefangener Stunde und für die gesamte Dauer der häuslichen Abwesenheit (d. h. inklusive Wegezeiten).

Sie sind im Vergleich zu den in vergleichbaren Branchen üblichen Stundenlöhnen als sehr günstig einzuschätzen. Zudem wird es gerade im Oberzentrum Bamberg auf Grund anderer attraktiver Nebenerwerbsmöglichkeiten immer schwieriger, selbst zu den neuen Stundensätzen geeignete und qualifizierte Nachwuchsfeldgeschworene zu finden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit hinsichtlich im Jahr 2020 bereits erfolgter und abgerechneter Feldgeschworeneneinsätze wird die Gebührenanpassung abweichend vom Antrag erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen. Eine rückwirkende Erhöhung erscheint nicht sinnvoll, zumal die Antragstellung durch die Feldgeschworenenvereinigung Bamberg erst über ein Jahr nach Beschlussfassung der ArgeOF vom 29.01.2019 erfolgte.

 

Die Empfehlung zur Gebührenanpassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt mit dem Einver­ständnis der Bamberger Feldgeschworenen, zumal aufgrund der Corona-Krise seit einiger Zeit ohnehin keine Feldgeschworeneneinsätze mehr stattfinden.

 

Im Zuge der obigen Anpassung der Gebührenordnung wird seitens der Verwaltung ergänzend vor­geschlagen, auch die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Entschädigungsleistungen für den notwendigen Einsatz von Maschinen und Geräten, insbesondere auch von Transportfahrzeugen, zu konkretisieren und zu vereinheitlichen.

So wird für die notwendige Verwendung eigener Einsatzfahrzeuge der Feldgeschworenen künftig eine einheitliche Aufwandspauschale von 25,00 € / Tag je Vermessung vorgeschlagen.

Weiterhin kommen im Gegensatz zu früher bei den Vermessungen nur noch städtische Gerät­schaften und Maschinen zum Einsatz. Deshalb wird für die Verwendung der den Feldgeschwore­nen von der Stadt Bamberg zur Verfügung gestellten notwendigen Maschinen, Geräten und sonsti­gen Transportmitteln ergänzend eine einheitliche Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € / Tag je Vermessung zugunsten der Stadt Bamberg vorgeschlagen. Über die Einnahmen aus dieser Pauschale werden vor allem Neu- und Ersatzbeschaffungen von notwendigen Maschinen und Geräten (z. B. Bohrhammer) finanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der Stadt Bamberg wird geändert und in der als Anlage 2 beigefügten aktualisierten Fassung neu beschlossen.

 

b)      Die neue Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvor­schlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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