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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3157-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Herr Dr. Lange ist mit Ablauf des 30. April 2020 nach einer 6-jährigen Dienstzeit aus dem Amt des Zweiten Bürgermeisters ausgeschieden.

 

Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) bestimmt, dass früheren kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen die ihrem früheren Amt entsprechenden Ehrenbezeichnungen „Altbürgermeister“ oder „Altbürgermeisterin“, „Altoberbürgermeister“ oder „Altoberbürgermeisterin“, „Altlandrat“ oder „Altlandrätin“, „Altbezirkstagspräsident“ oder „Altbezirkstagspräsidentin“ verliehen werden können; für frühere Beamte und Beamtinnen auf Zeit tritt in diesen Fällen die Ehrenbezeichnung an die Stelle der in Abs. 2 und 3 vorgesehenen Bezeichnung (im Falle von Herrn Bürgermeister Dr. Lange „Bürgermeister a.D.“). Die Erlaubnis zur Führung der Ehrenbezeichnung kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte oder die frühere Beamtin sich der Ehrenbezeichnung nicht würdig erweist.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Dr. Christian Lange in Würdigung seiner Verdienste um das Wohl der Stadt Bamberg mit Wirkung vom 01.05.2020 die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu

verleihen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

In Würdigung seiner Verdienste um das Wohl der Stadt Bamberg verleiht der Stadtrat Herrn Dr. Christian Lange mit Wirkung vom 01.05.2020 die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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